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DL1EEC > ALLE 05.12.06 12:52l 29 Lines 1245 Bytes #999 (7) @ DL
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Subj: UND WANN IST "STRICH MOBIL" DRAN?
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UND WANN IST "STRICH MOBIL" DRAN?
[...]
Wer beim Autofahren mit einem Taschencomputer hantiert, muss - genau wie
beim Telefonieren mit dem Handy - mit einem Bußgeld rechnen. Nach einem
Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe gilt das auch dann,
wenn der Fahrer mit dem Multifunktionsgerät gar nicht telefoniert,
sondern nur den Datenspeicher abruft.
Ein 42-jähriger Mann, der während der Fahrt sein elektronisches
Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war,
muss nun voraussichtlich 40 € Bußgeld zahlen. Das OLG verwies den Fall
an das Amtsgericht Mannheim zurück. (Az: 3 Ss 219/05 - Beschluss vom 27.
November 2006)
Das Amtsgericht hatte den Mann freigesprochen, weil die
Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines "Mobil- oder
Autotelefons", nicht aber eines elektronischen Notizbuches untersagt.
Laut OLG ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch aber auch ein
Organizer als Mobiltelefon einzustufen, weil man damit nicht nur Daten
speichern, sondern auch telefonieren kann. Ob das auch gilt, wenn der
Computer nicht über eine Mobilfunkkarte verfügt, ließ das OLG offen.
[...]
Quelle: dpa/rga/05OKT06
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