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DB0FHN

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DL1EEC > AGZ      16.03.03 10:52l 263 Lines 11564 Bytes #999 (999) @ DL
BID : G3DDB0ZKA002
Read: DB0FHN DK5RAS GUEST DO6NP
Subj: DL: HamRadio 2day 73-2003
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                                        DL: HamRadio 2day 73-2003
                                       Copyright@DL1EEC 2001-2003
                                                   16. Maerz 2003


Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.

Hier  ist  DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der  AGZ  e.V.,  der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist  er,  der
andere Rundspruch, die 73. Folge von HamRadio 2day.

                   Redaktion: Hermann, DL1EEC
                                
                            Autoren:
                         Hermann, DL1EEC
                           Till, DL9JT
                          Ralph, DC5JQ
                                
                            Sprecher:
                          Ralph, DC5JQ


Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !


DIE NEUE AFUV - HEUTE: PRUEFUNGEN

(rps)   Das   Verfahren,  der  Ablauf   und   die   Inhalte   von
Amateurfunkpruefungen   sollen  zukuenftig   im   Amtsblatt   der
Regulierungsbehoerde festgelegt werden - und nicht  mehr  in  der
Amateurfunkverordnung.  In  der  neuen  AFuV  finden  wir  -   im
Gegensatz  zur aktuellen - weder, mit wie viel Prozent  richtiger
Antworten man bestanden hat, noch konkrete Pruefungsinhalte, noch
gar die Dauer der Pruefungen. Man formuliert voellig unzureichend
nur  "technische  und betriebliche Kenntnisse" sowie  "Kenntnisse
ueber nationale und internationale Vorschriften" und verlangt vom
Kandidaten  pauschal "ausreichende Kenntnisse,  Faehigkeiten  und
Fertigkeiten". Nur - was "ausreichend" ist, das steht nirgendwo.

Damit wird die Ausgestaltung dieser staatlichen Pruefung voll und
ganz  der Kontrolle des zustaendigen Bundesministeriums entzogen,
das    Anhoerungsrecht    von   Amateurfunkverbaenden    vollends
ausgehebelt und die komplette Ausgestaltung der Pruefung  in  das
beliebige  Ermessen  einer ausfuehrenden Behoerde  gelegt  -  ein
juristisches Unding.

Auch   diese   vorgesehene  Regelung  ist   in   Anbetracht   des
Muensteraner Oberverwaltungsgerichtsurteils zur nicht vorhandenen
Bindung   des  Buergers  durch  Amtsblatt-Verfuegungen   schlicht
hanebuechen  -  nicht  ohne  Grund verlangt  Paragraf  4  unseres
Amateurfunkgesetzes ausdruecklich die Festlegung der inhaltlichen
Anforderungen der fachlichen Pruefung fuer Funkamateure in  einer
Rechtsverordnung,   die  bekanntlich  im   Bundesgesetzblatt   zu
veroeffentlichen  ist.  Sollte  der  Entwurf   in   dieser   Form
Wirklichkeit   werden,   dann  sind  Anfechtungsklagen   geradezu
vorprogrammiert.

Schlechter    stellen    will    man   Pruefungskandidaten    bei
Wiederholungspruefungen.  Muss  heute  die  Anmeldung  zu   einer
Wiederholungspruefung spaetestens nach 24  Monaten  erfolgen,  so
soll  zukuenftig  diese  Art  von Pruefung  spaetestens  nach  24
Monaten  bereits erfolgt sein. Bei dieser Regelung waere man  von
der  Arbeitsgeschwindigkeit der Behoerde  und  dem  rechtzeitigen
Zustandekommen von Pruefungsterminen abhaengig - wie wir  meinen,
ein   rechtlich  nicht  haltbarer  Zustand.  Zur  Vermeidung  von
gerichtlichen  Auseinandersetzungen sollte man es  bei  dem  klar
definierten  Zeitpunkt der eigenen Anmeldung belassen,  denn  nur
den allein hat man selbst in der Hand.

Auch  diese  Passagen beduerfen der Komplett-Renovierung.  Soviel
fuer heute - naechste Woche geht's weiter.


OVG MUENSTER: HARTE BANDAGEN AUCH FUER AMATEURFUNK-ANTENNEN

(rps)  Der  AGZ  liegt  das letzte Woche  berichtete  Urteil  des
Oberverwaltungsgerichts   Muenster   zur    Baugenehmigung    von
Antennenanlagen  mittlerweile  im  Wortlaut  vor.  Wir  haben  es
eingehend  analysiert. Das Gute vorweg: Amateurfunkantennen,  die
keine  Baugenehmigung  benoetigen, sind  davon  nicht  betroffen.
Voellig  anders  sieht  es  aber  aus,  wenn  die  Antennenanlage
baugenehmigungspflichtig  ist - in  Nordrhein-Westfalen  z.B.  ab
einer Hoehe von 10 Metern und in Hamburg grundsaetzlich bei einer
Strahlungsleistung von mehr als 10 Watt EIRP.

Hier  muss  das Bauamt nun unabhaengig vom gewerblichen Charakter
der Anlagen zusaetzlich zur RegTP mit eigenen Mitteln pruefen, ob
von  der Antenne eine Umweltgefaehrdung ausgehen kann. Dabei sind
auch  zukuenftige  Entwicklungen und theoretische  Moeglichkeiten
mit einzubeziehen. Das heisst konkret: Befinden sich Bereiche mit
ueberschrittenen Feldstaerke-Grenzwerten oberhalb von drei Metern
Bodenhoehe im Luftraum des Nachbarn, wo sich heute grundsaetzlich
niemand  aufhalten  kann, so kann dies den  Nachbarn  dennoch  an
einer  zukuenftigen Bautaetigkeit auf seinem Grundstueck hindern.
Abhaengig  davon ist die Baugenehmigung dem Funkamateur eventuell
vorweg zu verweigern, da sie spaeter nicht mehr widerrufen werden
kann,  wenn sie einmal erteilt ist. Der genehmigungsfreie  Aufbau
ist  davon nicht beruehrt - hier muss in einem solchen  Fall  nur
die Leistung zurueck genommen werden.

Auch     das     aeussere     Erscheinungsbild     sieht      das
Oberverwaltungsgericht extrem kritisch. Zitat aus dem Urteil:

    "Auf  das Ortsbild hat eine Mobilfunksendeanlage der hier  in
    Rede  stehenden  Art mit einem - gemessen von  der  Oberkante
    der  Dachhaut - 7,96 m ueber das Gebaeudedach aufragenden und
    deshalb   im  Ortsbild  auffallenden  Antennenmast   durchaus
    Einfluss."

Man  bedenke:  Genehmigungspflichtige  Amateurfunkantennenanlagen
sind  durchweg noch wesentlich hoeher als 7,96 m und  meist  auch
wesentlich  ausladender als eine typische Mobilfunk-Basisstation,
um die es im Prozess ging.

Gegen  das  Urteil ist keine Revision mehr zulaessig -  es  steht
also  unumstoesslich. Das ist dann wohl der naechste  Mosaikstein
zur  Demontage des Amateurfunks in Deutschland - und ein schwerer
Schlag   gegen   all   diejenigen,   die   auf   UKW   nur    mit
Beruecksichtigung  der  Winkeldaempfung vernuenftiges  DX  machen
koennen.


AGZ-DIGI IM TESTBETRIEB

(tu/hfs) Der Digipeater der AGZ ist seit wenigen Tagen an  seinem
Standort  im  Bergischen Land aktiv. Unter dem Rufzeichen  DF0AGZ
ist zunaechst der 2-Meter-Einstieg in "altertuemlichen" 1200 Baud
AFSK auf 144,900 MHz in Betrieb gegangen. Der Kurzwellen-Einstieg
in Pactor
auf 14074, 21074 und 28074 kHz Mark wird in den naechsten Wochen
folgen.

Wir  danken  allen Helfern und Goennern fuer ihre  Unterstuetzung
bei der Inbetriebnahme dieses
aussergewoehnlichen  Standortes in 387 m ueber  NN.  Wir  hoffen,
alle Benutzer werden Freude an diesem Umsetzer haben. Fragen  und
Anregungen senden Sie bitte an digi@agz.net im Internet  oder  an
DL9JT  im Packet-Radio-Mailboxnetz. Wir hoffen ferner, dass  sich
im  Sinne des Nuernberger Urteils nun viele Funkamateure  in  der
Betriebsart  Packet Radio zu einem individuellen QSO  im  Umkreis
von etwa 150 km auf DF0AGZ einfinden werden.


USA: TELEGRAFIE-PRUEFUNG SOLL GANZ FALLEN

(rps)  Die amerikanische Telekommunikationsbehoerde FCC hat Mitte
Februar  ihre Vorschlaege zur WRC-03 vorgelegt, die vom  9.  Juni
bis zum 4. Juli in Genf stattfinden wird. Die Vereinigten Staaten
treten  fuer  eine  vollstaendige und ersatzlose  Streichung  des
Artikels  S25.5  der  VO-Funk  ein,  der  heute  noch  praktische
Morsekenntnisse  zur  Nutzung  von Frequenzen  unterhalb  30  MHz
verlangt. Europa dagegen will den Begriff "Morsetelegrafie"  nach
wie vor nennen und es den einzelnen Staaten frei ueberlassen,  ob
sie  davon  Gebrauch machen. Allerdings werden  die  CEPT-Staaten
selbst definitiv keine Morsepruefung mehr verlangen.

Auch  in  anderen  Punkten unterscheiden sich die  USA  hier  von
Europa: So tritt die FCC fuer die Abschaffung des Drittenverkehr-
Verbots  ein und lehnt die verbindliche Festschreibung  der  ITU-
Empfehlung  M.1544  zur  Festlegung  von  Pruefungsinhalten   ab.
Allerdings  betonen die USA die konsequente Umsetzung des  nicht-
kommerziellen    Charakters    des    Amateurfunks    und     des
Verschluesselungsverbots.

Uns in der AGZ erscheint die amerikanische Position insgesamt als
geradliniger und zukunftsorientierter.


POLNISCHE FUNKAMATEURE

erhielten  fuer  136  kHz  und 50 MHz sekundaere  Nutzungsrechte.
Chris,    SP5HS,    berichtet,   dass   diese   neue    nationale
Frequenzzuteilung am 27. Februar geltendes Recht wurde.

Quelle: RSGB


HORKHEIMER-PREIS 2003

(hfs)  Nominierungen fuer den Horkeimer-Preis  muessen  bis  Ende
Maerz  erfolgt  sein.  Rudolf Horkheimer  war  einer  der  ersten
Funkamateure  in Deutschland. Der Preis wird jaehrlich  vom  DARC
e.V.  fuer  Verdienste  und  zukunftsweisende  Entwicklungen   im
Amateurfunkdienst vergeben. Eine und/oder mehrere  Personen  oder
Institutionen  koennen  sich fuer den Preis  bewerben  und  jedes
Mitglied  der  IARU  ist vorschlagsberechtigt. Natuerlich  gelten
auch  Selbstvorschlaege. Der Preis besteht  aus  einem  kubischen
Glasblock   inklusive  einer  Geldzuwendung.   Der   diesjaehrige
Horkheimer-Preis   wird   waehrend   der   Hamradio    2003    in
Friedrichshafen verliehen werden. Richten Sie Ihren Vorschlag zur
Nominierung mit Ihrer Begruendung an

            DARC e.V., Lindenallee 4, 34225 Baunatal.

Quelle: RSGB


EXTREME GELDBUSSE FUER US-HAM

(hfs)  Die  amerikanische Frequenzaufsichtsbehoerde FCC  hat  dem
Funkamateur  Scott E. Kamm eine Geldbusse in Hoehe von  insgesamt
12.000  Dollar auferlegt. Das ist eine der hoechsten  Geldbussen,
die  bisher  von  der Behoerde gegen einen Funkamateur  verhaengt
wurde.  Der  Funkamateur  hatte nach  Beobachtungen  der  FCC  im
Dezember  vergangenen Jahres im 2-Meter-Amateurfunkband mutwillig
Stoerungen   verursacht,  Musik  ausgesendet  und  entgegen   den
Vorschriften sein Rufzeichen nicht genannt.

Die   Geldbusse   setzt  sich  wie  folgt  zusammen:   Fuer   die
Nichtnennung  des Rufzeichens "berechnete" die FCC 1.000  Dollar,
die  verbotenen  Musikaussendungen schlugen mit 4.000  Dollar  zu
Buche  und  fuer die mutwilligen Stoerungen wurde der Funkamateur
mit 7.000 Dollar zur Kasse gebeten.

Quelle: FM - das Funkmagazin


KLEINSTES BLUETOOTH-HEADSET

erleichtert  Fonie-QSOs. Nextlink.to, daenischer  Hersteller  von
Freisprecheinrichtungen mit Bluetooth-Funk bzw. Headsets,  stellt
sein   neues  Modell  Bluespoon  Digital  vor.  Das  Mini-Headset
enthaelt   saemtliche  Bauteile,  also  Mikrofon,   Lautsprecher,
Funkbausteine, Steuerelektronik und Akku in einem nur 47 ž  25  ž
25  mm  kleinen  kaeferartigen Gehaeuse und  wiegt  lediglich  10
Gramm.

Ausgestattet  mit  dem  Headset-Profil, koppelt  es  drahtlos  an
Bluetooth-Handys wie Nokia 6310i oder Sony Ericsson P800.  Anrufe
kann man ueber die beiden Tasten annehmen oder einleiten und  bei
entsprechenden  Handys  auch  via  Sprachsteuerung  starten.   In
Kombination  mit  Bluetooth-PCs, die  ein  Headset-Profil  haben,
duerfte  es sich auch zur drahtlosen Spracheingabe oder fuer  die
Telefonie per Voice over IP eignen.

Quelle: Heise-News-Ticker


Vy 73
Hermann, DL1EEC


Dieser  Rundspruch  ist  nur zur persoenlichen  Nutzung  und  zur
Vervielfaeltigung  durch Amateurfunk-Medien  unter  Quellenangabe
bestimmt.  Rueckfragen und Anregungen adressieren  Sie  bitte  an
dl0agz@aol.com im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.

Das  war  die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in  Packet
Radio unter den Rubriken

                      AGZ, ALLE und MEINUNG

sowie auf unserer Internet-Website

                          www.agz-ev.de

nachlesen  koennen;  auch in Digital Audio im MP3-Format.  Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ.

 


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