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DL: HamRadio 2day 58-2002
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1. Dezember 2002
Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.
Hier ist DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der AGZ e.V., der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist er, der
andere Rundspruch, die 58. Folge von
HamRadio 2day.
Redaktion: Hermann, DL1EEC
Autoren:
Hermann, DL1EEC
Ralph, DC5JQ
Sprecher:
Ralph, DC5JQ
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
LEIDARTIKEL
(hfs) Sie hoeren richtig: Leidartikel mit Delta! Am 29.11.2002
praesentierte die Reg TP in Mainz den Fachverbaenden in
Anwesenheit der AGZ e.V. eine Studie zur VEREINFACHTEN
Bestimmung der Sicherheitsabstaende fuer Amateurfunkanlagen.
Autor dieser Studie ist Prof. Dr.-Ing. Werner Wiesbeck. Dr.
Ralph Schorn - DC5JQ - fuehrt weiter unten aus, was diese
Studie im Detail fuer Funkamateure in Deutschland bedeutet. Ich
moechte Ihnen in aller Klarheit sagen, dass wir vor einem
Scherbenhaufen stehen.
Die Funkamateure hatten es in den fruehen 90er Jahren in der
Hand, eine 100-Watt-Landschaft zu schaffen. Die Ausnahmen davon
nach oben (also mehr als 100 Watt) waeren dann ein Fall fuer
"Wiesbeck" gewesen - und nur diese. Noch 1996 toenten die
Vertreter des IARU-Vertreters in Deutschland, dass 750 Watt der
Standard bleiben muss, dass die Funkamateure in EMV/U
ausgebildet seien und einen wissenschaftlichen Anspruch auf
breiter Basis haben - schliesslich seien wir ja ein technisch-
wissenschaftlicher Funkdienst per Definition.
Die Macher der BEMFV haben das nun konsequent umgesetzt und
setzen den Funkamateur ab dem 1. Januar 2003 unbarmherzig in
die Verantwortung - und Professor Wiesbeck unterstrich diese
Woche unmissverstaendlich, dass er den allermeisten
Funkamateuren die dazu notwendige fachliche Kompetenz im
Nahfeld absprechen muesse. Er belegte sogar wissenschaftlich,
dass diejenigen, die heute 750 Watt machen, in Zukunft nur noch
unwesentlich mehr als 100 Watt machen duerfen, solange nicht
wissenschaftlich korrekt gemessen und gerechnet wuerde -
jedenfalls auf den "Nahfeld-Baendern" unterhalb 7,1 MHz.
Der Amateurfunkdienst in Deutschland sitzt ab dem 1. Januar
2003 auf einer Zeitbombe; sie heisst Kollisionsfall und tritt
sofort auf, sobald die Jurisprudenz gegen den Funkamateur aktiv
wird. Die Verantwortung tragen alle diejenigen, die seit 1990
die Probleme verdraengt haben und die Politik nebst Verwaltung
grundsaetzlich in Sachen EMVU vor den Kopf stiessen. Es nuetzt
nichts mehr, ueber vergossene Milch zu reden. Das Kind ist im
Brunnen.
GOETTERDAEMMERUNG IN MAINZ:
NEUE NAHFELD-STUDIE OEFFENTLICH VORGESTELLT.
(rps) Am vergangenen Freitag stellten Prof. Werner Wiesbeck und
Dr. Alexander Herschlein vom Institut fuer
Hoechstfrequenztechnik und Elektronik der Universitaet
Karlsruhe eine neue Studie zur vereinfachten rechnerischen
Behandlung von Sicherheitsabstaenden im reaktiven Nahfeld von
Amateurfunkantennen vor. Die ganztaetige Veranstaltung fand bei
der RegTP in Mainz statt und stiess auf ein reges Interesse von
mehr als 100 eingeladenen Teilnehmern.
Die Regulierungsbehoerde stellte als Auftraggeber der Studie
einleitend klar, dass die Gewaehrleistung des Personenschutzes
und die Wahl der hierzu verwendeten Verfahren und Mittel allein
beim einzelnen Funkamateur liegt. Er muss mit seiner
Unterschrift im Anzeigeverfahren rechtsverbindlich bestaetigen,
dass der Personenschutz tatsaechlich gewaehrleistet wird und
dass er sich dessen versichert hat.
Allerdings muss die Wahl der Mittel wissenschaftlich korrekt
sein, und das bedeutet u.a. die zwingend vorgeschriebene
Benutzung von Nahfeld-Berechnungsmethoden, wenn der
Sicherheitsabstand kleiner als etwa ein Sechstel der
Wellenlaenge ist. Ziel der vorgestellten Studie sei es, so
Wiesbeck, dem Funkamateur, der in der Regel diese extrem
aufwendigen, komplexen und anspruchsvollen Methoden nicht
beherrsche, ein einfacheres Verfahren an die Hand zu geben, das
er "in wenigen Minuten anwenden koenne".
Wiesbeck und Herschlein haben dazu in einer enormen und
anerkennenswerten Akribie einige wichtige Antennentypen einer
umfassenden NEC2-Nahfeldberechnung unterzogen und
Sicherheitsabstaende in Abhaengigkeit von der Antennenhoehe,
des Erdbodens, der Frequenz und der Senderleistung tabelliert.
Leider sind die Antennen unvollstaendig: Es fehlen als oft und
gern benutzte Typen z.B. Langdraehte und nicht resonant erregte
Dipole - wie etwa G5RV-Antennen - und auch Magnetic Loops
oberhalb von 7,1 MHz.
Um es klar zu sagen: Diese Einfachheit und Reduktion auf einen
einzigen Zahlenwert pro Antenne und Band hat ihren Preis: Der
Funkamateur bezahlt dafuer bitter, indem an jeder nur denkbaren
Stelle ein spuerbarer Sicherheitszuschlag eingefuehrt wird:
Fuer den Boden, fuer die Hoehe ueber Grund, fuer die
Strahlergeometrie und "einfach so": 3 dB werden fuer
"Unwaegbarkeiten" noch oben drauf gesattelt - z.B. fuer
Fehlmessungen der Senderleistung oder den nicht
beruecksichtigen metallischen Gartenzaun. Die Studie enthaelt
ganz bewusst einen mehrfachen "Overkill": Fuer einen 80m-Dipol
in 10 Metern Hoehe, der mit 750 Watt gespeist wird, liefert die
neue Studie z.B. einen Sicherheitsabstand von 10,60 m -
einzuhalten von jedem einzelnen Punkt des Drahtes. Eine exakte
Nahfeldberechnung kommt hingegen nur auf 6,90 m - einzuhalten
im wesentlichen nur senkrecht zum Draht; und die - hier leider
falsche - Fernfeldnaeherung gar nur auf 4,20 m.
Fazit: Wer die Nahfeldberechnung wissenschaftlich beherrscht,
hat mehr vom Funken auf der Kurzwelle. Wer sie nicht beherrscht
und auf die neue Wiesbeck-Studie zurueck greifen muss, der
bezahlt mit Leistungsreduzierung bzw. deutlich groesseren
Sicherheitsabstaenden. Betroffen sind im wesentlichen das 160-,
das 80- und das 40 Meter-Band. Moegliche Auswege: 10 Watt EIRP
oder die kostenpflichtige Standortbescheinigung durch die
RegTP.
Zu beziehen sein soll die Studie nach der Einarbeitung von
Diskussionsergebnissen kostenlos im Internet der
Regulierungsbehoerde und kostenpflichtig als Druckwerk und
eventuell auf CD.
ANZEIGEVERFAHREN -
WIE GEHT ES WEITER ?
(rps) Am Rande der Vorstellung der Wiesbeck-Studie teilte die
RegTP diese Woche mit, dass die Veroeffentlichung der
endgueltigen Fassung der Anleitung zur BEMFV und der
Formblaetter kurz bevor steht - im Internet der Behoerde und im
Amtsblatt. Ausserdem sollen bereits frueher eingereichte
Selbstanzeigen gemaess Verfuegung 306/97 Gueltigkeit behalten,
wenn nicht neue Frequenzen oder hoehere Senderleistungen in der
Zwischenzeit dazu gekommen sind. Eine erneute Anzeige gemaess
BEMFV eruebrige sich in diesen Faellen, da ueberdies sich die
veraenderten Grenzwerte der BEMFV nur in den zu Hause bereit zu
haltenden Unterlagen wieder finden, nicht aber im
Anzeigeformblatt. Allerdings sei der Funkamateur verpflichtet,
die Einhaltung der neuen gesetzlichen Grenzwerte zu
gewaehrleisten und dies auch fuer den jederzeit moeglichen
Abruf seitens der RegTP zu dokumentieren.
Ein sehr wichtiges Detail: Die Regulierungsbehoerde wird keine
Eingangsbestaetigungen fuer eingegangene Selbstanzeigen
versenden. Die AGZ e.V. raet daher, grundsaetzlich jede
Selbstanzeige mittels Einwurfeinschreiben zu versenden - oder
aber gegen Quittung persoenlich abzugeben. Die RegTP wird die
abgegebenen Erklaerungen auch nicht inhaltlich bewerten,
sondern nur auf Vollstaendigkeit ueberpruefen. Inhaltliche
Diskussionen wird es erst dann geben, wenn es einen Anlass dazu
gibt, etwa ein Gerichtsverfahren oder eine Anzeige gegen den
Funkamateur. Unvollstaendige Erklaerungen werden zurueck
geschickt, z.B. wenn nicht die vorgeschriebenen Formblaetter
verwendet werden.
Und schliesslich: Die Abgabefrist 31. Dezember 2002 wird nicht
verlaengert. Auch das stellte die Regulierungsbehoerde
vergangenen Freitag noch einmal unmissverstaendlich klar. Ach
ja, und die Angabe der abgestrahlen EIRP auf dem
Anzeigeformular diene vornehmlich zu statistischen Zwecken ...
VERTEIDIGUNGSMINISTERIUM
UNTERSTUETZT NEUE 50 MHZ-INITIATIVE DER AGZ
(rps) Zwoelfeinhalb Jahre Testbetrieb auf 50 MHz sind lang
genug, um ueber eine allgemeine Freigabe in DL zu entscheiden -
meinen wir in der AGZ, zumal uns Stoerungen anderer Funkdienste
durch Funkamateure in all diesen Jahren nicht bekannt geworden
sind.
Wir haben uns an den wichtigsten Primaernutzer dieses Bandes
gewandt - an das Militaer - und dort einen ausfuehrlichen
Vorschlag zur zukuenftigen Nutzung durch alle Inhaber der
Genehmigungsklassen 1 und 2 vorgelegt, der in Leistung und
Sendearten deutlich ueber die heutigen Auflagen der
Sondergenehmigungen hinaus geht. Das
Bundesverteidigungsministerium unterstuetzt in seiner Antwort
an die AGZ die vorgeschlagene gemeinsame Nutzung von
Frequenzbereichen durch Funkamateure und militaerische
Funkstellen, natuerlich soweit der Betrieb letzterer
gewaehrleistet bleibt.
Das Verteidigungsministerium empfiehlt, an die fuer
Frequenzvergaben zustaendige Regulierungsbehoerde heran zu
treten und die vorgeschlagenen erweiterten
Nutzungsmoeglichkeiten fuer 50 MHz dort zu beantragen. Das
lassen wir uns natuerlich nicht zweimal sagen.
ZUM SCHLUSS
die Funkwetter-Daten aus Kiel
vom 30. November 2002 10h00 UTC
Forecast sunact = eruptive
Forecast magfield = quiet
Relative sunspots = 107
Flux = 141
A = 12
Next expected K = 4
Forecast Aurora = No (normal)
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist nur zur persoenlichen Nutzung durch
Funkamateure und zur Verfielfaeltigung durch Amateurfunk-Medien
unter Quellenangabe bestimmt. Rueckfragen und Anregungen
adressieren Sie bitte an dl0agz@aol.com im Internet oder an
dl1eec@db0zka in Packet Radio.
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet
Radio unter den Rubriken
AGZ, ALLE und MEINUNG
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen koennen; auch in Digital Audio im MP3-Format. Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ
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