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DL0AGZ > AGZ      08.12.02 14:37l 282 Lines 11136 Bytes #999 (999) @ DL
BID : 8CCDB0ZKA005
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Subj: DL: HamRadio 2day 59-2002
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                                      DL: HamRadio 2day 59-2002
                                     Copyright@DL1EEC 2001-2002
                                               8. Dezember 2002


Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.

Hier  ist  DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der AGZ e.V.,  der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist er, der
andere Rundspruch, die 59. Folge von HamRadio 2day.


                  Redaktion: Hermann, DL1EEC
                               
                           Autoren:
                        Hermann, DL1EEC
                         Ralph, DC5JQ
                               
                           Sprecher:
                         Ralph, DC5JQ


Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !


EIN PARADOXON ?

(hfs) Ohne "wenn und aber" stehe ich zum Schutz von Personen in
elektromagnetischen Feldern. Ohne "wenn und aber" haben wir bei
unserem  wissenschaftlich-technischen Anspruch  mit  Selbstbau-
Rechten  nachzuweisen, dass wir mit elektromagnetischen Feldern
umgehen  koennen.  Ohne  "wenn  und  aber"  haben  wir   unsere
Sendestationen  sozialvertraeglich  zu  organisieren  und   auf
nachbarschaftlichen Frieden zu achten.

Ohne  "wenn  und  aber" haben aber auch Staat und  Gesellschaft
nachzuweisen,  dass  Gefahr  tatsaechlich  im  Verzug  ist  und
ideologischen  Wirrkoepfen Tuer und  Tor  zu  schliessen.  Ohne
"wenn  und aber" ist unser Gemeinwesen verpflichtet,  im  Falle
einer  realen  Gefahr fuer Leib und Leben die  dazu  gehoerende
Werbung    zu   stoppen.   Und   dieser   Pflicht   wird    bei
Tabakwarenkonsum  nicht  nachgekommen,  obwohl  die  Zahl   der
Lungenkrebstoten  und  die  Kosten fuer  das  Gesundheitssystem
aeussert  real  sind. Ohne "wenn und aber" hat sich  daher  die
Bundesrepublik  Deutschland ihrer von RegTP und Prof.  Wiesbeck
vorgebrachten  Argumente beraubt, wenn  sie  die  Werbung  fuer
Tabakwaren als einziger EU-Staat weiterhin ungeruegt  geschehen
lassen  und  vor  dem Europaeischen Gerichtshof sogar  erklagen
will.  Muss  man ebenfalls bei der BEMFV finanzielle Interessen
vermuten  -  genau wie bei der staatlichen Schuetzenhilfe  fuer
die Tabak-Industrie?

Die Glaubwuerdigkeit des Bundesministeriums fuer Wirtschaft und
Arbeit, der RegTP, der DIN/VDE-0848 Teil 3-1 und schlussendlich
der BEMFV bleiben in diesem Licht seitens des Gesetzgebers beim
Buerger vollends auf der Strecke.


WIESBECK-STUDIE IN KURZFORM VEROEFFENTLICHT

(rps)  Seit  letztem  Freitag, den 6. Dezember  2002  ist  eine
Kurzfassung  der  neuen Wiesbeck-Studie auf dem  Webserver  der
Regulierungsbehoerde zu finden unter

                     http://www.regtp.de/

und  hier  unter  "Technische  Regulierung  Telekommunikation",
"EMVU",   "Selbsterklaerung  Amateurfunk"  und   "Vereinfachtes
Verfahren    zur    Bestimmung    der    Schutzabstaende    bei
Amateurfunkanlagen". Die genaue URL lautet zur Zeit:

http://www.regtp.de/imperia/md/content/tech_reg_t/emvu/wiesbeck
                             .pdf


TIPP ZUR SELBST-ANZEIGE

(rps)   Uns   erreichte  per  Email  der  folgende  Rat   eines
Rechtsexperten: Unter die an die RegTP einzusendenden  Anzeige-
Blaetter  sollte man unbedingt diese folgenden drei  Buchstaben
setzen:  "u. ue. V." Sie bedeuten: "unter ueblichem Vorbehalt".
Die  RegTP  sei  rechtlich verpflichtet, Dokumente  mit  diesem
Vermerk,  der  die Anwendung eigener Rechtsmittel offen  haelt,
anzunehmen.


LESERBRIEFE

    Hallo   lieber  Hermann,  wie  immer  war  Euer  Rundspruch
    interessant  und  informativ. Ich  habe  mir  die  Freiheit
    genommen  und  den Bundesrechnungshof ueber  die  Teilnahme
    des   RegTP-Mitarbeiters,  finanziert  durch   die   RegTP,
    informiert.  Welche  Kosten fuer die  Teilnahme  von  Herrn
    Wilhelm  entstanden sind, kann ich Euch  fuer  einen  Eurer
    naechsten  Rundsprueche  u.U.  mitteilen.  Denn  ich   habe
    gebeten, mich darueber zu informieren.
    
    vy 73 de ...

(der Name ist der Redaktion bekannt).

    Hallo,   ihr  beiden  Rundspruch-Macher!  Schon   auf   der
    Hamvention  in  Dayton  wurde die  Amateurfunk-DRM-Adaption
    von   Demeure/Thales  vorgestellt.  Die  sehr   instruktive
    PowerPoint-Praesentation  (leider  fast  3  MB)  ist  unter
    folgender Adresse erklickbar:
    
  http://www.tapr.org/tapr/dv/digital_voice_forum_dayton_200
                        2_demeure1.pdf
    
    Die Darmstaedter Entwicklung
    
         http://www.tu-darmstadt.de/fb/et/uet/drm.html
    
    arbeitet,  nach allem was ich bisher daraus  gelesen  habe,
    mit  10  kHz  Bandbreite  - scheint also  "nur"  (trotzdem:
    Respekt!)  eine  Soundcard-Adaption  des  Rundfunk-DRM   zu
    sein.  Doug Smith schickte mir noch eine E-Mail,  die  mehr
    oder  weniger  zum Inhalt hat, dass er die Sache  zunaechst
    mal  in QEX abhandeln moechte und dann "hinausgeht in  alle
    Welt".  Am  Ende wird es die Software sicherlich  kostenlos
    geben.  Ob  am  Anfang  Thales oder Ten-Tec  (US-Vertrieb?)
    dafuer  Geld  sehen  will oder das DRM-Konsortium  generell
    mit  Lizenzgebuehren abgefunden werden will, steht noch  in
    den  Sternen. Ich bemuehe mich gerade bei Thales darum,  in
    die Beta-User-Liste hineinzurutschen.
    
    Interessant  jedenfalls, dass alle Gedankenspiele  der  AGZ
    hinsichtlich  DRM kraeftig verrissen wurden.  Und  nun,  da
    sie  realisiert sind, hat es ploetzlich jeder gewusst,  und
    es   ist   auch   ganz  dolle.  Das  aber  ist   ein   mehr
    gruppendynamisches als technisches Problem. Ich  bin  jetzt
    erst   mal  unterwegs  und  freue  mich  schon  auf   einen
    "spitzen" Rundspruch. 73 de Nils.


JEMAND SCHREIBT UNTER DEM RUFZEICHEN DK7JZ

in Packet Radio:

    Da  hat mir die AGZ mit ihrem sogenannten Rundspruch 58 den
    Wind  aus  den  Segeln  genommen.  Die  Aktualititaet   und
    Sachlichkeit  ist diesmal anerkennenswert.  Auch  das  muss
    gesagt  werden.  Um nicht als Gewendeter zu gelten  erlaube
    ich mir doch noch eine Spitze.
    
   "Waere es nicht schoener, wenn dieser RSP andere Autoren
                           haette"?

Danke, "Anke" !


FLATTERBAENDER

(rps)  fordert der DARC e.V. zukuenftig von seinen Mitgliedern,
die   einen  Fieldday  durchfuehren  wollen.  Zitat  aus  einer
Vereinbarung,  die  ohne Beteiligung anderer  Vereine  mit  der
RegTP getroffen wurde:

    "Wird   ein  Fieldday  kurzfristig  geplant,  d.h.  maximal
    sieben  Tage  vor dem Stattfinden, so ist die Selbstanzeige
    nicht erforderlich. Jedoch muss sicher gestellt sein,  dass
    alle  Grenzwerte ordnungsgemaess eingehalten  werden.  Auch
    muessen  die entsprechenden Mittel bereit gehalten  werden,
    die    den   Betreiber   in   die   Lage   versetzen,   die
    Sicherheitsabstaende   vor  Ort   zu   berechnen   und   zu
    dokumentieren.  ...  Ggf. muss der kontrollierbare  Bereich
    kenntlich   gemacht  werden,  z.B.  durch  ein  rot-weisses
    Kunststoffband".

Wird  dieselbe Aussenaktivitaet laengerfristig als sieben  Tage
geplant,   so  ist  eine  Anzeige  des  Standorts  nach   BEMFV
erforderlich,  meinen  jedenfalls  DARC  und  RegTP.   Wo   sie
allerdings   die   Rechtsgrundlage  fuer   diese   doch   recht
eigenwillige Interpretation von Sicherheit hernehmen,  ist  uns
in  der  AGZ  unklar. Da wir dies weder in Gesetzes-,  noch  in
Verordnungstexten  finden koennen, gehen wir  nicht  von  einer
Verbindlichkeit fuer alle Funkamateure in Deutschland aus.


MOBBING

(hfs)  betreibt  ein DARC-Ortsverbands-Vorsitzender  gegen  ein
Mitglied  der AGZ e.V., welches gleichzeitig Mitglied des  DARC
e.V.  ist, indem er unser Mitglied massiv zum Austritt draengt.
Die  diesen Rundspruch mitlesenden Funktionaere des  DARC  sind
gebeten,  ihren  Distriktvorsitzenden  "Golf"  einmal  dazu  zu
befragen  - schliesslich hat ein jeder das Recht, die  Vereine,
denen er angehoeren moechte, ganz alleine zu bestimmen.


DRM AUF KURZWELLE

(hfs)  nimmt  nach der Veroeffentlichung durch  die  AGZ  immer
weiteren  Raum  ein. Neben England und der Schweiz  widmet  die
Zeitschrift  "Funkamateur"  nun mehr  als  zwei  Seiten  diesem
Thema.  Auch  die "Funk" schreibt dazu intensiv. Die  Redaktion
von  HamRadio  2day  bedankt sich bei allen  Autoren  fuer  die
Aufnahme des Themas.


DIE ARRL

(hfs)  zum  Beispiel  berichtet brandaktuell  ueber  das  erste
transatlantische  digitale  Kurzwellen-QSO.  Die  Radiopionier-
Firmen Ten-Tec and Thales haben mit HamRadio-Rigs auf Kurzwelle
transatlantische  QSOs  in DRM bereits vollzogen.  Doug  Smith,
KF6DX,  und  Didier Chulot, F5MJN, tauschten Rapporte  waehrend
einer  Verbindung  am  22.  November 2002  zwischen  Paris  und
Sevierville, USA aus.


DEUTSCHE WELLE FUEHRT DRM IM REGELBETRIEB EIN

(rps/dw)  Die  Deutsche Welle wird ab Juni  2003  Sendungen  in
digitaler Kurzwelle im Regelbetrieb ausstrahlen. Das teilte der
Intendant  des  deutschen Auslandsrundfunks,  Erik  Bettermann,
anlaesslich  einer  Konferenz von  Vertretern  des  Konsortiums
Digital Radio Mondiale (DRM) aus Osteuropa am 3. Dezember  2002
in  Koeln mit. Bettermann sagte, der Hoerfunk im Lang-, Mittel-
und Kurzwellenbereich werde durch die digitale Ausstrahlung von
Sendungen weltweit revolutioniert: Die digitale Kurzwelle werde
sich   der   Audioqualitaet   von  UKW   annaehern,   stoerende
Empfangseffekte  wie Interferenzen, Rauschen  und  Schwankungen
des  Empfangssignals  seien  dann nicht  mehr  bemerkbar.  Dies
koenne  eine Voraussetzung fuer "die Renaissance des  Hoerfunks
in aller Welt" sein.


AUCH DER BAYERISCHE RUNDFUNK

(rps)  plant  die Einfuehrung von DRM: Bereits am kommenden  1.
Januar  sollen  die  Kurzwellensendungen  -  trotz  erheblichem
Protest  von europaweit mobilen Hoeren - vom Standort  Ismaning
auf 6085 kHz eingestellt werden, um spaeter auf dieser Frequenz
in DRM qrv zu werden.


SONDERSTATION ERINNERT AN PEARL HARBOR

(hfs)  W2W  ist  von Baltimore, Maryland,  aus  am  7.  und  8.
Dezember qrv. Man erinnert damit an den Eintritt der USA in den
Zweiten Weltkrieg gegen Japan.


DEN FUNKWETTERBERICHT

von  DK0WCY  haben wir zum Vorteil des Informationsumfangs  von
HamRadio   2day  ohne  Frist  abgesetzt.  Sollten   Sie   diese
Informationen  weiterhin benoetigen, lassen Sie  es  uns  bitte
wissen.  Sie finden diese Daten ansonsten jederzeit im Internet
unter

                     http://www.dk0wcy.de/


Vy 73
Hermann, DL1EEC


Dieser  Rundspruch  ist  nur  zur persoenlichen  Nutzung  durch
Funkamateure und zur Vervielfaeltigung durch Amateurfunk-Medien
unter   Quellenangabe  bestimmt.  Rueckfragen  und   Anregungen
adressieren  Sie  bitte an dl0agz@aol.com im Internet  oder  an
dl1eec@db0zka in Packet Radio.

Das  war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet
Radio unter den Rubriken

                     AGZ, ALLE und MEINUNG

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen koennen; auch in Digital Audio im MP3-Format.  Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ.

 


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