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DL0AGZ > AGZ 15.12.02 14:40l 249 Lines 10589 Bytes #999 (999) @ DL
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DL: HamRadio 2day 60-2002
Copyright@DL1EEC 2001-2002
15. Dezember 2002
Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.
Hier ist DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der AGZ e.V., der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist er, der
andere Rundspruch, die 60. Folge von HamRadio 2day.
Redaktion: Hermann, DL1EEC
Autoren:
Hermann, DL1EEC
Ralph, DC5JQ
Sprecher:
Ralph, DC5JQ
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
OHNE STEUERMANN
(hfs) Noch kein Vierteljahr ist die Regierung am Ruder, schon
sind 589 Gesetze verabschiedet, 31 Kommissionen eingesetzt und
17 Machtworte gesprochen. Wenn man nur eine Stunde in Packet
Radio, in de.comm.ham, in www.regtp.de oder www.darc.de nicht
reinschaut, verpasst man todsicher die neuesten
Anzeigeformulare oder die neuesten als Schonfrist getarnten
Abgabefristen fuer die Selbstanzeige.
Pressechef Harald Doerr von der RegTP schreibt am 11.12.2002
eine Email an den RTA und berichtet, dass in der
Amtsblattverfuegung vom 18.12.2002 stehen wird, dass die
Funkamateure des Bundesverbandes - O-Ton Josef Opitz (RegTP) am
12.12.2002 11h15 - eine Schonfrist bis zum 28.2.2002 haetten.
Auf die Frage, wo und wann denn die anderen 30.000 Funkamateure
informiert werden sollten, verwies Opitz auf die
behoerdeneigene Homepage.
Wenn die ausgesandte Strahlung der Funkamateure ein derart
gefaehrliches Potential darstellt - und wie sonst ist die
Syntax der 306/97, der Wiesbeck-Studie und der BEMFV zu
erklaeren -, kann man dann wirklich weitere acht Wochen Schaden
fuer die deutsche Bevoelkerung tolerieren? Wenn man das aber
weitere acht Wochen toleriert, kann man dann mit Fug und Recht
behaupten, zukuenftig Schaden vom deutschen Volk fernhalten zu
wollen? Was acht Wochen lang keinen Schaden darstellt, kann
doch auch nach dem 1.3.2003 keinen wirklichen Schaden
darstellen? Oder funken alle Funkamateure in DL zwischen dem
1.1. und dem 28.2. nur mit 10 Watt EIRP?
Hermann, DL1EEC
GNADENFRIST FUER FUNKAMATEURE BIS ENDE FEBRUAR
(rps) Nicht jeder Funkamateur hat Internet, und nicht jeder
Funkamateur tut sich Packet-Radio an. Und in einem Club ist
auch nicht jeder. Deshalb muss die Regulierungsbehoerde ihre
fuer alle verbindliche "Anleitung zur Durchfuehrung der Anzeige
ortsfester Amateurfunkanlagen nach Paragraph 9 BEMFV" und die
dazu gehoerenden Formulare in ihrem Amtsblatt veroeffentlichen,
damit es gilt. Dies soll - nach vielen Wirren und zahllosen
rechtlich nicht relevanten Internet-Entwuerfen - nun kommende
Woche Mittwoch endlich geschehen. Gleichzeitig haelt das
uebergeordnete Bundesministerium fuer Wirtschaft und Arbeit
aber fest am Abgabetermin 31. Dezember 2002, wie die AGZ e.V.
diese Woche aus Bonn erneut verbindlich erfahren konnte. Der
entsprechende Paragraph der Amateurfunkverordnung werde nicht
zum vierten Male geaendert.
Die verbleibende Zeit ist fuer den anzeigewilligen Funkamateur
unakzeptabel knapp, um sich hinreichend fachlich auf die
Erfuellung seiner Rechtspflicht vorzubereiten, und schon
alleine, um sich die notwendigen Amtsblatt-Unterlagen
ueberhaupt zu besorgen. Das Amtsblatt gibt es naemlich nicht im
Internet, das muss man bestellen bzw. kaufen.
Daher - so konnte die AGZ e.V. am Freitag aus Mainz erfahren -
wird die Regulierungsbehoerde in ihrem Amtsblatt am 18.
Dezember zusaetzlich mitteilen, dass sie die Abgabe von
Anzeigen ortsfester Amateurfunkstellen bis zum 28. Februar 2003
tolerieren wird - fuer den Fall, dass auch nach dem 1. Januar
mit mehr als 10 Watt EIRP gesendet wird.
Streng rechtlich gesehen begeht trotzdem jeder einen
Rechtsverstoss, der in dieser Weise von der neuen Toleranzfrist
Gebrauch macht. Die RegTP verzichtet lediglich auf die
Verfolgung und Ahndung - und natuerlich auch auf die
Bearbeitungsgebuehren in Hoehe von bis zu 2000 Euro im
Verstossfalle. Dazu ist sie grundsaetzlich berechtigt. Die
Veroeffentlichung dieser Absicht im Amtsblatt schafft einen
hinreichenden verwaltungsrechtlichen Vertrauensschutz, so dass
sich jeder Funkamateur darauf berufen kann. Die politischen
Konsequenzen dagegen stehen auf einem anderen Blatt.
P.S.: Schon seit dem 11. Dezember kann man die angeblich
"endgueltigen" Dokumente von den Websites von RegTP und AGZ
laden. Kommentar eines nicht genannten Funkamateurs dazu:
"Herr! Vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun! Und
erst recht nicht, wie sie es richtig tun koennten ...".
FREQUENZNUTZUNGS-GEBUEHREN ERNEUT OHNE RECHTSGRUNDLAGE ?
(rps) Der Deutsche Aero-Club hat ein Rechtsgutachten erstellen
lassen, aus dem sich schwerwiegende Zweifel an der
Rechtmaessigkeit der auch im Amateurfunk bald zu erwartenden
Gebuehrenbescheide fuer die Frequenznutzung im Jahre 2002
ergeben. Der Club empfiehlt seinen Mitgliedern Widerspruch und
Klage.
Was war geschehen? Das Verwaltungsgericht Koeln hatte im Sommer
2001 fruehere Gebuehrenverordnungen fuer nicht vereinbar mit
dem Grundgesetz erklaert, weil der Bund als Verordnungsgeber
keinen Eigenanteil des Staates an den entstandenen Kosten
vorgesehen hatte. Dies verletze den Gleichheitsgrundsatz. Eine
solche nicht verfassungskonforme Verordnung ist so zu
behandeln, als ob sie nie existiert haette.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun gleich zweimal - im
Dezember 2001 und im Juni 2002 - versucht, eine
Nachfolgeverordnung aus dem Jahre 2000, die mit demselben
Mangel des fehlenden staatlichen Selbstbehalts behaftet ist, zu
aendern und damit die Vorgaben des Gerichts zu erfuellen.
Wohlgemerkt: Statt die mangelhafte Verordnung vollstaendig neu
zu verkuenden, wurde versucht, eine Verordnung zu heilen, die
es eigentlich gar nicht gibt. Und dieser subtile Formfehler
koennte nun saemtliche auf dieser Grundlage bisher ergangenen
und zukuenftig geplanten Gebuehrenbescheide in den juristischen
Orkus katapultieren - meinen jedenfalls renommierte
Verwaltungsrechtler.
Eine erste rechtliche Pruefung der AGZ hat ergeben, dass das
Rechtsgutachten des Deutschen Aero-Clubs durchaus stimmig ist
und dass Klagen Aussicht auf Erfolg haben koennten. Nach
unseren Informationen sind im Amateurfunk allerdings bisher
keine entsprechenden Frequenznutzungs-Gebuehrenbescheide
verschickt worden. Wir kommen zu gegebener Zeit auf das Thema
zurueck.
Die den - hiervon zu unterscheidenden - EMV-Gebuehren zugrunde
liegende Verordnung wurde hingegen im Sommer vollstaendig neu
gefasst - mit den Vorgaben des Koelner Verwaltungsgerichts,
denn auch hier wurde zunaechst Verfassungswidrigkeit
festgestellt. Das Rechtsgutachten greift also leider nicht; im
Gegenteil - es bestaetigt viele unserer Argumente gegen eine
Klage. Wir bleiben beim sicher nicht leichtfertigen "Goennen
koennen". Wir bellen nicht den Mond an.
NACH 28 JAHREN
(hfs) verlaesst PA0LOU die IARU Region 1. So lange fuehrte Lou
diese Region allumfassend. Bis zum 31.12.2002 bringt er sein
Wissen noch ein, bis der neue Nachfolger im Amt sein wird.
WDR KOELN: FUNKEN FUER DEN ADVENTSKALENDER
Im Rathaus von Wetter stuermen wir das Zimmer 10, denn dort
residiert der Pressesprecher. Sein Vorschlag sorgt fuer
Hoffnungs-Funken: Der Amateur Radio Club Wetter kommuniziert
auf dem 10 Meter Band und so treffen wir "Gerrrrrrd" Ungermann,
den Funker mit dem rollenden R und dem Kuerzel DJ7XY. Er ist
QTH, wir sind QRL, und filmen sein CQ, CQ. Auf gut deutsch: er
ist zuhause und funkt lustig in der Welt herum, wir sind im
Zeitdruck und filmen beim Funken.
CQ steht beim Amateurfunk fuer "Allgemeiner Anruf". WDR CD
steht fuer Christian Dassel von der Aktuellen Stunde. Beim
Adventskalenderspiel suchte der WDR eine Geschichte und fand
sie bei Gerd Ungermann, der im Funkerleben DJ7XY heisst.
Rein theoretisch erreicht Gerd Ungermann mit seiner Anlage Gott
und die Welt, doch er landet praktisch immer bei seinen Kumpels
in Hagen, denn Willy und Juergen sind immer auf Empfang. Er
koennte sie auch anrufen, aber beim Telefonieren vermisst er
das Quietschen und Knarzen, und Telefonieren kann jeder, Funken
nicht. Zum Schluss wird es Zeit fuer TNX for QSO. Man koennte
auch Tschuess dazu sagen, aber das ist wahrscheinlich viel zu
kompliziert.
Quelle: www.wdr.de
DRM LEBT DOCH
Doug Smith, KF6DX, Editor der technischen Fachzeitschrift QEX
und Chairman der ARRL Digital Voice and Software Radio Working
Groups, schreibt an Nils Schiffhauer, DK8OK:
Danke fuer Dein Interesse an unserem Digital Voice
Experiment. Mehr detaillierte Informationen gibt es bei
den folgenden Organisationen:
www.arrl.org/announce
www.arrl.org/tis/info/digivoice.html
www.doug-smith.net/downloads.htm
Dort findest Du Material der Autoren Charles Brain, G4GUO,
und Andy Talbot, G4JNT. Zusaetzliche Informationen findest
Du bei
www.tapr.org/tapr/dv
in Form eines Berichtes von einem Forum der Dayton
Hamvention 2002. Dort schreibt Cedric Demeure, was wir in
der QEX im Januar oder Februar 2003 unter
www.arrl.org/qex
veroeffentlichen werden. Mit Thales verhandeln wir eine
Markteinfuehrung fuer 2003.
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist nur zur persoenlichen Nutzung durch
Funkamateure und zur Vervielfaeltigung durch Amateurfunk-Medien
unter Quellenangabe bestimmt. Rueckfragen und Anregungen
adressieren Sie bitte an dl0agz@aol.com im Internet oder an
dl1eec@db0zka in Packet Radio.
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet
Radio unter den Rubriken
AGZ, ALLE und MEINUNG
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen koennen; auch in Digital Audio im MP3-Format. Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ.
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