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DL0AGZ > AGZ 17.11.02 16:12l 262 Lines 9921 Bytes #999 (999) @ DL
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DL: HamRadio 2day 56-2002
Copyright@DL1EEC 2001-2002
17. November 2002
Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.
Hier ist DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der AGZ e.V., der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist er,
der andere Rundspruch, die 56. Folge von
HamRadio 2day.
Redaktion: Hermann, DL1EEC
Autoren:
Hermann, DL1EEC
Ralph, DC5JQ
Sprecher:
Ralph, DC5JQ
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
NEWS-FLASH AUS SAN MARINO
Peter Halpin, PE1MHO, No Code International National Chapter
Chairman Niederlande, informierte die AGZ "online" ueber die
IARU-Region 1-Konferenz in San Marino. Uns interessierte
nicht, wann die Delegierten auf Kaffeefahrt gingen. Wir
wollten wissen, wie die Abstimmung zur CW-Pruefung lief. Hier
der Bericht von Peter Halpin:
Meine Herren,
hier eine druckfrische Info zur IARU-Abstimmung
"KURZWELLEN-ZUGANG" mit oder ohne CW. Das Ergebnis:
Alle anwesenden IARU-Region 1-Mitglieder - ausser dem DARC
und einem ungenannten Verein - stimmten fuer den
Telegraphie-freien Zugang zur Kurzwelle. Bei dem
ungenannten Mitglied handelt es sich vermutlich um
Russland.
Interessant ist auch, dass der Vorsitzende der RSGB - Bob
Whelan - jetzt auch neuer Vorsitzender des Komitees fuer
Funkregulierungsfragen der Region 1 ist. Hans Blondeel-
Timmerman wurde Vorsitzender des Komitees fuer
Aussenbeziehungen. Beide stehen fuer einen progressiven
Reformkurs im Amateurfunkdienst - dies ist eine gute
Nachricht.
Soweit Peter, PE1MHO.
Auch die IARU-Region 1 steht nun also fast geschlossen fuer
die ersatzlose Streichung der CW-Pruefung. Ich meine, dass die
beiden mit "Nein" stimmenden Mitgliedsclubs trotz ihres Vetos
dieses ueberwaeltigende Votum - auch der als arm titulierten
Laender - nun nicht mehr ignorieren koennen. Umdenken ist
angesagt - vor allem in Deutschland.
HF-AMIGO-AFFAERCHEN IN SAN MARINO?
Waren es vorige Woche noch acht Delegierte unter der Fuehrung
von DJ8CY, die anlaesslich der IARU-Tagung in San Marino den
DARC e.V. vertreten sollten, so wuchs die tatsaechliche
Delegationsstaerke nun ploetzlich auf zehn Mitglieder an.
Neu im Team ist unter anderem Rainer Wilhelm, DH7RW. Dazu
waere nichts anzumerken, wenn er nicht ein vornehmlich mit
Amateurfunk befasster Mitarbeiter der RegTP und
stellvertretender Delegierter der Regulierungsbehoerde im
Arbeitskreis 2 der "Nationalen Gruppe" zur Vorbereitung der
WRC-03 waere. Ich meine, dies ist eine sehr "unglueckliche"
Einladung.
REGTP GIBT WLAN-FREQUENZEN IM 5,7 GHZ-AMATEURBAND FREI
Diese Woche hat die Regulierungsbehoerde eine
Allgemeinzuteilung von Frequenzen in den Bereichen 5,15 bis
5,35 GHz und 5,47 bis 5,725 GHz fuer WLAN-Anwendungen zur
drahtlosen Vernetzung von Computern gemaess der Norm IEEE
802.11a veroeffentlicht. Wir berichteten bereits am 4. August
dieses Jahres. Grundlage ist die Amtsblatt-Verfuegung Nr.
35/2002. Die neuen Geraete erlauben eine
Uebertragungsgeschwindigkeit von bis zu 54 MBit pro Sekunde
innerhalb der Nahbereichs-Funknetzwerke. Nachhaltig negativ
betroffen von dieser Entscheidung ist das 6 cm-
Amateurfunkband, zumal effektive Strahlungsleistungen von bis
zu einem Watt zur Anwendung kommen und zudem noch Outdoor-
Betrieb erlaubt ist.
Die Verfuegung weist ausdruecklich darauf hin, dass die von
jedermann ohne besondere Genehmigung nutzbaren
Frequenzbereiche mit anderen Anwendern - z.B. mit uns
Funkamateuren - gemeinsam benutzt werden. Dabei duerfen die
anderen Nutzer, die einen Primaer- oder Sekundaerstatus haben,
durch WLAN nicht gestoert werden. WLAN selbst hingegen muss
Stoerungen durch die anderen Funkdienste hinnehmen. Wie jedoch
dieses fuer uns eigentlich sehr positive Recht gegenueber
einem Unternehmen oder einer Bank, die ein grosses WLAN fuer
ihre Mitarbeiter errichtet, in der Praxis durchzusetzen ist,
das erscheint uns allerdings mehr als raetselhaft. Man muss
dazu wohl einen sehr langen juristischen Atem und genuegend
finanzielle Ruecklagen haben.
Selbstredend hat die Regulierungsbehoerde die Eingaben der
Amateurfunkverbaende gegen die WLAN-Allgemeinzuteilung in
Bausch und Bogen verworfen, genau wie die Stellungnahmen fast
aller Einsender. Wieder stellt sich die Frage, warum diese
Bundesbehoerde ihre Buerger und die Industrie eigentlich
ueberhaupt noch oeffentlich befragt, wenn das Resultat schon
vorher fest steht.
Nachzulesen ist die Amtsblatt-Verfuegung unter
http://www.regtp.de/imperia/md/content/reg_tele/frequenznutzun
g/vfg35_02.pdf
EINE GELDSTRAFE HAGELTE ES
wegen Missachtung des Funkverbots im Flugzeug. Das Landgericht
Duesseldorf hat einen Geschaeftsmann zu einer Geldstrafe von
1260 Euro verurteilt, weil er an Bord eines Flugzeugs sein
Handy benutzt hatte und dadurch moeglicherweise sich und die
anderen Fluggaeste in eine lebensgefaehrliche Situation
brachte.
Beim Landeanflug auf den Flughafen Duesseldorf war eine
Maschine der Luftfahrtgesellschaft LTU ploetzlich kurzzeitig
ins Trudeln geraten. Unmittelbar vor diesem Zwischenfall hatte
der Beschuldigte an Bord der Maschine trotz ausdruecklichen
Verbots sein Handy eingeschaltet. Einer beherzten Stewardess
gelang es, dem Mann das Handy zu entreissen und den Akku zu
entfernen.
Das Amtsgericht Duesseldorf verurteilte den Geschaeftsmann zu
einer Geldstrafe von 3600 Euro. Dieser ging daraufhin in
Berufung. Das Landgericht Duesseldorf reduzierte die Strafe
auf 1260 Euro. Das Gericht begruendete sein mildes Urteil
damit, dass der Angeklagte gestaendig und nicht vorbestraft
sei. Auch sei letztlich nicht erwiesen, dass sein Handy der
Ausloeser fuer die gefaehrliche Situation gewesen sei.
Quelle: www.funkmagazin.de
DGB-CHEF FORDERT AUFLOESUNG DER REG TP
Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschafts-Bundes (DGB),
Michael Sommer, hat vorgeschlagen, die Regulierungsbehoerde
fuer Telekommunikation und Post aufzuloesen.
Anlaesslich einer Demonstration gegen den Arbeitsstellenabbau
bei der Deutschen Telekom am 6.11. in Duesseldorf erklaerte
Sommer, dass die RegTP "ihre Hausaufgaben gemacht" habe und
deshalb aufgeloest werden koenne. Die Regelung, dass sich die
Deutsche Telekom ihre Preise von der RegTP genehmigen lassen
muss, solle aufgehoben werden. Die verbleibenden
wettbewerbsrechtlichen Kontrollaufgaben koenne das
Bundeskartellamt uebernehmen.
Die Konkurrenten der Deutschen Telekom sind ueber diesen
Vorschlag empoert. Ein Sprecher erklaerte, dass die Forderung
des DGB-Chefs "Unsinn" sei. Kein einziger Experte sehe eine
Notwendigkeit zur Aufloesung der RegTP. Nicht einmal die
Deutsche Telekom selbst habe eine solche Forderung erhoben.
Die RegTP ist neben der Marktregulierung im
Telekommunikationsbereich auch fuer die Zuteilung und
Ueberwachung von Funkfrequenzen verantwortlich. Voellig unklar
ist, in welchen Zustaendigkeitsbereich die Frequenzverwaltung
bei einer Aufloesung der RegTP fallen wuerde.
Quelle: www.funkmagazin.de
INDIVIDUELLE QSOS STERBEN
K8CPA berichtet von seinen ersten Gehversuchen mit einem PK-
900 auf 20m. Er hoerte fast ausschliesslich PSK31, ein wenig
RTTY und MFSK16. Er hoerte dann in das Pactor-Segment und fand
dort nur Mailboxbetrieb. Er stellt die berechtigte Frage, ob
es dort eigentlich noch "HUMAN OPERATORS" gaebe.
K8CPA ist auf 14080 oder 14110 kHz in Mark QRV und bittet um
fleissiges CQ-Rufen; er wird unter Garantie antworten.
Aus QRZ.com
FUNKAMATEUR IN GAMBIA ERMORDET
Waehrend seines Besuches in Gambia wurde Ron Ford, G3NKO,
ermordet. Er hatte vor Ort ein eigenes Anwesen mit
Funkmoeglichkeit. Ron fand seine letzte Ruhe am 11.11.2002 in
England.
Aus www.rsgb.org
LESERBRIEFE
sind immer herzlich willkommen. DC1LAP schreibt uns zum
Bericht ueber die Amateurfunk-Sendung des "WDR-Computerclubs
Praxis" vom 26. Oktober:
Da habt ihr genau meine Meinung wieder gegeben. Das war ja
wirklich peinlich, ich habe dann auch umgeschaltet, so
wird es wohl nichts mit der Nachwuchsgewinnung bei den
Jugendlichen. Macht weiter so mit eurem Rundspruch; mir
gefaellt er gut!
73 de DC1LAP
ZUM SCHLUSS
Funkwetter-Daten aus Kiel
vom 16. November 2002 09h00 UTC
Forecast sunact = active
Forecast magfield = active conds expected
Relative sunspots = 185
Flux = 198
A = 8
Next expected K = 2
Forecast Aurora = No (normal)
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist nur zur persoenlichen Nutzung durch
Funkamateure und zur Verfielfaeltigung durch Amateurfunk-
Medien unter Quellenangabe bestimmt. Rueckfragen und
Anregungen adressieren Sie bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet
Radio unter den Rubriken
AGZ, ALLE und MEINUNG
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen koennen; auch in Digital Audio im MP3-Format. Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ
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