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DB0FHN

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DL5AFN > ALLE     27.09.15 16:06l 104 Lines 4860 Bytes #999 (365) @ DL
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Read: GUEST DO1ASC DL8BO DK6CC DO2CN DO2SHB OE7FMI
Subj: Geplante DARC-Novellierung des AfuG
Path: DB0FHN<OE2XZR<OE6XPE<DB0RES
Sent: 150927/1405z @:DB0RES.#NRW.DEU.EU [JO31ES Rees/Germany] obcm1.07b12 LT:36
From: DL5AFN @ DB0RES.#NRW.DEU.EU (Manuel,)
To:   ALLE @ DL
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Die jüngsten Vorgänge, wonach der brit. Amateurfunkverband RSGB staatl.
hoheitl. Aufgaben von der OFCOM (dem brit. Pendant zur dt. BnetzA) übernimmt,
ändern nichts an den nachfolgenden Punkten/Fakten. Mal abgesehen davon: Wenn es
in England z.B. Mode wird aus dem Fenster zu springen, muss ich als dt.
Funkamateur nicht blind hinterherhüpfen...

Übernimmt der DARC tatsächlich staatl. hoheitl. Aufgaben, wie z.B. 

-Abnahme von Amateurfunkprüfungen
-Frequenzzuteilungen für z.B. autom. arbeitende Amateurfunkstellen
- Rufzeichenzuteilung-bzw. Vergabe

usw. 

wäre dies m.E. mehr als kontrakproduktiv für den Amateurfunkdienst, insbes. für
Nicht-DARC-Mitglieder und DARC-Kritiker. 

Vielmehr wäre meiner Meinung nach z.B. eine TOTALE geistig-mentale
Gleichschaltung unter Ausschluss und Unterdrückung JEGLICHER DARC-Opposition
innerhalb des zumindest dt. Amateurfunkdienstes zu erwarten, vergleichbar z.B.
mit dem SED-Politbüro. 

Kurz gesagt, wäre m.E. der gesamte dt. Amateurfunksektor zu 100%
DARC-gesteuert. 

Lt. meiner Auffassung wären nach der Übertragung ehem. hoheitl. Aufgaben an den
DARC, trotz Vorliegens aller fachl. Bedingungen z.B. 

- Dem Bestehen der fachl. Prüfung als Zuteilungsvorsaussetzung eines 
Amateurfunkzeugnisses bzw. personengebundenen Rufzeichens

- dem Vorliegen aller Erfordernisse zur Frequenzzuteilung für fernbediente 
Amateurfunkstellen, usw. 

insbesondere zulasten von Nicht-DARC-Mitgliedern und DARC-Kritikern
"unvorhersehbare administrative Hindernisse" zur positiven Antragsbewilligung
zu erwarten. 

Allein damit wäre der Grundsatz der GLEICHBEHANDLUNG aller
Antragssteller/Interessenten eklatant verletzt. Genau das passierte m.E. in
KEINEM Fall zu Zeiten der BnetzA-Zuständigkeit und ihrer Behördenvorgänger. 

Auch keine Überraschung bei der DARC-Übernahme von staatl. hoheitl. Aufgaben
wäre m.E. eine Änderung von bisher unbefristet gültigen Amateurfunkrufzeichen
in jetzt regelmässig zu VERLÄNGERNDE Rufzeichenzuteilungen wie z.B. in den USA.


Genau hiermit wären z.B. besagte administrativen Hindernisse" für z.B.
DARC-kritische Funkamateure m.E. keine Überraschung. 

U.a. die nachfolgenden Punkte sprechen m.E. mehr als dafür: 

1. Das RTA-Einladungsschreiben an das für den Amateurfunk zuständigen
Bundesministerium zum Zweck der beabsichtigten Novellierung des bestehenden
Amateurfunkgesetzes datiert vom 23.Juni 2015. 

Erst über EINEINHALB Monate später per 31.August 2015 informiert der DARC auf
seiner Webseite über ein am 26.08. 2015 stattgefundenes Treffen zwischen dem
DARC-dominierten RTA und der Staatssekretärin Fr. Dorothea Bär. 

Es fand m.E. somit entgegen der gängigen Praxis innerhalb demokratischer
Gesellschaftsformen WEDER eine Vorabinformation, NOCH eine Umfrage unter den
DARC-Mitgliedern bezgl. einer beabsichtigten Novellierung des
Amateurfunkgesetzes, initiert durch den DARC, statt. Somit wurden m.E. den
DARC-Mitgliedern jegliche Möglichkeiten genommen, mehrheitlich für oder gegen
das Projekt mit erheblichen Auswirkungen für den dt. Amateurfunkdienst zu
votieren. 

Anders gesagt, agierte der DARC m.E. buchstäblich hinter dem Rücken seiner
Mitglieder und stellte sie damit fürs Erste vor vollendete Tatsachen. 

Allein deshalb kann m.E. von einer lt. DARC (Deutscher Amateur-Radio Club)
öffentlich kommunizierten "Interessenvertretung deutscher Funkamateure" KEINE
REDE sein!

2.Der DARC hat lt. mir bisher vorliegenden stichhaltiger Informationen u.a.
wegen stark schwindener Mitgliederzahlen erhebl. Finanzprobleme. 

Deshalb versucht er m.E. WENIGER zum Zwecke einer tatsächlichen
Förderung/Unterstützung des dt. Amateurfunkdienstes, sondern VIELMEHR zur
Erschließung neuer Finanzresourcen, unter Einbeziehung aller ihm gegebenen
Möglichkeiten, neue Einnahmequellen zu generieren. 

U.a. genau deshalb, wären für evtl. zukünftige ehem. staatl. Verwaltungsakte
wie z.B. Prüfungsgebühren, Rufzeichen-bzw. Frequenzzuteilungen usw. m.E.
erhebl. mehr Gebührensteigerungen wie zu Zeiten der BnetzA-Zuständigkeit zu
erwarten. Dies primär, um die verbands-und vereinsseitigen Geldprobleme
langfristig zu kompensieren. Von zukünftig evtl. noch weiter kräftig steigenden
DARC-Mitgliedsbeiträgen ganz abgesehen. 

Es gilt also, das für den dt. Amateurfunkdienst zuständige Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur und hier die Staatssekretärin Fr. Bär
entspr. unter Aufzählung nebst Bitte zur Stellungnahme u.a. dieser Bedenken
anzuschreiben. 

Für "DARC-hörige Hobbyjuristen" zur vorsorglichen Klarstellung: Dieses Posting
entspr. meiner pers. Meinung, welche ich u.a. lt. Art. 5 des dt. GG öffentlich
uneingeschränkt äussern kann und darf. 

Soweit fürs Erste dieses Posting. Die Nennung weiterer Kritikpunkte an dieser
bzw. anderen Stellen behalte ich mir ausdrücklich vor. 


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