|
DL1EEC > AGZ 16.03.03 10:52l 263 Lines 11564 Bytes #999 (999) @ DL
BID : G3DDB0ZKA002
Read: DB0FHN DK5RAS GUEST DO6NP
Subj: DL: HamRadio 2day 73-2003
Path: DB0FHN<DB0RGB<OE5XBL<OE2XOM<DB0PV<DB0ZKA
Sent: 030316/0835z @:DB0ZKA.#BAY.DEU.EU [Augsburg JN58ki] bcm1.44k LT:999
From: DL1EEC @ DB0ZKA.#BAY.DEU.EU (Hermann)
To: AGZ @ DL
X-Info: Received from 205.188.209.38 by HTTP-frontend
DL: HamRadio 2day 73-2003
Copyright@DL1EEC 2001-2003
16. Maerz 2003
Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.
Hier ist DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der AGZ e.V., der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist er, der
andere Rundspruch, die 73. Folge von HamRadio 2day.
Redaktion: Hermann, DL1EEC
Autoren:
Hermann, DL1EEC
Till, DL9JT
Ralph, DC5JQ
Sprecher:
Ralph, DC5JQ
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
DIE NEUE AFUV - HEUTE: PRUEFUNGEN
(rps) Das Verfahren, der Ablauf und die Inhalte von
Amateurfunkpruefungen sollen zukuenftig im Amtsblatt der
Regulierungsbehoerde festgelegt werden - und nicht mehr in der
Amateurfunkverordnung. In der neuen AFuV finden wir - im
Gegensatz zur aktuellen - weder, mit wie viel Prozent richtiger
Antworten man bestanden hat, noch konkrete Pruefungsinhalte, noch
gar die Dauer der Pruefungen. Man formuliert voellig unzureichend
nur "technische und betriebliche Kenntnisse" sowie "Kenntnisse
ueber nationale und internationale Vorschriften" und verlangt vom
Kandidaten pauschal "ausreichende Kenntnisse, Faehigkeiten und
Fertigkeiten". Nur - was "ausreichend" ist, das steht nirgendwo.
Damit wird die Ausgestaltung dieser staatlichen Pruefung voll und
ganz der Kontrolle des zustaendigen Bundesministeriums entzogen,
das Anhoerungsrecht von Amateurfunkverbaenden vollends
ausgehebelt und die komplette Ausgestaltung der Pruefung in das
beliebige Ermessen einer ausfuehrenden Behoerde gelegt - ein
juristisches Unding.
Auch diese vorgesehene Regelung ist in Anbetracht des
Muensteraner Oberverwaltungsgerichtsurteils zur nicht vorhandenen
Bindung des Buergers durch Amtsblatt-Verfuegungen schlicht
hanebuechen - nicht ohne Grund verlangt Paragraf 4 unseres
Amateurfunkgesetzes ausdruecklich die Festlegung der inhaltlichen
Anforderungen der fachlichen Pruefung fuer Funkamateure in einer
Rechtsverordnung, die bekanntlich im Bundesgesetzblatt zu
veroeffentlichen ist. Sollte der Entwurf in dieser Form
Wirklichkeit werden, dann sind Anfechtungsklagen geradezu
vorprogrammiert.
Schlechter stellen will man Pruefungskandidaten bei
Wiederholungspruefungen. Muss heute die Anmeldung zu einer
Wiederholungspruefung spaetestens nach 24 Monaten erfolgen, so
soll zukuenftig diese Art von Pruefung spaetestens nach 24
Monaten bereits erfolgt sein. Bei dieser Regelung waere man von
der Arbeitsgeschwindigkeit der Behoerde und dem rechtzeitigen
Zustandekommen von Pruefungsterminen abhaengig - wie wir meinen,
ein rechtlich nicht haltbarer Zustand. Zur Vermeidung von
gerichtlichen Auseinandersetzungen sollte man es bei dem klar
definierten Zeitpunkt der eigenen Anmeldung belassen, denn nur
den allein hat man selbst in der Hand.
Auch diese Passagen beduerfen der Komplett-Renovierung. Soviel
fuer heute - naechste Woche geht's weiter.
OVG MUENSTER: HARTE BANDAGEN AUCH FUER AMATEURFUNK-ANTENNEN
(rps) Der AGZ liegt das letzte Woche berichtete Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Muenster zur Baugenehmigung von
Antennenanlagen mittlerweile im Wortlaut vor. Wir haben es
eingehend analysiert. Das Gute vorweg: Amateurfunkantennen, die
keine Baugenehmigung benoetigen, sind davon nicht betroffen.
Voellig anders sieht es aber aus, wenn die Antennenanlage
baugenehmigungspflichtig ist - in Nordrhein-Westfalen z.B. ab
einer Hoehe von 10 Metern und in Hamburg grundsaetzlich bei einer
Strahlungsleistung von mehr als 10 Watt EIRP.
Hier muss das Bauamt nun unabhaengig vom gewerblichen Charakter
der Anlagen zusaetzlich zur RegTP mit eigenen Mitteln pruefen, ob
von der Antenne eine Umweltgefaehrdung ausgehen kann. Dabei sind
auch zukuenftige Entwicklungen und theoretische Moeglichkeiten
mit einzubeziehen. Das heisst konkret: Befinden sich Bereiche mit
ueberschrittenen Feldstaerke-Grenzwerten oberhalb von drei Metern
Bodenhoehe im Luftraum des Nachbarn, wo sich heute grundsaetzlich
niemand aufhalten kann, so kann dies den Nachbarn dennoch an
einer zukuenftigen Bautaetigkeit auf seinem Grundstueck hindern.
Abhaengig davon ist die Baugenehmigung dem Funkamateur eventuell
vorweg zu verweigern, da sie spaeter nicht mehr widerrufen werden
kann, wenn sie einmal erteilt ist. Der genehmigungsfreie Aufbau
ist davon nicht beruehrt - hier muss in einem solchen Fall nur
die Leistung zurueck genommen werden.
Auch das aeussere Erscheinungsbild sieht das
Oberverwaltungsgericht extrem kritisch. Zitat aus dem Urteil:
"Auf das Ortsbild hat eine Mobilfunksendeanlage der hier in
Rede stehenden Art mit einem - gemessen von der Oberkante
der Dachhaut - 7,96 m ueber das Gebaeudedach aufragenden und
deshalb im Ortsbild auffallenden Antennenmast durchaus
Einfluss."
Man bedenke: Genehmigungspflichtige Amateurfunkantennenanlagen
sind durchweg noch wesentlich hoeher als 7,96 m und meist auch
wesentlich ausladender als eine typische Mobilfunk-Basisstation,
um die es im Prozess ging.
Gegen das Urteil ist keine Revision mehr zulaessig - es steht
also unumstoesslich. Das ist dann wohl der naechste Mosaikstein
zur Demontage des Amateurfunks in Deutschland - und ein schwerer
Schlag gegen all diejenigen, die auf UKW nur mit
Beruecksichtigung der Winkeldaempfung vernuenftiges DX machen
koennen.
AGZ-DIGI IM TESTBETRIEB
(tu/hfs) Der Digipeater der AGZ ist seit wenigen Tagen an seinem
Standort im Bergischen Land aktiv. Unter dem Rufzeichen DF0AGZ
ist zunaechst der 2-Meter-Einstieg in "altertuemlichen" 1200 Baud
AFSK auf 144,900 MHz in Betrieb gegangen. Der Kurzwellen-Einstieg
in Pactor
auf 14074, 21074 und 28074 kHz Mark wird in den naechsten Wochen
folgen.
Wir danken allen Helfern und Goennern fuer ihre Unterstuetzung
bei der Inbetriebnahme dieses
aussergewoehnlichen Standortes in 387 m ueber NN. Wir hoffen,
alle Benutzer werden Freude an diesem Umsetzer haben. Fragen und
Anregungen senden Sie bitte an digi@agz.net im Internet oder an
DL9JT im Packet-Radio-Mailboxnetz. Wir hoffen ferner, dass sich
im Sinne des Nuernberger Urteils nun viele Funkamateure in der
Betriebsart Packet Radio zu einem individuellen QSO im Umkreis
von etwa 150 km auf DF0AGZ einfinden werden.
USA: TELEGRAFIE-PRUEFUNG SOLL GANZ FALLEN
(rps) Die amerikanische Telekommunikationsbehoerde FCC hat Mitte
Februar ihre Vorschlaege zur WRC-03 vorgelegt, die vom 9. Juni
bis zum 4. Juli in Genf stattfinden wird. Die Vereinigten Staaten
treten fuer eine vollstaendige und ersatzlose Streichung des
Artikels S25.5 der VO-Funk ein, der heute noch praktische
Morsekenntnisse zur Nutzung von Frequenzen unterhalb 30 MHz
verlangt. Europa dagegen will den Begriff "Morsetelegrafie" nach
wie vor nennen und es den einzelnen Staaten frei ueberlassen, ob
sie davon Gebrauch machen. Allerdings werden die CEPT-Staaten
selbst definitiv keine Morsepruefung mehr verlangen.
Auch in anderen Punkten unterscheiden sich die USA hier von
Europa: So tritt die FCC fuer die Abschaffung des Drittenverkehr-
Verbots ein und lehnt die verbindliche Festschreibung der ITU-
Empfehlung M.1544 zur Festlegung von Pruefungsinhalten ab.
Allerdings betonen die USA die konsequente Umsetzung des nicht-
kommerziellen Charakters des Amateurfunks und des
Verschluesselungsverbots.
Uns in der AGZ erscheint die amerikanische Position insgesamt als
geradliniger und zukunftsorientierter.
POLNISCHE FUNKAMATEURE
erhielten fuer 136 kHz und 50 MHz sekundaere Nutzungsrechte.
Chris, SP5HS, berichtet, dass diese neue nationale
Frequenzzuteilung am 27. Februar geltendes Recht wurde.
Quelle: RSGB
HORKHEIMER-PREIS 2003
(hfs) Nominierungen fuer den Horkeimer-Preis muessen bis Ende
Maerz erfolgt sein. Rudolf Horkheimer war einer der ersten
Funkamateure in Deutschland. Der Preis wird jaehrlich vom DARC
e.V. fuer Verdienste und zukunftsweisende Entwicklungen im
Amateurfunkdienst vergeben. Eine und/oder mehrere Personen oder
Institutionen koennen sich fuer den Preis bewerben und jedes
Mitglied der IARU ist vorschlagsberechtigt. Natuerlich gelten
auch Selbstvorschlaege. Der Preis besteht aus einem kubischen
Glasblock inklusive einer Geldzuwendung. Der diesjaehrige
Horkheimer-Preis wird waehrend der Hamradio 2003 in
Friedrichshafen verliehen werden. Richten Sie Ihren Vorschlag zur
Nominierung mit Ihrer Begruendung an
DARC e.V., Lindenallee 4, 34225 Baunatal.
Quelle: RSGB
EXTREME GELDBUSSE FUER US-HAM
(hfs) Die amerikanische Frequenzaufsichtsbehoerde FCC hat dem
Funkamateur Scott E. Kamm eine Geldbusse in Hoehe von insgesamt
12.000 Dollar auferlegt. Das ist eine der hoechsten Geldbussen,
die bisher von der Behoerde gegen einen Funkamateur verhaengt
wurde. Der Funkamateur hatte nach Beobachtungen der FCC im
Dezember vergangenen Jahres im 2-Meter-Amateurfunkband mutwillig
Stoerungen verursacht, Musik ausgesendet und entgegen den
Vorschriften sein Rufzeichen nicht genannt.
Die Geldbusse setzt sich wie folgt zusammen: Fuer die
Nichtnennung des Rufzeichens "berechnete" die FCC 1.000 Dollar,
die verbotenen Musikaussendungen schlugen mit 4.000 Dollar zu
Buche und fuer die mutwilligen Stoerungen wurde der Funkamateur
mit 7.000 Dollar zur Kasse gebeten.
Quelle: FM - das Funkmagazin
KLEINSTES BLUETOOTH-HEADSET
erleichtert Fonie-QSOs. Nextlink.to, daenischer Hersteller von
Freisprecheinrichtungen mit Bluetooth-Funk bzw. Headsets, stellt
sein neues Modell Bluespoon Digital vor. Das Mini-Headset
enthaelt saemtliche Bauteile, also Mikrofon, Lautsprecher,
Funkbausteine, Steuerelektronik und Akku in einem nur 47 ž 25 ž
25 mm kleinen kaeferartigen Gehaeuse und wiegt lediglich 10
Gramm.
Ausgestattet mit dem Headset-Profil, koppelt es drahtlos an
Bluetooth-Handys wie Nokia 6310i oder Sony Ericsson P800. Anrufe
kann man ueber die beiden Tasten annehmen oder einleiten und bei
entsprechenden Handys auch via Sprachsteuerung starten. In
Kombination mit Bluetooth-PCs, die ein Headset-Profil haben,
duerfte es sich auch zur drahtlosen Spracheingabe oder fuer die
Telefonie per Voice over IP eignen.
Quelle: Heise-News-Ticker
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist nur zur persoenlichen Nutzung und zur
Vervielfaeltigung durch Amateurfunk-Medien unter Quellenangabe
bestimmt. Rueckfragen und Anregungen adressieren Sie bitte an
dl0agz@aol.com im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet
Radio unter den Rubriken
AGZ, ALLE und MEINUNG
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen koennen; auch in Digital Audio im MP3-Format. Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ.
Read previous mail | Read next mail
| |