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DL0AGZ > AGZ      03.11.02 14:06l 292 Lines 12537 Bytes #999 (999) @ DL
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                                        DL: HamRadio 2day 54-2002
                                       Copyright@DL1EEC 2001-2002
                                                 3. November 2002


Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.

Hier  ist  DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der  AGZ  e.V.,  der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist  er,  der
andere Rundspruch, die 54. Folge von

                         HamRadio 2day.
                                
                            Autoren:
                         Hermann, DL1EEC
                          Ralph, DC5JQ
                                
                            Sprecher:
                              DC5JQ


Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !



LEITARTIKEL

(rps) Man muss auch goennen koennen,

koennte  man  geneigt sein zu sagen, wenn man an die  neuen  EMV-
Gebuehren  denkt. Der Staat ist sowieso fast pleite. Mehr  bleibt
wohl  nicht. Will man den Amateurfunk heraushalten aus  der  EMV-
Gebuehr,  dann bringt es nichts, sich an einer wasserdichten  und
formal  korrekten Rechtsverordnung blutige Wunden zu  holen:  Der
Gesetzgeber hat bewusst gewollt, dass wir gebuehrenpflichtig sind
-  wir  sind  schliesslich  elektromagnetische  Felderzeuger  und
potentielle Stoerer wie andere auch.

Will  man die Gebuehren vermeiden, muss man statt dessen  in  die
Politik  gehen  mit  dem  Ziel, das EMV-Gesetz  zu  aendern,  den
Amateurfunk  hier  explizit heraus zu nehmen  und  von  den  EMV-
Gebuehren  frei  zu  stellen - weil er ja  so  wichtig  fuer  die
Gesellschaft  ist ... Dies kann nur der Gesetzgeber -  allerdings
in freier Entscheidung. Nun ja, ueber die Erfolgsaussichten reden
wir  dann ein anderes Mal. Die damaligen Versuche jedenfalls sind
gescheitert.

Ob man nun Klage erhebt oder nicht und wie hoch das Prozessrisiko
wirklich ist - das muss jeder fuer sich alleine entscheiden.  Wir
sind   muendige  Buerger;  und  ein  eingetragener   Verein   als
Interessenvertretung  kann lediglich Sachargumente  und  Analysen
oeffentlich  vortragen  - mehr nicht. Die Schluesse  daraus  muss
jeder selbst ziehen.

Die  rechtliche  Analyse der neuen EMV-Gebuehren finden  Sie  auf
unserer  Internet-Praesenz  www.agz-ev.de.  Zusammengefasst:  Wir
geben Klageueberlegungen keine Chance auf Erfolg.


NEUES VON DER NATIONALEN GRUPPE

(rps) Die Nationale Gruppe zur Vorbereitung der Weltfunkkonferenz
2003    tagte    am   31.   Oktober   erneut   in    Bonn    beim
Bundeswirtschaftsministerium. Der  Amateurfunk  wurde  durch  den
DARC  und  die  AGZ  mit zusammen fuenf Personen  vertreten.  Der
Vertreter   des  Ministeriums  bekraeftigte  erneut,   dass   die
Bundesregierung auf europaeischer und internationaler Ebene  fuer
die  Abschaffung  der  Morsetelegrafie-Pruefung  in  der  VO-Funk
eintritt. Ausserdem werde die Bundesregierung nichts unternehmen,
um  die  Ansiedlung  des  "Earth Exploration  Satellite  Service"
(EESS)   im  Amateurfunk-Frequenzbereich  432  bis  438  MHz   zu
verhindern: Den, der sich am wenigsten wehren koenne,  wuerde  es
halt treffen, wurde ausserhalb des Protokolls am Rande gewitzelt.
Weiter  wurden verschiedene Szenarien diskutiert, die Erweiterung
des 40m-Bandes zeitlich vorzuziehen.


DEM AFU-VOLK AUFS MAUL GESCHAUT

Bill:

    "Da  haette ich ja nur drauf gewartet, vor allem darauf,  wie
    das  eingehalten und kontrolliert werden sollte. In so  einem
    Fall   haetten  sich  naemlich  99  Prozent  aller   Amateure
    "offiziell" auf 10 W EIRP beschraenkt und inoffiziell das TX-
    Power-Knoepfchen bis zum Anschlag aufgedreht. Dessen war  man
    sich  im  Bundesrat bewusst und deswegen brauchen wir  (immer
    noch) keine Standortbescheinigung."

Henk:

    "Ganz  einfach, indem man den Amateurfunk eben genau deswegen
    als   einen   Haufen  gesetzesbrechender  Funker  hingestellt
    haette ... Und so ganz Unrecht haette man in diesem Falle  ja
    wohl nicht , oder ???"

Zum  Thema  "Freier Amateurfunk fuer freie Buerger"  reuessierten
zwei  Funkamateure  kuerzlich in der Newsgroup  de.comm.ham;  die
Namen sind verfremdet. Hoert man in die Baender, speziell auf den
Frequenzen   3636   kHz  und  7099  kHz,  so   sind   das   keine
Einzelmeinungen. Untergangsstimmung und Fatalismus machen sich in
Deutschland  auf  der  Kurzwelle  breit  -  ist  den  Diskutanten
eigentlich  bewusst,  dass  sie die Grenzwerte  schon  seit  1997
einzuhalten  haben und dass ein "Abschalten" am 1.  Januar  nebst
Verweigerung  der Dokumentation ein oeffentliches  Eingestaendnis
von jahrelangem illegalen Betrieb bedeuten kann?


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(hfs)  gab es am Samstag, den 26. Oktober 2002 beim "Computerclub
PRAXIS" im WDR-Fernsehen mit der folgenden Anmoderation:

    "Als   die  Heimcomputer  ïlaufen  lerntenï  waren   es   die
    Funkamateure,   die   sich   sehr  schnell   dieser   Rechner
    bedienten,  um ihr Hobby aufzuwerten. Heute ist der  Computer
    ueberhaupt  nicht  mehr  wegzudenken.  Einen  relativ   neuen
    Dienst  betreiben  einige Hobbyisten  mit  viel  Spass:  APRS
    (Automatic   Position  Reporting  System).  Der   Funkamateur
    erhaelt in seinem Fahrzeug die aktuelle Position ueber GPS  -
    Satelliten, wie man es aus der Navigation im Auto her  kennt.
    Diese   Position   wird  per  Funk  einem  zentralen   System
    mitgeteilt,  so  dass  ein anderer Amateur  auf  einer  Karte
    genau  sehen kann, wo wer herfaehrt. Per Amateurfunk kann  er
    dann mit ihm kommunizieren.

    ATV  steht fuer Amateur Fernsehen. Dieses Hobby betreiben die
    Funkamateure schon seit einigen Jahren intensiv. Mit  oftmals
    selbstgebauter  Technik  verbinden  sie  sich   mit   anderen
    Amateuren  und  tauschen Informationen ueber  ihr  Hobby  aus
    ..."

                        Quelle: www.wdrcc.de

So  modern  dieser  Text klingt, so sehr sah die  Requisite  nach
alter   Klamotte   aus:   Nostalgische  Funkgeraete   waren   das
Aushaengeschild   im   Hintergrund   und   ausgediente    analoge
Uebertragungsverfahren   wurden  breit   vorgestellt.   Ausserdem
vertraten  die  telegenen Repraesentanten des Amateurfunkdienstes
in Deutschland - DF1PN, DJ6AN und DL4EBK - doch glatt die Inhalte
des Amateurfunkgesetzes von 1949 und nicht die des aktuellen AFuG-
97.  DF1PN sagte als junger Mann von unter 20 Jahren zum Beispiel
doch  tatsaechlich  woertlich, dass Funkamateure  ausschliesslich
ueber  technische  Inhalte sprechen duerfen und keineswegs  ueber
persoenlich-private Inhalte, die so wichtig seien, dass  man  das
Telefon dafuer benutzen muesse. Schliesslich fehlten ja sonst der
Telekom die Gebuehren ... Das ist schon ziemlich "heavy".

Hier    wurde    eine    der   seltensten   Gelegenheiten,    den
Amateurfunkdienst   in   Deutschland   modern    und    attraktiv
darzustellen,  so  richtig vergeigt -  und  das  ueber  volle  30
Minuten ohne Werbeunterbrechung. Schade drum.


ERNEUT SCANNER-PROZESS AUF STAATSKOSTEN EINGESTELLT

(rps)  Die 38. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat am  15.
Oktober 2002 als Berufungsinstanz ein Strafverfahren gegen  einen
Funkamateur   wegen  Abhoeren  des  Flugfunks  auf   Kosten   der
Staatskasse  eingestellt. Der Funkamateur und Flugschueler  hatte
auf  der  Stuttgarter Messe im November vergangenen Jahres  einen
Scanner  erworben. Er wurde mit dem Geraet in der  Hand  vor  den
Messehallen  von der Polizei angehalten und kontrolliert,  gerade
als  er das Geraet ausprobieren wollte. Im Speicher befanden sich
zwei Frequenzen, die dem Flugfunk zugeteilt sind.

Nach     drei     Verhandlungstagen,    der     Einholung     von
Sachverstaendigengutachten  und mehr als  zweifelhaften  Aussagen
der  Zeugen  -  das  waren der beteiligte Polizeibeamte  und  ein
Beamter der Regulierungsbehoerde - wurde der Funkamateur, der das
Abhoeren des Flugfunks unter Hinweis auf das bekannte Urteil  des
Amtsgerichts  Burgdorf fuer erlaubt hielt, durch das  Amtsgericht
Stuttgart   am  29.  April  2002  wegen  Verstosses   gegen   das
Abhoerverbot gemaess der Paragrafen 95 und 86 Satz 1 TKG zu einer
Geldstrafe  von 400 Euro verurteilt. Gegen das Urteil  legte  der
Funkamateur Berufung ein.

Nach  Auffassung seines Verteidigers, Rechtsanwalt Michael Riedel
aus  Koeln,  wurde hier mit Kanonen auf Spatzen  geschossen.  Das
Argument  der  Verteidigung, wonach Paragraf 86 TKG  -  und  auch
anderen   Rechtsnormen  -  nicht  entnommen  werden  kann,   dass
Aussendungen des Flugfunks und des Amateurfunks hinsichtlich  des
Abhoerens  durch die Allgemeinheit unterschiedlich  zu  behandeln
seien,  konnte  durch  die Gerichte nicht ueberzeugend  widerlegt
werden.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Riedel, Koeln.


ELEKTROSMOG WUCHERT WEITER

Nach  einer neuen Untersuchung von italienischen Medizinern  regt
die  Bestrahlung  mit hochfrequenten elektromagnetischen  Feldern
Leukaemie-Zellen    zur    Vermehrung    an,    berichtet     das
Wissenschaftsmagazin  New  Scientist.  Demnach   haben   Fiorenzo
Marinelli  und  seine Kollegen vom National Research  Council  in
Bologna Leukaemie-Zellen mit elektromagnetischen Feldern von  900
Megahertz und einem Milliwatt Leistung bestrahlt. Nach 24 Stunden
waren  zunaechst 20 Prozent weniger Leukaemie-Zellen in der Probe
als  in  einer nicht bestrahlten Referenz-Probe. Nach 48  Stunden
Bestrahlung  stellten  die  Forscher allerdings  fest,  dass  die
Leukaemie-Zellen in der bestrahlten Probe sich rapide vermehrten.

Ob   ein   gesundheitsgefaehrdender  Effekt  von   Mobiltelefonen
ausgeht, ist noch immer nicht eindeutig nachgewiesen und  in  der
Fachwelt umstritten. Marinellis Ergebnisse, die er Anfang Oktober
auf   dem  "International  Workshop  on  Biological  Effects   of
Electromagnetic Fields" vorgestellt hat, duerfte  die  Diskussion
um  die  biologische Wirksamkeit elektromagnetischer  Wellen  neu
entfachen.

                    Quelle: FM - DAS FUNKMAGAZIN


SCHWARZFUNKER IN HAGEN GEFASST

In  Hagen  hat die Polizei mit Hilfe der RegTP zwei Schwarzfunker
gefasst, denen vorgeworfen wird, wochenlang den Taxifunk und  den
Betriebsfunk  der  Deutschen  Bahn  AG  gestoert  zu  haben.  Die
Stoerungen begannen Anfang Oktober. Taxifahrer beschwerten  sich,
dass  auf  ihren  Funkkanaelen lautes Ruelpsen und Tiergeraeusche
wie  Bellen,  Miauen  und Bloeken zu hoeren  seien.  Zwei  Wochen
spaeter  meldete  die  Deutsche Bahn  AG,  dass  ihr  Rangierfunk
ebenfalls durch imitierte Tiergeraeusche gestoert werde.

In  aufwaendigen Einsaetzen mit mehreren Peilwagen gelang es  der
RegTP,  die  Stoerer  in einer Wohnung in der Hagener  Innenstadt
ausfindig zu machen. Es handelte sich um zwei 21- und 23-jaehrige
Maenner.  Auf  Befragen erklaerten sie, dass sie sich  "doch  nur
einen  Jux"  erlaubt  haetten.  Die beiden  Schwarzfunker  werden
gemaess  TKG  voraussichtlich zur Zahlung  der  Kosten  fuer  die
Peilwageneinsaetze in vierstelliger Hoehe herangezogen.  Darueber
hinaus   wird   ein  Ordnungswidrigkeitenverfahren   eingeleitet,
moeglicherweise  auch  ein  Strafverfahren  wegen   gefaehrlichen
Eingriffs in den Bahnverkehr. Die verwendeten Funkgeraete  wurden
sichergestellt.

                    Quelle: FM - DAS FUNKMAGAZIN


VETERANEN-TAG AUF DER USS HORNET

Interessierte Funkamateure koennen in SSB Stationen auf der USS
HORNET arbeiten:

ZEIT:    9. bis 11. November 0900 - 1700 Pacific-Time
QRG:7240, 14320, 21320 und 28320 kHz plusminus QRM

CW-SKEDS folgen noch und werden in einem RTTY-Bulletin
veroeffentlicht.

Quelle: Tom Hale, KB6SSN, President Pro-Team USS Hornet ARC


DIE FUNKWETTER-DATEN AUS KIEL
vom 2. November 2002 09h00 UTC

Forecast sunact = eruptive
Forecast magfield = quit
Relative sunspots = 169
Flux = 162
A = 6
Next expected K = 2
Forecast Aurora = No (normal)

Vy 73
Hermann, DL1EEC


Dieser  Rundspruch  ist  nur  zur  persoenlichen  Nutzung   durch
Funkamateure  und  zur Verfielfaeltigung durch Amateurfunk-Medien
unter   Quellenangabe   bestimmt.  Rueckfragen   und   Anregungen
adressieren  Sie  bitte an dl0agz@aol.com  im  Internet  oder  an
dl1eec@db0zka in Packet Radio.

Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet
Radio unter den Rubriken

                      AGZ, ALLE und MEINUNG
                                
sowie auf unserer Internet-Website

                          www.agz-ev.de

nachlesen  koennen;  auch in Digital Audio im MP3-Format.  Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ

 


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