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DL0AGZ > AGZ      15.12.02 14:40l 249 Lines 10589 Bytes #999 (999) @ DL
BID : FCCDB0ZKA004
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                                      DL: HamRadio 2day 60-2002
                                     Copyright@DL1EEC 2001-2002
                                              15. Dezember 2002


Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.

Hier  ist  DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der AGZ e.V.,  der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist er, der
andere Rundspruch, die 60. Folge von HamRadio 2day.


                  Redaktion: Hermann, DL1EEC
                               
                           Autoren:
                        Hermann, DL1EEC
                         Ralph, DC5JQ
                               
                           Sprecher:
                         Ralph, DC5JQ


Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !


OHNE STEUERMANN

(hfs)  Noch kein Vierteljahr ist die Regierung am Ruder,  schon
sind 589 Gesetze verabschiedet, 31 Kommissionen eingesetzt  und
17  Machtworte gesprochen. Wenn man nur eine Stunde  in  Packet
Radio,  in de.comm.ham, in www.regtp.de oder www.darc.de  nicht
reinschaut,    verpasst    man    todsicher    die     neuesten
Anzeigeformulare  oder  die neuesten als  Schonfrist  getarnten
Abgabefristen fuer die Selbstanzeige.

Pressechef  Harald Doerr von der RegTP schreibt  am  11.12.2002
eine   Email   an   den  RTA  und  berichtet,   dass   in   der
Amtsblattverfuegung  vom  18.12.2002  stehen  wird,  dass   die
Funkamateure des Bundesverbandes - O-Ton Josef Opitz (RegTP) am
12.12.2002  11h15 - eine Schonfrist bis zum 28.2.2002  haetten.
Auf die Frage, wo und wann denn die anderen 30.000 Funkamateure
informiert    werden   sollten,   verwies   Opitz    auf    die
behoerdeneigene Homepage.

Wenn  die  ausgesandte  Strahlung der Funkamateure  ein  derart
gefaehrliches  Potential darstellt -  und  wie  sonst  ist  die
Syntax  der  306/97,  der  Wiesbeck-Studie  und  der  BEMFV  zu
erklaeren -, kann man dann wirklich weitere acht Wochen Schaden
fuer  die  deutsche Bevoelkerung tolerieren? Wenn man das  aber
weitere acht Wochen toleriert, kann man dann mit Fug und  Recht
behaupten, zukuenftig Schaden vom deutschen Volk fernhalten  zu
wollen?  Was  acht Wochen lang keinen Schaden  darstellt,  kann
doch   auch   nach  dem  1.3.2003  keinen  wirklichen   Schaden
darstellen?  Oder funken alle Funkamateure in DL  zwischen  dem
1.1. und dem 28.2. nur mit 10 Watt EIRP?

Hermann, DL1EEC


GNADENFRIST FUER FUNKAMATEURE BIS ENDE FEBRUAR

(rps)  Nicht  jeder Funkamateur hat Internet, und  nicht  jeder
Funkamateur  tut sich Packet-Radio an. Und in  einem  Club  ist
auch  nicht  jeder. Deshalb muss die Regulierungsbehoerde  ihre
fuer alle verbindliche "Anleitung zur Durchfuehrung der Anzeige
ortsfester Amateurfunkanlagen nach Paragraph 9 BEMFV"  und  die
dazu gehoerenden Formulare in ihrem Amtsblatt veroeffentlichen,
damit  es  gilt. Dies soll - nach vielen Wirren  und  zahllosen
rechtlich  nicht relevanten Internet-Entwuerfen - nun  kommende
Woche  Mittwoch  endlich  geschehen.  Gleichzeitig  haelt   das
uebergeordnete  Bundesministerium fuer  Wirtschaft  und  Arbeit
aber  fest am Abgabetermin 31. Dezember 2002, wie die AGZ  e.V.
diese  Woche  aus Bonn erneut verbindlich erfahren konnte.  Der
entsprechende Paragraph der Amateurfunkverordnung  werde  nicht
zum vierten Male geaendert.

Die  verbleibende Zeit ist fuer den anzeigewilligen Funkamateur
unakzeptabel  knapp,  um  sich  hinreichend  fachlich  auf  die
Erfuellung  seiner  Rechtspflicht  vorzubereiten,   und   schon
alleine,   um   sich   die   notwendigen   Amtsblatt-Unterlagen
ueberhaupt zu besorgen. Das Amtsblatt gibt es naemlich nicht im
Internet, das muss man bestellen bzw. kaufen.

Daher - so konnte die AGZ e.V. am Freitag aus Mainz erfahren  -
wird  die  Regulierungsbehoerde  in  ihrem  Amtsblatt  am   18.
Dezember  zusaetzlich  mitteilen,  dass  sie  die  Abgabe   von
Anzeigen ortsfester Amateurfunkstellen bis zum 28. Februar 2003
tolerieren wird - fuer den Fall, dass auch nach dem  1.  Januar
mit mehr als 10 Watt EIRP gesendet wird.

Streng   rechtlich   gesehen  begeht   trotzdem   jeder   einen
Rechtsverstoss, der in dieser Weise von der neuen Toleranzfrist
Gebrauch  macht.  Die  RegTP  verzichtet  lediglich   auf   die
Verfolgung   und  Ahndung  -  und  natuerlich  auch   auf   die
Bearbeitungsgebuehren  in  Hoehe  von  bis  zu  2000  Euro   im
Verstossfalle.  Dazu  ist  sie grundsaetzlich  berechtigt.  Die
Veroeffentlichung  dieser Absicht im  Amtsblatt  schafft  einen
hinreichenden verwaltungsrechtlichen Vertrauensschutz, so  dass
sich  jeder  Funkamateur darauf berufen kann.  Die  politischen
Konsequenzen dagegen stehen auf einem anderen Blatt.

P.S.:  Schon  seit  dem  11. Dezember kann  man  die  angeblich
"endgueltigen"  Dokumente von den Websites von  RegTP  und  AGZ
laden.  Kommentar  eines  nicht  genannten  Funkamateurs  dazu:
"Herr!  Vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie  tun!  Und
erst recht nicht, wie sie es richtig tun koennten ...".


FREQUENZNUTZUNGS-GEBUEHREN ERNEUT OHNE RECHTSGRUNDLAGE ?

(rps)  Der Deutsche Aero-Club hat ein Rechtsgutachten erstellen
lassen,   aus   dem   sich  schwerwiegende   Zweifel   an   der
Rechtmaessigkeit  der auch im Amateurfunk bald  zu  erwartenden
Gebuehrenbescheide  fuer  die  Frequenznutzung  im  Jahre  2002
ergeben. Der Club empfiehlt seinen Mitgliedern Widerspruch  und
Klage.

Was war geschehen? Das Verwaltungsgericht Koeln hatte im Sommer
2001  fruehere  Gebuehrenverordnungen fuer nicht vereinbar  mit
dem  Grundgesetz  erklaert, weil der Bund als  Verordnungsgeber
keinen  Eigenanteil  des  Staates an  den  entstandenen  Kosten
vorgesehen hatte. Dies verletze den Gleichheitsgrundsatz.  Eine
solche   nicht  verfassungskonforme  Verordnung   ist   so   zu
behandeln, als ob sie nie existiert haette.

Das  Bundeswirtschaftsministerium hat nun gleich zweimal  -  im
Dezember   2001   und   im   Juni   2002   -   versucht,   eine
Nachfolgeverordnung  aus  dem Jahre  2000,  die  mit  demselben
Mangel des fehlenden staatlichen Selbstbehalts behaftet ist, zu
aendern  und  damit  die  Vorgaben des Gerichts  zu  erfuellen.
Wohlgemerkt: Statt die mangelhafte Verordnung vollstaendig  neu
zu  verkuenden, wurde versucht, eine Verordnung zu heilen,  die
es  eigentlich  gar  nicht gibt. Und dieser subtile  Formfehler
koennte  nun saemtliche auf dieser Grundlage bisher  ergangenen
und zukuenftig geplanten Gebuehrenbescheide in den juristischen
Orkus    katapultieren   -   meinen   jedenfalls    renommierte
Verwaltungsrechtler.

Eine  erste rechtliche Pruefung der AGZ hat ergeben,  dass  das
Rechtsgutachten des Deutschen Aero-Clubs durchaus  stimmig  ist
und  dass  Klagen  Aussicht  auf Erfolg  haben  koennten.  Nach
unseren  Informationen  sind im Amateurfunk  allerdings  bisher
keine     entsprechenden    Frequenznutzungs-Gebuehrenbescheide
verschickt worden. Wir kommen zu gegebener Zeit auf  das  Thema
zurueck.

Die  den - hiervon zu unterscheidenden - EMV-Gebuehren zugrunde
liegende  Verordnung wurde hingegen im Sommer vollstaendig  neu
gefasst  -  mit  den  Vorgaben des Koelner Verwaltungsgerichts,
denn    auch   hier   wurde   zunaechst   Verfassungswidrigkeit
festgestellt. Das Rechtsgutachten greift also leider nicht;  im
Gegenteil  - es bestaetigt viele unserer Argumente  gegen  eine
Klage.  Wir  bleiben beim sicher nicht leichtfertigen  "Goennen
koennen". Wir bellen nicht den Mond an.


NACH 28 JAHREN

(hfs) verlaesst PA0LOU die IARU Region 1. So lange fuehrte  Lou
diese  Region allumfassend. Bis zum 31.12.2002 bringt  er  sein
Wissen noch ein, bis der neue Nachfolger im Amt sein wird.


WDR KOELN: FUNKEN FUER DEN ADVENTSKALENDER

Im  Rathaus  von Wetter stuermen wir das Zimmer 10,  denn  dort
residiert   der  Pressesprecher.  Sein  Vorschlag  sorgt   fuer
Hoffnungs-Funken:  Der Amateur Radio Club  Wetter  kommuniziert
auf dem 10 Meter Band und so treffen wir "Gerrrrrrd" Ungermann,
den  Funker mit dem rollenden R und dem Kuerzel DJ7XY.  Er  ist
QTH, wir sind QRL, und filmen sein CQ, CQ. Auf gut deutsch:  er
ist  zuhause  und funkt lustig in der Welt herum, wir  sind  im
Zeitdruck und filmen beim Funken.

CQ  steht  beim  Amateurfunk fuer "Allgemeiner Anruf".  WDR  CD
steht  fuer  Christian  Dassel von der Aktuellen  Stunde.  Beim
Adventskalenderspiel suchte der WDR eine  Geschichte  und  fand
sie bei Gerd Ungermann, der im Funkerleben DJ7XY heisst.

Rein theoretisch erreicht Gerd Ungermann mit seiner Anlage Gott
und die Welt, doch er landet praktisch immer bei seinen Kumpels
in  Hagen,  denn Willy und Juergen sind immer auf  Empfang.  Er
koennte  sie  auch anrufen, aber beim Telefonieren vermisst  er
das Quietschen und Knarzen, und Telefonieren kann jeder, Funken
nicht.  Zum Schluss wird es Zeit fuer TNX for QSO. Man  koennte
auch  Tschuess dazu sagen, aber das ist wahrscheinlich viel  zu
kompliziert.

Quelle: www.wdr.de


DRM LEBT DOCH

Doug  Smith, KF6DX, Editor der technischen Fachzeitschrift  QEX
und  Chairman der ARRL Digital Voice and Software Radio Working
Groups, schreibt an Nils Schiffhauer, DK8OK:

    Danke   fuer  Dein  Interesse  an  unserem  Digital   Voice
    Experiment.  Mehr detaillierte Informationen  gibt  es  bei
    den folgenden Organisationen:
    
                     www.arrl.org/announce
             www.arrl.org/tis/info/digivoice.html
               www.doug-smith.net/downloads.htm
    
    Dort  findest Du Material der Autoren Charles Brain, G4GUO,
    und  Andy Talbot, G4JNT. Zusaetzliche Informationen findest
    Du bei
    
                     www.tapr.org/tapr/dv
    
    in Form eines Berichtes von einem Forum der Dayton
    Hamvention 2002. Dort schreibt Cedric Demeure, was wir in
    der QEX im Januar oder Februar 2003 unter
    
                       www.arrl.org/qex
    
    veroeffentlichen werden. Mit Thales verhandeln wir eine
    Markteinfuehrung fuer 2003.


Vy 73
Hermann, DL1EEC



Dieser  Rundspruch  ist  nur  zur persoenlichen  Nutzung  durch
Funkamateure und zur Vervielfaeltigung durch Amateurfunk-Medien
unter   Quellenangabe  bestimmt.  Rueckfragen  und   Anregungen
adressieren  Sie  bitte an dl0agz@aol.com im Internet  oder  an
dl1eec@db0zka in Packet Radio.

Das  war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet
Radio unter den Rubriken

                     AGZ, ALLE und MEINUNG

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen koennen; auch in Digital Audio im MP3-Format.  Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ.

 


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