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DL0AGZ > AGZ      17.11.02 16:12l 262 Lines 9921 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: DL: HamRadio 2day 56-2002
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                                     DL: HamRadio 2day 56-2002
                                    Copyright@DL1EEC 2001-2002
                                             17. November 2002


Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.

Hier  ist DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der AGZ e.V.,  der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst.  Hier  ist  er,
der andere Rundspruch, die 56. Folge von
                               
                        HamRadio 2day.
                               
                  Redaktion: Hermann, DL1EEC
                               
                           Autoren:
                        Hermann, DL1EEC
                         Ralph, DC5JQ
                               
                           Sprecher:
                         Ralph, DC5JQ


Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !


NEWS-FLASH AUS SAN MARINO

Peter  Halpin, PE1MHO, No Code International National  Chapter
Chairman  Niederlande, informierte die AGZ "online" ueber  die
IARU-Region  1-Konferenz  in  San  Marino.  Uns  interessierte
nicht,  wann  die  Delegierten  auf  Kaffeefahrt  gingen.  Wir
wollten wissen, wie die Abstimmung zur CW-Pruefung lief.  Hier
der Bericht von Peter Halpin:

    Meine Herren,
    
    hier    eine   druckfrische   Info   zur   IARU-Abstimmung
    "KURZWELLEN-ZUGANG" mit oder ohne CW. Das Ergebnis:
    
    Alle anwesenden IARU-Region 1-Mitglieder - ausser dem DARC
    und   einem  ungenannten  Verein  -  stimmten   fuer   den
    Telegraphie-freien   Zugang   zur   Kurzwelle.   Bei   dem
    ungenannten   Mitglied  handelt  es  sich  vermutlich   um
    Russland.
    
    Interessant ist auch, dass der Vorsitzende der RSGB -  Bob
    Whelan  - jetzt auch neuer Vorsitzender des Komitees  fuer
    Funkregulierungsfragen der Region 1  ist.  Hans  Blondeel-
    Timmerman    wurde   Vorsitzender   des   Komitees    fuer
    Aussenbeziehungen.  Beide stehen fuer  einen  progressiven
    Reformkurs  im  Amateurfunkdienst -  dies  ist  eine  gute
    Nachricht.

Soweit Peter, PE1MHO.

Auch  die  IARU-Region 1 steht nun also fast geschlossen  fuer
die ersatzlose Streichung der CW-Pruefung. Ich meine, dass die
beiden mit "Nein" stimmenden Mitgliedsclubs trotz ihres  Vetos
dieses  ueberwaeltigende Votum - auch der als arm  titulierten
Laender  -  nun  nicht mehr ignorieren koennen.  Umdenken  ist
angesagt - vor allem in Deutschland.


HF-AMIGO-AFFAERCHEN IN SAN MARINO?

Waren  es vorige Woche noch acht Delegierte unter der Fuehrung
von  DJ8CY, die anlaesslich der IARU-Tagung in San Marino  den
DARC  e.V.  vertreten  sollten,  so  wuchs  die  tatsaechliche
Delegationsstaerke nun ploetzlich auf zehn Mitglieder an.

Neu  im  Team  ist unter anderem Rainer Wilhelm,  DH7RW.  Dazu
waere  nichts  anzumerken, wenn er nicht ein  vornehmlich  mit
Amateurfunk    befasster    Mitarbeiter    der    RegTP    und
stellvertretender  Delegierter  der  Regulierungsbehoerde   im
Arbeitskreis  2  der "Nationalen Gruppe" zur Vorbereitung  der
WRC-03  waere.  Ich meine, dies ist eine sehr  "unglueckliche"
Einladung.


REGTP GIBT WLAN-FREQUENZEN IM 5,7 GHZ-AMATEURBAND FREI

Diese     Woche    hat    die    Regulierungsbehoerde     eine
Allgemeinzuteilung  von Frequenzen in den Bereichen  5,15  bis
5,35  GHz  und  5,47  bis 5,725 GHz fuer WLAN-Anwendungen  zur
drahtlosen  Vernetzung  von Computern gemaess  der  Norm  IEEE
802.11a veroeffentlicht. Wir berichteten bereits am 4.  August
dieses  Jahres.  Grundlage  ist die  Amtsblatt-Verfuegung  Nr.
35/2002.      Die     neuen     Geraete     erlauben      eine
Uebertragungsgeschwindigkeit von bis zu 54  MBit  pro  Sekunde
innerhalb  der  Nahbereichs-Funknetzwerke. Nachhaltig  negativ
betroffen   von   dieser   Entscheidung   ist   das   6    cm-
Amateurfunkband, zumal effektive Strahlungsleistungen von  bis
zu  einem  Watt  zur Anwendung kommen und zudem noch  Outdoor-
Betrieb erlaubt ist.

Die  Verfuegung weist ausdruecklich darauf hin, dass  die  von
jedermann     ohne     besondere     Genehmigung     nutzbaren
Frequenzbereiche  mit  anderen  Anwendern  -  z.B.   mit   uns
Funkamateuren  - gemeinsam benutzt werden. Dabei  duerfen  die
anderen Nutzer, die einen Primaer- oder Sekundaerstatus haben,
durch  WLAN  nicht gestoert werden. WLAN selbst hingegen  muss
Stoerungen durch die anderen Funkdienste hinnehmen. Wie jedoch
dieses  fuer  uns  eigentlich sehr positive  Recht  gegenueber
einem  Unternehmen oder einer Bank, die ein grosses WLAN  fuer
ihre  Mitarbeiter errichtet, in der Praxis durchzusetzen  ist,
das  erscheint uns allerdings mehr als raetselhaft.  Man  muss
dazu  wohl  einen sehr langen juristischen Atem und  genuegend
finanzielle Ruecklagen haben.

Selbstredend  hat  die Regulierungsbehoerde die  Eingaben  der
Amateurfunkverbaende  gegen  die  WLAN-Allgemeinzuteilung   in
Bausch und Bogen verworfen, genau wie die Stellungnahmen  fast
aller  Einsender.  Wieder stellt sich die Frage,  warum  diese
Bundesbehoerde  ihre  Buerger  und  die  Industrie  eigentlich
ueberhaupt  noch oeffentlich befragt, wenn das Resultat  schon
vorher fest steht.

Nachzulesen ist die Amtsblatt-Verfuegung unter
http://www.regtp.de/imperia/md/content/reg_tele/frequenznutzun
g/vfg35_02.pdf


EINE GELDSTRAFE HAGELTE ES

wegen Missachtung des Funkverbots im Flugzeug. Das Landgericht
Duesseldorf  hat einen Geschaeftsmann zu einer Geldstrafe  von
1260  Euro  verurteilt, weil er an Bord eines  Flugzeugs  sein
Handy  benutzt hatte und dadurch moeglicherweise sich und  die
anderen   Fluggaeste  in  eine  lebensgefaehrliche   Situation
brachte.
  
Beim  Landeanflug  auf  den  Flughafen  Duesseldorf  war  eine
Maschine  der Luftfahrtgesellschaft LTU ploetzlich  kurzzeitig
ins Trudeln geraten. Unmittelbar vor diesem Zwischenfall hatte
der  Beschuldigte  an Bord der Maschine trotz  ausdruecklichen
Verbots  sein Handy eingeschaltet. Einer beherzten  Stewardess
gelang  es, dem Mann das Handy zu entreissen und den  Akku  zu
entfernen.

Das Amtsgericht Duesseldorf verurteilte den Geschaeftsmann  zu
einer  Geldstrafe  von  3600 Euro. Dieser  ging  daraufhin  in
Berufung.  Das Landgericht Duesseldorf reduzierte  die  Strafe
auf  1260  Euro.  Das Gericht begruendete sein  mildes  Urteil
damit,  dass  der Angeklagte gestaendig und nicht  vorbestraft
sei.  Auch  sei letztlich nicht erwiesen, dass sein Handy  der
Ausloeser fuer die gefaehrliche Situation gewesen sei.

Quelle: www.funkmagazin.de


DGB-CHEF FORDERT AUFLOESUNG DER REG TP
  
Der  Vorsitzende  des  Deutschen  Gewerkschafts-Bundes  (DGB),
Michael  Sommer,  hat  vorgeschlagen, die Regulierungsbehoerde
fuer Telekommunikation und Post aufzuloesen.

Anlaesslich  einer Demonstration gegen den Arbeitsstellenabbau
bei  der  Deutschen Telekom am 6.11. in Duesseldorf  erklaerte
Sommer,  dass die RegTP "ihre Hausaufgaben gemacht"  habe  und
deshalb aufgeloest werden koenne. Die Regelung, dass sich  die
Deutsche  Telekom ihre Preise von der RegTP genehmigen  lassen
muss,    solle    aufgehoben   werden.    Die    verbleibenden
wettbewerbsrechtlichen     Kontrollaufgaben     koenne     das
Bundeskartellamt uebernehmen.

Die  Konkurrenten  der  Deutschen Telekom  sind  ueber  diesen
Vorschlag  empoert. Ein Sprecher erklaerte, dass die Forderung
des  DGB-Chefs "Unsinn" sei. Kein einziger Experte  sehe  eine
Notwendigkeit  zur  Aufloesung der  RegTP.  Nicht  einmal  die
Deutsche Telekom selbst habe eine solche Forderung erhoben.

Die    RegTP    ist    neben    der    Marktregulierung     im
Telekommunikationsbereich  auch   fuer   die   Zuteilung   und
Ueberwachung von Funkfrequenzen verantwortlich. Voellig unklar
ist,  in welchen Zustaendigkeitsbereich die Frequenzverwaltung
bei einer Aufloesung der RegTP fallen wuerde.

Quelle: www.funkmagazin.de


INDIVIDUELLE QSOS STERBEN

K8CPA  berichtet von seinen ersten Gehversuchen mit einem  PK-
900  auf 20m. Er hoerte fast ausschliesslich PSK31, ein  wenig
RTTY und MFSK16. Er hoerte dann in das Pactor-Segment und fand
dort  nur Mailboxbetrieb. Er stellt die berechtigte Frage,  ob
es dort eigentlich noch "HUMAN OPERATORS" gaebe.

K8CPA  ist auf 14080 oder 14110 kHz in Mark QRV und bittet  um
fleissiges CQ-Rufen; er wird unter Garantie antworten.

Aus QRZ.com


FUNKAMATEUR IN GAMBIA ERMORDET

Waehrend  seines  Besuches in Gambia wurde  Ron  Ford,  G3NKO,
ermordet.   Er   hatte  vor  Ort  ein  eigenes   Anwesen   mit
Funkmoeglichkeit. Ron fand seine letzte Ruhe am 11.11.2002  in
England.

Aus www.rsgb.org


LESERBRIEFE

sind  immer  herzlich  willkommen.  DC1LAP  schreibt  uns  zum
Bericht  ueber  die Amateurfunk-Sendung des "WDR-Computerclubs
Praxis" vom 26. Oktober:

    Da habt ihr genau meine Meinung wieder gegeben. Das war ja
    wirklich  peinlich,  ich habe dann auch  umgeschaltet,  so
    wird  es  wohl nichts mit der Nachwuchsgewinnung  bei  den
    Jugendlichen.  Macht weiter so mit eurem  Rundspruch;  mir
    gefaellt er gut!
    
    73 de DC1LAP


ZUM SCHLUSS
Funkwetter-Daten aus Kiel

vom 16. November 2002 09h00 UTC

 Forecast sunact = active
 Forecast magfield = active conds expected
 Relative sunspots = 185
 Flux = 198
 A = 8
 Next expected K = 2
 Forecast Aurora = No (normal)


Vy 73
Hermann, DL1EEC


Dieser  Rundspruch  ist  nur zur persoenlichen  Nutzung  durch
Funkamateure  und  zur  Verfielfaeltigung  durch  Amateurfunk-
Medien   unter   Quellenangabe   bestimmt.   Rueckfragen   und
Anregungen adressieren Sie bitte an dl0agz@aol.com im Internet
oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.

Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet
Radio unter den Rubriken

                     AGZ, ALLE und MEINUNG

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen koennen; auch in Digital Audio im MP3-Format. Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ

 


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