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Packet Radio Mailbox

DB0FHN

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DL0AGZ > AGZ      27.10.02 19:08l 244 Lines 10169 Bytes #999 (999) @ DL
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                                        DL: HamRadio 2day 53-2002
                                       Copyright@DL1EEC 2001-2002
                                                 27. Oktober 2002


Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.

Hier  ist  DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der  AGZ  e.V.,  der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist  er,  der
andere Rundspruch, die 53. Folge von

                         HamRadio 2day.
                                
                            Autoren:
                         Hermann, DL1EEC
                          Ralph, DC5JQ
                                
                            Sprecher:
                              DC5JQ

Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !


LEITARTIKEL

Streitkultur  beinhaltet nicht ohne Grund das  Wort  Kultur.  Von
wenig  Kultur  zeugen  die  Funkamateure,  die  Rundsprueche  aus
ideologischen Gruenden piratieren und sinnverfaelscht unter einer
falschen Identitaet erneut in Packet-Radio veroeffentlichen.  Sie
handeln  sogar kriminell, wenn sie Zeitschriften-Abonnements  und
Buchlieferungen unter falscher Identitaet bestellen.  Die  Kultur
des Streites bedarf der Kraft der Argumente. Wer aber so handelt,
wie  der  OM  bei  DB0LER, der erweist nicht dem  Meinungsgegner,
sondern  der von ihm vermeintlich vertretenen Organisation  einen
Baerendienst.

Voice  over IP und DRM wurden in der Newsgroup de.comm.ham  diese
Woche zum Dauerbrenner. Mehr als 40 Mails befassten sich mit  dem
Thema,  wobei  das fundamentalistische Lager der  "Vereinsfunker"
der  Kommunikationstechnik DRM im Amateurfunkdienst keine  Chance
einraeumt. Zu grosse Bandbreite, zu aufwaendige Sendertechnik und
sogar  der  Bandplan und die RegTP wurden ins Feld  gefuehrt,  um
sich  einer Zukunftsvision zu versagen. Dabei hatte die AGZ  doch
nur  die  Amateurfunk-Oeffentlichkeit ueber eine neue Technologie
informieren  und  Anregungen geben wollen. Selbst  aus  so  etwas
entsteht im Amateurfunk mittlerweile offener Streit.

Wer sowenig fuer die eigene Oeffentlichkeitsarbeit tut, wer keine
Visionen  mehr hat und wer auf den Baendern und im  Internet  zum
offenen Bruch der BEMFV aufruft, der sollte sich als Fuersprecher
fuer  den  Amateurfunkdienst nicht mehr hergeben: Er ist  einfach
unglaubwuerdig.


AUSBILDUNGSCALL - WAS IST LEGAL ?

Uns erreichen zunehmend Anfragen, ob auf den Baendern taeglich zu
beobachtende Praktiken mit DN-Rufzeichen wirklich legal sind. Nur
einige Beispiele:

    Der  OM  im  heimischen Shack unterhaelt  sich  mit  der  DN-
    nutzenden XYL im Auto und gibt Einkaufswuensche durch.
    
    Die  DN-XYL unterhaelt sich im heimischen Shack auf 20  Meter
    mit  YU-  und 9A-Stationen, waehrend der OM im Auto auf  zwei
    Meter funkt.
    
    Der   OM   "verleiht"  sein  DN-Rufzeichen  an  einen  Nicht-
    Lizenzierten,  der  in seiner eigenen Wohnung  ohne  Aufsicht
    des Callinhabers Funkbetrieb macht.

Um  es  klar zu sagen: All dies ist NICHT erlaubt. AFuG und  AFuV
verlangen, dass Ausbildungsfunkbetrieb - unter Gebrauch  von  DN-
Calls  -  nur  unter "unmittelbarer Anleitung und  Aufsicht"  des
verantwortlichen Funkamateurs durchzufuehren ist - dies auch  nur
zur    Vorbereitung    auf   die   Amateurfunk-Pruefung.    Diese
Gesetzesworte lassen keinen Spielraum fuer Interpretationen:  Der
Inhaber  des  DN-Rufzeichens  und  lizenzierte  Funkamateur  muss
DIREKT  NEBEN  seinem  Auszubildenden  stehen.  Unbeaufsichtigter
Funkbetrieb ohne eigenes persoenliches Rufzeichen ist illegal.

Wir  sind  zwar keine Amateurfunk-Polizei und auch  keine  Aktion
"sauberer  Amateurfunk"; wir finden aber, dass eine unberechtigte
Nutzung  von  Ausbildungsrufzeichen in der  gerade  geschilderten
Form   eine  grosse  Ungerechtigkeit  gegenueber  all  denjenigen
darstellt, die sich ihre Amateurfunkgenehmigung teilweise muehsam
erarbeiten  mussten.  Setzen wir die Freiheit,  die  das  DN-Call
gibt, nicht aufs Spiel.


AUCH NIEDERLAENDISCHE VERWALTUNG GEGEN CW

Am  12. und 13. Oktober fand in den Niederlanden der "Dag van  de
Amateur"  statt.  Auf  dieser wichtigen  nationalen  Amateurfunk-
Veranstaltung         teilte         die         niederlaendische
Telekommunikationsbehoerde nicht nur mit,  dass  sie  fest  davon
ausgeht,  dass  die  Morsetelegraphie-Pruefung  auf  der   WRC-03
naechstes Jahr faellt, sondern auch, dass die Niederlande  danach
sofort  und  umgehend diese Pruefung abschaffen und den  Inhabern
der    CEPT-Klasse    2    ohne   weitere    oder    zusaetzliche
Pruefungsanfoderungen    den    vollen    Zugriff    auf     alle
Kurzwellenfrequenzen erlauben werden.

QUELLE: No Code International - NCI.


FRANZOESISCHE FUNKAMATEURE STIMMEN GEGEN CW

Jean     Dumur,     F5GJZ,    Praesident    des    franzoesischen
Amateurfunkvereins  REF-UNION,  berichtet  anlaesslich   der   im
November anstehenden IARU-Region-1-Tagung in San Marino ueber den
Ausgang  der  franzoesischen CW-Umfrage.  Insgesamt  wurden  2057
Voten von den Mitgliedern abgegeben.

Frage 1 lautete: Sind Sie fuer oder gegen die Beibehaltung der CW-
Pruefung als Kurzwellen-Zugangsvoraussetzung? Das Ergebnis:

Fuer Beibehaltung       913 Voten=   44%
Gegen Beibehaltung:    1144 Voten=   56%

Frage  2  lautete:  Sollte nach einem Wegfall der  manuellen  CW-
Pruefung eine andere Pruefung die CW-Pruefung ersetzen, damit die
technische und praktische Qualifikation nachgewiesen wird?

Fuer eine Ersatzpruefung:     990 Voten=   48%
Gegen eine Ersatzpruefung:   1067 Voten=   52%

Die franzoesische IARU-Delegation bekommt demnach das folgende
Mandat:

1. Fuer die ersatzlose Streichung der CW-Pruefung zu stimmen.

2.   Fuer   den   Fall,  dass  die  IARU  die   CW-Pruefung   als
Kurzwellenzugang  beibehaelt,  ist die  franzoesische  Delegation
beauftragt,   in   jedem   Falle  fuer   die   Beibehaltung   der
Pruefungstempos von 60 Zeichen pro Minute zu votieren.


FUEHRUNGSWECHSEL IN OESTERREICH

Neues  Praesidium  beim OEVSV: Am 12. Oktober  2002  waehlte  der
oesterreichische  Amateurfunkverband OEVSV ein neues  Praesidium.
Ing.  Michael Zwingl, OE3MZC, ist der neue Praesident des  OEVSV.
Zu  Vizepraesidenten  wurden Gerhard Seitz, OE1HSS,  und  Norbert
Amman,  OE9NAI, einstimmig gewaehlt. Neuer Redakteur der QSP  ist
bereits seit Jahresanfang Michael Hansbauer, OE1MHA.

Dem  scheidenden  Praesidenten Dr.  Ronald  Eisenwagner,  OE3REB,
wurde in Wuerdigung seiner 22 Dienstjahre sowie der massgeblichen
Mitarbeit     am     neuen     Amateurfunkgesetz     und      der
Amateurfunkverordnung    die    Ehrenmitgliedschaft    und    die
Ehrenpraesidentschaft verliehen.

                   QUELLE: OE1FGW und Internet


DER EINBAU VON FUNKGERAETEN INS AUTO

ist  seit  dem  1. Oktober ein Dauerbrenner, der uns  noch  etwas
begleiten  wird.  Die Kennzeichnung von zulaessigen  Funkgeraeten
mit dem e-Zeichen ist eine Sache, die Hinweise in den Bedienungs-
und Betriebsanleitungen der Automobilhersteller eine andere - und
beide    muessen    zugleich    erfuellt    sein.    Wenn     die
Bedienungsanleitung  fuer  ein  Kraftfahrzeug  KEINE  Genehmigung
erteilt  und Sie auch KEINE Einzel-Zusage des Herstellers  haben,
dann  nuetzt  auch  die  Kennzeichnung  oder  Zertifizierung  des
Funkgeraetes mit einem e-Zeichen absolut NICHTS:

           Sie duerfen dann KEIN Funkgeraet einbauen.

Es  sei denn, Sie wollen die allgemeine Betriebserlaubnis und den
Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs riskieren. So richig klar ist
diese  Regelung allerdings nur fuer Fahrzeuge, deren Typ erstmals
nach  dem  1. Oktober 2002 zugelassen wurde. Weiterhin  klar  ist
auch, dass am 1. Oktober bereits eingebaute Funkgeraete weiterhin
eingebaut  bleiben  duerfen. Voellig  unklar  sind  hingegen  die
Uebergangsbestimmungen fuer andere Situationen - z.B. wenn ich in
ein  Fahrzeug, dass vor dem 1. Oktober erstmals zugelassen wurde,
ein  neues  Funkgeraet einbauen moechte. Hier sind die  Gesetzes-
und   Verordnungstexte  widerspruechlich  und   nicht   eindeutig
interpretierbar. Wir bleiben dran - beim Kraftfahrtbundesamt, der
RegTP und den zustaendigen Ministerien.


WIE VERSICHERE ICH MEINE ANTENNE ?

Die Hausrat- bzw. Wohngebaeudeversicherung deckt nur Schaeden  AN
Antennen ab, die mit den Gebaeudeteilen fest verbunden sind.  Sie
versichert aber keine Schaeden, die durch die Antenne  selbst  an
anderen Gegenstaenden erzeugt werden. Faellt die Antenne auf  die
Strasse   und   dort   z.B.  auf  ein  Auto,   dann   muss   eine
Haftpflichtversicherung her.

Sollte die Antenne auf einem Grundstueck stehen, das einem selbst
nicht gehoert, dann haftet normalerweise der Vermieter, aber nur,
wenn die Errichtung der Aussenantenne Teil der Mietsache bzw. des
Mietzwecks  ist,  d.h. also im Mietvertrag aufgefuehrt  ist.  Das
bedeutet z.B., dass der Vermieter schon im eigenen Interesse eine
Versicherung  abschliesst  und  die  Praemie  zusammen  mit   dem
Mietzins vom Mieter anteilig kassiert.

Ist  der Funkamateur hingegen Haus- bzw. Grundstueckseigentuemer,
dann   deckt   seine  Haftpflicht-  bzw.  Eigentuemerhaftpflicht-
Versicherung  auch automatisch alle Schaeden, die seine  Antennen
verursachen.


DIE FUNKWETTER-DATEN AUS KIEL
vom 26. Oktober 2002 08h00 UTC

 Forecast sunact = active
 Forecast magfield = minor storm expected
 Relative sunspots = 151
 Flux = 173
 A = 19
 Next expected K = 3
 Forecast Aurora = No (normal)

Vy 73
Hermann, DL1EEC


Dieser  Rundspruch  ist  nur  zur  persoenlichen  Nutzung   durch
Funkamateure  und  zur Verfielfaeltigung durch Amateurfunk-Medien
unter   Quellenangabe   bestimmt.  Rueckfragen   und   Anregungen
adressieren  Sie  bitte an dl0agz@aol.com  im  Internet  oder  an
dl1eec@db0zka in Packet Radio.

Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet
Radio unter den Rubriken

                      AGZ, ALLE und MEINUNG
                                
sowie auf unserer Internet-Website

                          www.agz-ev.de

nachlesen  koennen;  auch in Digital Audio im MP3-Format.  Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ
 


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