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DF7NZ  > B26      22.09.02 16:25l 76 Lines 3642 Bytes #999 (0) @ B26
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Read: DF7NZ DK1NKW DG0EF DB9NE DM3HZN DG0CO DL6NAX DG9NER DL4YDR DL5NDH GUEST
Subj: Hinweise zur Selbsterklärung
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Hinweise zur Selbsterklärung

Der Abgabetermin für die Selbsterklärung ist der 31.12.2002 .

Selbsterklärungen für ortsfeste Amateurfunkanlagen, die nach der Verfügung
306/97 erstellt und bereits vor dem 28. August 2002 bei den Außenstellen der
RegTP eingereicht wurden, behalten nach Meinung des DARC weiterhin ihre
Gültigkeit. Sie müssen folglich nicht durch das Anzeigeverfahren gemäß der
Verordnung ueber das Nachweisverfahren zur Begrenzung Elektromagnetischer
Felder, kurz BEMFV, ersetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass
die in der Selbsterklärung angegebenen technischen Parameter beibehalten
werden. Ändern sich technische Parameter wie benutzte Frequenzbereiche oder
die
Antennenanlage, ist eine Anzeige nach dem neuen Verfahren laut BEMFV vor der
Inbetriebnahme erforderlich.
Die Anzeige einer Amateurfunkanlage nach BEMFV besteht aus dafür
vorgesehenen Formblättern und einer maßstäblichen Skizze, in der die
standortbezogenen Sicherheitsabstände und die Positionen der Antennenanlage
eingezeichnet sind.
Dies ist in der Anleitung der Anzeige nach Paragraf 9 BEMFV nachzulesen.
Diese Anleitung ist von der RegTP im zweiten Entwurf erstellt und soll
angewendet werden.

Der DARC weist darauf hin, dass der Unterschied zur bisherigen Situation
nicht allzu groß ist. Bisher musste der Funkamateur nach Vfg. 306/97 eine
Selbsterklärung erstellen und die gesamten Papiere an die RegTP senden. Nach
der BEMFV wird unterschieden zwischen der Anzeige, die nur aus Formblättern
und einer Skizze besteht, und der Dokumentation, welche die Berechnungen und
die Konfiguration der Anlage sowie eventuelle Messprotokolle und sonstige
Papiere enthält.
An die RegTP wird nur noch die Anzeige gesandt. Insgesamt ist also der
Arbeitsaufwand gleich geblieben.

Der DARC hat die relevanten Herzschrittmachergrenzwerte der DIN VDE 0848,
Teil 3-1, Aenderung 1, in der Februarausgabe 2001, für seine Mitglieder
aufbereitet. Diese Grenzwerte sowie die Anleitung zum Anzeigeverfahren und
die Formblätter dafür sind im DARC- Mitgliederservicebereich unter
http://service.darc.de/technik/emvu/ als PDF-Datei herunterladbar.

Aktualisierte juristische Beitraege koennen unter
http://service.darc.de/jurvb/ heruntergeladen werden. Die Verordnung gibt es
unter www.darc.de/gesetze/.

Für diejenigen DARC-Mitglieder, die keine Möglichkeit zum Download aus dem
Internet haben, bietet die DARC-Geschäftsstelle diese Unterlagen als
Papierausdruck an. Diese kann abgefordert werden bei

Giann-Battista Nigita, DO1GBN, von der Allgemeinen Verbandsbetreuung des
DARC unter
der Durchwahl (05 61) 9 49 88 41.

In der Oktoberausgabe der CQ DL werden sowohl diese
Herzschrittmachergrenzwerte als auch Informationen für die Anzeige
ortsfester Amateurfunkanlagen veröffentlicht.
Eine vollständig überarbeitete Version des Programms Watt ist in Arbeit und
wird in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. Diese gibt es dann – wie
bisher – im Mitglieder- Servicebereich oder bei der Technischen
Verbandsbetreuung.

Das EMV Meßgerät des Distriktes Franken wird in der Zeit vom
1.- 14.10. 2002 bei uns im OV sein. Wer also noch mal seine Station
ausmessen will, der hat in dieser Zeit Gelegenheit dazu. Es sollten
immer mehrere Leute zusammen messen, da es alleine schlecht möglich
ist zu senden und gleichzeitig zu messen. Bitte Anmeldungen zur 
Koordination an DF7NZ!

Als Anlage habe ich Euch die Infos aus dem Servicebereich als PDF Files
7plus verpackt in B26 bereitgestellt.

73 de Helmut, DF7NZ



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