OpenBCM V1.07b12 (Linux)

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DL4KBS > AGZ      20.01.03 01:23l 30 Lines 1443 Bytes #999 (0) @ DL
BID : J1DDB0ZDF00Y
Read: DC8RF DL1EEC DK2ZA DJ9UI DD1DLH DK4RM DG9NER DK5RAS GUEST DO6NP
Subj: re dc5jq re selber schuld/scanner
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Sent: 030119/2123z @:DB0ZDF.#RPL.DEU.EU [LinuxBCM] bcm1.44k
From: DL4KBS @ DB0ZDF.#RPL.DEU.EU  (Tobias)
To:   AGZ @ DL
Reply-To: DL4KBS @ DB0ACH.#NRW.DEU.EU
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moin moin, hallo meinungfans,

bis vor ein paar jahren war ein amateurfunkgerät bei kontrollen
noch ein grund für weitere nachforschungen. mittlerweile ist es
scheinbar allgemein bekannt, daß es funkgeräte gibt, die nicht
wie 11 m-trx aussehen, aber trotzdem legal sind. die verbreitung
von gsm und pmr-geräten hat sicherlich mit dazu beigetragen, daß
nicht mehr jedes elektronische gerät prinzipiell verdächtig ist.
es ist natürlich bedauerlich, daß der zugelassene scanner beschlag-
nahmt wurde, ohne daß man erkennen konnte, daß verbotene qrg
im speicher standen. hier hilft nur aufklärung, bis jeder weiß,
daß diese geräte legal sind. ich kann allerdings auch verstehen,
daß die polizei bei scannern etwas übervorsichtig ragiert; in der
letzten aktenzeichen-xy-ungelöst-sendung wurde über einen fall
berichtet, bei dem die täter einen scanner benutzt haben. aber diese
probleme dürften spätestens mit der flächendeckenden einführung 
des digitalen bos-funks der vergangenheit angehören.

73,
tobias

p.s. bei einer kürzlich durchgeführten "allgemeinen verkehrskontrolle"
begnügte sich der polizist mit der frage: "welche frequenz haben sie denn
da im scanner?". ich zeigte ihm das display des 2 m-handfunkgerätes, in
dem 145,500 mhz zu lesen war. das war alles. keine weiteren fragen, gute
fahrt und tschüß.


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