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DC5JQ  > AGZ      19.01.03 22:51l 56 Lines 2281 Bytes #999 (0) @ DL
BID : J1DDB0ZKA00A
Read: DC8RF DG7RCK DL1EEC DK2ZA DJ9UI DD1DLH DK4RM DG9NER DK5RAS GUEST DO6NP
Subj: Re: Selber schuld/Scanner
Path: DB0MRW<DB0PV<DB0ZKA
Sent: 030119/1850z @:DB0ZKA.#BAY.DEU.EU [Augsburg JN58ki] bcm1.44k
From: DC5JQ @ DB0ZKA.#BAY.DEU.EU  (Ralph)
To:   AGZ @ DL
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Ueber das Einspeichern von Frequenzen hat sich DL4KBS ja
hinreichend geaeussert.

Was mich persoenlich schockiert, das ist die Tatsache, 
dass der pure Besitz eines Scanners offenbar ausreicht,
um eine Beschlagnahme vorzunehmen - und zwar unabhaengig
davon, ob er ein- oder ausgeschaltet ist und unabhaengig
davon, was im Speicher ist: Das soll ja erst spaeter
untersucht werden.

Wohl gemerkt: Ein frei und legal verkaeufliches Teil mit
CE-Zeichen, das meist im Amateurfunk vollkommen konform
zu den Gesetzen z.B. zur Kontrolle der eigenen Aussendungen
auf mehreren Baendern eingesetzt wird, fuehrt zu juristischen
Verwicklungen, zum Zwang, sich fuer viel Geld einen
Anwalt zu nehmen und ggf. Klage zu erheben, und zum Verzicht
auf das legale Geraet fuer viele Monate - und zu viel viel
Aerger, auch wenn man voellig "sauber" ist.

Soll ich jetzt empfehlen, den Amateurfunk nicht mehr
oeffentlich sichtbar auszuueben? Soll ich empfehlen,
den Amateurfunk nur noch im Verborgenen - im Schutz
der eigenen Wohnung - quasi "subversiv" auszuueben?
Offenheit wird - siehe oben - mit Aerger und Muehen
bestraft.

Der Funkamateur unter Generalverdacht, nur weil er
Funkamateur ist? In welchem Staat leben wir eigentlich
mittlerweile?

Uebrigens, nahezu jedes aktuelle Handfunkgeraet fuer
144 und 430 MHz ist ein "Scanner" und kann rein technisch
z.B. Polizei- und Flugfunk muehelos "abhoeren": In den
Zeitschriften FUNK, FUNKAMATEUR und CQ DL wird ja offen
mit ganzseitigen Photos der Feuerwehr im Hintergrund fuer
sowas geworben ... Der AM-Empfaenger fuer Flugfunk ist
ausdruecklich genau dafuer immer und unvermeidlich dabei!

Auch jeder aktuelle Kurzwellentransceiver hat einen meist
von 100 kHz bis 30 oder 60 MHz durchgehenden Empfaenger,
mit dem man ohne jedes Problem Sicherheitsdienste wie Flug-,
See- und Behoerdenfunk empfangen kann: Auch diese Geraete
sind samt und sonders "Scanner".

Droht jetzt der oeffentlichen Werbeaktion des Ortsverbands
beim Stadtfest die Beschlagnahme durch die Polizei, nur
weil der benutzte Transceiver ein Scanner ist, den man
"naeher" untersuchen will? Der pure Besitz reicht ja
offenbar fuer die Beschlagnahme!

Vy 73,
  Ralph, DC5JQ
 


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