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DL: HamRadio 2day 63-2003
Copyright@DL1EEC 2001-2003
5. Januar 2003
Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.
Hier ist DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der AGZ e.V., der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist er, der
andere Rundspruch, die 63. Folge von HamRadio 2day.
Redaktion: Hermann, DL1EEC
Autoren:
Hermann, DL1EEC
Ralph, DC5JQ
Wolfgang, DL5EDA
Sprecher:
Ralph, DC5JQ
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
ZUM JAHRESBEGINN 2003
(wvg) Wir befinden uns am Anfang eines neuen Jahres. Es werden
Vorsaetze gefasst, alles besser zu machen. Ob es gelingt,
HamRadio 2day zu verbessern, ueberlassen wir Ihrem Urteil. Hoeren
Sie herein und lassen Sie uns Ihre Meinung zu dem Gesagten
wissen. Kritik macht uns sattelfester.
Vergangene Woche befasste sich der Rundspruch ueberwiegend mit
dem Rueckblick auf Meldungen aus dem Amateurfunkbereich des
Jahres 2002. Keine dieser Meldungen hatte zu Schlagzeilen oder
gar Aufmachern in den Tageszeitungen gefuehrt. Ist das ein Indiz
fuer die Bedeutungslosigkeit des Amateurfunkdienstes heutzutage?
Ja und nein.
Ja, denn der Amateurfunkdienst ist ein kleines Feld all jener
Felder, die von uns Menschen aus reiner Neigung betrieben werden.
Nein, denn der Amateurfunkdienst ist eines der wenigen Felder,
die dabei nicht in erster Linie dem Konsum dienen, sondern der
Entwicklung neuer Technologien, und dabei haben die Entwickler
nicht einmal in erster Linie den persoenlichen wirtschaftlichen
Erfolg im Auge. Eine seltene Erscheinung in der heutigen Zeit.
Ein wenig koennen wir alle dazu beitragen, die vermutete
Bedeutungslosigkeit des Amateurfunkdienstes zu mindern. Nutzen
wir die Entwicklungen der neuen Technologien im Bereich der HF-
Anwendungen, damit sie einer breiteren Oeffentlichkeit bekannt
werden. Das sollte der Vorsatz aller Funkamateure fuer 2003 sein.
Ich wuensche Ihnen im Namen der AGZ dabei und fuer alle anderen
Vorhaben ein gutes Gelingen.
vy 73 de
Wolfgang, DL5EDA
Vorsitzender der AGZ e.V.
KATERSTIMMUNG I
(hfs) nenne ich die "organisierte" Traegerdrueckerei gegen
HamRadio 2day Nummer 62 am vergangenen Sonntag, speziell auf dem
70cm-Relais Duesseldorf. Ob sich DF1QM des Inhalts seines
Geleitworts vom Ersten Weihnachtstag bewusst wurde? Mit der
Abschaltung des 2m-Relais Duisburg - auch als DB0WW bekannt - zur
Zeit des AGZ-Rundspruchs wurden die von ihm als Chaoten
gescholtenen Funkamateure regelrecht nach Duesseldorf getrieben.
Oder machte sich DF1QM nur diejenigen zunutze, die er sonst
verteufelt?
KATERSTIMMUNG II
(hfs) haette ich am 1. Januar 2003 bekommen koennen. Am oberen
Ende des 2-Meter-Bandes hoerte ich gegen 20 Uhr Lokalzeit
ziemliche "Ueberschlaege" und fand auf 146,025 MHz froehliches
Amateurfunkgeplaudere. Auffaellig war ein "Funker" mit dem Namen
UWE (Rufzeichen ist der Redaktion bekannt), der diese Treff-QRG
mit X1 bezeichnete und sich fuer hinterher auf dem Relais
Bergheim verabredete.
Eine sofortige telefonische Nachfrage beim RegTP-Funkmessdienst
Regional West - Hotline 02845-9600 - verursachte bei dem
diensthabenden Beamten (Name ist der Redaktion bekannt) eine
fatale Reaktion. Er sagte sinngemaess:
1. Seitdem die CB-Funker Amateurfunk machen, ist alles
schlechter, und
2. seitdem die CW-Pruefung weggefallen ist, sei alles noch viel
schlechter.
3. Auf Relais Duisburg sei es ja noch schlimmer als auf
146,025 MHz.
4. Man reagiere seitens RegTP auf illegale Frequenznutzung nur
noch, wenn sich der rechtmaessige Frequenzbesitzer beschwere.
Das sei aber hier nicht der Fall.
5. Funkamateure seien ja nur Hobbyfunker und die wuerden "eh
ueberall rumfunken". Das waere schliesslich bekannt. Er
bezog sich hier auch explizit auf die Frequenzen bei 6,5 MHz,
auf das sog. "45-Meter-Band".
Wenn das das Image der Funkamateure in DL ist, dann haben wir die
letzten 54 Jahre etwas falsch gemacht. Auch scheint mir das
Informationsniveau der RegTP-Mitarbeiter (Stichwort: "die CW-
Pruefung ist bereits weggefallen") arg duerftig: Da sie bis heute
bekanntlich nicht weggefallen ist, kann das jedenfalls nicht der
Grund fuer das beklagte Niveau sein. Und politisch ist die
indirekte Ermunterung durch die RegTP zum Schwarzsenden auf
vermeintlich freien Frequenzen schlicht ein Skandal und ein
Fiasko: Sie torpediert jede Frequenzordnung, zu deren
Sicherstellung die Behoerde eigentlich im Rahmen der Ueberwachung
gesetzlich verpflichtet ist.
Wir werden diesen Vorgang dokumentiert den Verantwortlichen bei
RegTP und BMWA vorlegen.
AFUG-97: DAS MASZ ALLER DINGE - AUCH BEIM PERSONENSCHUTZ
(rps) Was Funkamateure zur Sicherstellung des Personenschutzes
beachten und tun muessen, das regelt das fuer alle Belange des
Amateurfunkdienstes zunaechst vorrangig zustaendige
Amateurfunkgesetz in Paragraf 7 Absatz 3 in Form einer
"drittschuetzenden Norm":
"Paragraf 7: Schutzanforderungen
(3) Der Funkamateur hat der Regulierungsbehoerde fuer
Telekommunikation und Post vor Betriebsaufnahme die
Berechnungsunterlagen und die ergaenzenden Messprotokolle
fuer die unguenstigste Antennenkonfiguration seiner
Amateurfunkstelle vorzulegen. Die Regulierungsbehoerde fuer
Telekommunikation und Post stellt auf Antrag eine
Standortbescheinigung aus. Paragraf 12 des Gesetzes ueber
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen findet
insoweit Anwendung."
Wer lesen kann, der lese: Hier steht verbindlich, dass der
Funkamateur zuerst grundsaetzlich rechnen muss. Messungen koennen
dagegen nur ergaenzend sein, nie aber eigenstaendig. Hier steht
auch ebenso verbindlich, dass der Funkamateur die
Berechnungsunterlagen der RegTP vorzulegen - und nicht etwa
lediglich zu Hause "zur Verfuegung zu halten" hat, wie die BEMFV
es formuliert.
Messerscharf analysiert bedeutet das, dass die BEMFV in diesen
Punkten fuer den Funkamateur gar nicht bindend sein kann, weil
diese Rechtspflichten im uebergeordneten Gesetz namens AFuG
eindeutig, aber eben anders geregelt sind. Die BEMFV kann also
weder auf eine Berechnung, noch auf das Vorlegen der eigentlichen
Berechnungsunterlagen verzichten! Beides aber ist der Fall. Wir
kommen auf das Thema und die Konsequenzen zu gegebener Zeit
zurueck.
DEN MACHERN DER BEMFV,
(hfs) die deren Ermaechtigungsgrundlage in Paragraf 7 AFuG
schlicht vergessen oder ignoriert haben, will ich deswegen ins
Stammbuch schreiben:
"Wer in diesen Zeiten nicht verwirrt ist,
hat vielleicht keinen richtigen Durchblick."
Quelle: H. Kormann
P.S.: Warum diese Kritik, die uns nur mehr Arbeit aufbuerdet,
werden Sie fragen. Ganz einfach: Geschuetzt werden soll der
Nachbar, nicht wir selbst. Und wenn die Rechtsgrundlagen dazu
fehlerhaft sind, und wenn wir deshalb unseren gesetzlichen
Pflichten nicht im vollen vorgeschriebenen Umfang nachkommen,
dann kann der Schuss fuer uns im Konfliktfall gewaltig nach
hinten los gehen!
LESERBRIEFE
Christian Schaffeld schreibt uns:
"zunaechst einmal moechte ich Euch zu Euren wirklich
informativen und gelungenen Rundspruechen gratulieren. Hier
wird wirklich in kompakter Form alles Wissenswerte auf den
Punkt gebracht. Zu dem Thema Echolink stellt sich mir die
Frage ob ich als Klasse 3 Amateur diese Technik nutzen darf
?"
(rps) Hallo Christian,
vielen Dank fuer die Mail. Nach unserer Rechtsauffassung gelten
die Beschraenkungen der Frequenznutzung bei Klasse 2 und 3 nur
fuer dasjenige Geraet, das der Funkamateur SELBST betreibt, das
also zu seiner EIGENEN Amateurfunkstelle gehoert. Installationen,
die sich irgendwo anders befinden, und die fernbedient werden,
gehoeren nicht zur eigenen Amateurfunkstelle - und nur hiervon
spricht das AFuG. In dieser Sicht handelt der Klasse-3-OM solange
korrekt, wie er selbst mit seiner eigenen Stationen nur auf 144
und 430 MHz bleibt. Echolink ist unter dieser Randbedingung voll
nutzbar fuer Klasse 3.
DH0GHU schrieb uns:
"Ich hab's kapiert: In Wirklichkeit seid ihr eine Art 'Sat1
Wochenshow' oder 'RTL Freitagnacht News'".
(hfs) Wenn wir mit HamRadio 2day diesen Stellenwert erreicht
haben, ist das doch ein Glas Schampus wert!
Ursus Naef aus der Schweiz schreibt:
"Sehr geehrter Herr Schulze, noch bin ich dran und hoffe die
HB9 Lizenz (2) zu schaffen. Stiess per Zufall auf die Seiten
von AGZ. Koennen Sie mir mitteilen, was an der Konferenz,
ich glaube in San Marino....) beschlossen wurde? Bleibt die
CW-Pruefung oder wird der alte Hut abgeschafft? Bei uns
fliessen die Mitteilungen eher spaerlich. Ich finde Eure
Seite super."
DK8OK schrieb uns:
"SSB als eine Betriebsart ist aelter, als mancher denkt!
Schon 1915 wurde die Einseitenband-Technik erfunden, bereits
1923 fand die erste Transatlantik-Uebertragung in SSB statt.
Es dauert bis 1947, dass der Amateurfunk diese Betriebsart
aufnahm."
NEUE VARIANTE DES YAHA-VIRUS
(hfs) Der im Juni entdeckte Mail-Wurm "Yaha" verbreitet sich in
einer neuen Variante. Win32/Yaha.K zeichnet sich durch die
gleichen Schadroutinen aus; er versucht, Antiviren-Software
auszuhebeln und haengt sich so in das Windows-System, dass er vor
dem Start einer jeden EXE-Datei ausgefuehrt wird. Antiviren-
Hersteller raten Anwendern, ihre Virensignaturen zu
aktualisieren, da die neue Variante nicht unbedingt von alten
Signaturdateien erkannt wird. Also - schuetzen Sie sich, Viren
werden auch zwischen Funkamateuren ausgetauscht.
Quelle: Heise-News-Ticker
DIGITAL RADIO MONDIALE: SOFTWARE JETZT LIEFERBAR
Die lang angekuendigte DRM-Software des Fraunhofer-Instituts fuer
Integrierte Schaltungen (IIS) kann man seit dem 31. Dezember 2002
ueber die DRM-Website beziehen:
http://www.drmrx.org/purchase.php
Sie kostet 60 Euro und ist 12 MB schwer. Sie laeuft unter Windows
9x, ME, NT und 2000. Man benoetigt eine Standard-Soundkarte und
einen speziell praeparierten Empfaenger mit einem 12 kHz-ZF-
Ausgang.
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet
Radio unter den Rubriken
AGZ, ALLE und MEINUNG
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen koennen; auch in Digital Audio im MP3-Format. Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ.
Dieser Rundspruch ist nur zur persoenlichen Nutzung durch
Funkamateure und zur Vervielfaeltigung durch Amateurfunk-Medien
unter Quellenangabe bestimmt. Rueckfragen und Anregungen
adressieren Sie bitte an dl0agz@aol.com im Internet oder an
dl1eec@db0zka in Packet Radio.
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