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DC5JQ > AGZ 10.03.03 17:37l 223 Lines 9960 Bytes #999 (0) @ DL
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DL: HamRadio 2day 72-2003
Copyright@DL1EEC 2001-2003
9. Maerz 2003
Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.
Hier ist DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der AGZ e.V., der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist er, der
andere Rundspruch, die 72. Folge von HamRadio 2day.
Redaktion: Hermann, DL1EEC
Autoren:
Wolfgang, DL5EDA
Ralph, DC5JQ
Hermann, DL1EEC
Sprecher:
Ralph, DC5JQ
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
LEITARTIKEL – KONKURRENZ FUER DIE AGZ E.V. ??
(wvg) Drei namhafte Funkamateure, die alle in der Vergangenheit
in verantwortlicher Funktion fuer den DARC in der Pflicht waren,
haben sich Anfang Februar Gedanken ueber die Entwicklung des
Amateurfunkdienstes in Deutschland gemacht. Dabei halten Sie eine
Loesung dieses Problems nur fuer moeglich, wenn ihr eigener
Verein seine Strukturen endlich grundlegend aendert und den
Teufelskreis aus nicht umgesetzten Konzepten und nachfolgender
Frustration durchbricht. Das hoert sich gut an.
Nur – wo waren diese Funkfreunde, als engagierte Mitglieder die
heutige Entwicklung nachhaltig und schonungslos schon Mitte der
90er aufzeigten? Sie waren "in Amt und Wuerden".
Und wie haben sie reagiert? Applaus gab es nur hinter den
Kulissen. Auf der Buehne haben sie zielstrebig diejenigen Kraefte
unterstuetzt, denen die neuen Ideen nicht in den Kram passten.
Konnten sie doch so in "bewaehrter" Form in der Oeffentlichkeit
fuer den Amateurfunkdienst taetig sein – und vor allem auch
bleiben. Die innovativen Denkmodelle wurden innerhalb des Vereins
im Kein erstickt. Wer es dennoch wagte, aus der Deckung zu
kommen, musste mit dem Rausschmiss rechnen.
Wenn es den Dreien gelingen sollte, neben der AGZ e.V. eine
schlagkraeftige Truppe aus ihrem Verein zu machen, waere ich der
Letzte, der dies nicht begruessen wuerde.
Ich wuensche den ehemaligen Vorsitzenden DJ8BN, DL9MH und DK9HU
viel Erfolg mit ihrem "Memorandum zur Situation des DARC und des
Amateurfunks", das Sie auf der Homepage des Ortsverbands G25
(Siebengebirge) lesen koennen. Und wenn es gar nicht klappen
sollte, gibt es ja immer noch die AGZ e.V., wo Mitarbeit fuer den
Amateurfunkdienst noch immer erfolgreich war.
Vy 73 de
Wolfgang, DL5EDA
Vorsitzender der AGZ e.V.
DIE NEUE AFUV – HEUTE: WAS BESSER WERDEN SOLL
(rps) Der Entwurf zu einer neuen Amateurfunkverordnung enthaelt
auch Gutes: so z.B. eine Leistungserhoehung auf 1 Watt EIRP bei
135 kHz auf Langwelle – allerdings sind die Betriebsorte der
RegTP anzuzeigen und die Bandbreite ist auf 800 Hz beschraenkt.
Der Bereich 1810 bis 1850 kHz darf kuenftig mit 750 Watt genutzt
werden und 1890 bis 2000 kHz steht nicht nur in den neuen
Bundeslaendern, sondern ueberall in Deutschland mit 10 Watt out
zur Verfuegung. Erlaubt sind die Sendearten A1A, F1B und J3E
sowie eine Bandbreite von maximal 2,7 kHz. Im 30-Meter-Band gibt
es eine Ueberraschung: Von 10100 bis 10150 kHz darf kuenftig mit
300 Watt anstatt mit 150 Watt gesendet werden – bei einer
Bandbreite von maximal 7 kHz. SSB ist nun erlaubt – wenn es kein
Druckfehler ist.
Besonders hervorzuheben ist die vorgesehene generelle Freigabe
des 50 MHz-Bandes fuer alle Inhaber der Zeugnisklassen 1 und 2.
Allerdings sollen die Sperrzonen um die drei Fernseh-
Grundnetzsender im Kanal E2 und die Beschraenkung auf 25 Watt ERP
und die Sendearten CW und SSB bestehen bleiben. Hier gilt es,
Nachbesserungen zu verlangen.
Der Informationsaustausch mittels Licht wird fuer Wellenlaengen
kuerzer als etwa 314 Mikrometer entsprechend 956 GHz erstmalig
als "Amateurfunk" deklariert und generell fuer zulaessig
erklaert, sofern die Lichterzeugung den Laserklassen 1 oder 2
entspricht. Dies bedeutet die Forderung nach einer voelligen
Ungefaehrlichkeit der Strahlung fuer das menschliche Auge bei
Laserklasse 1, und nach einer Ungefaehrlichkeit, solange das
Licht im sichtbaren Bereich liegt und die Pulsdauer nicht laenger
als 0,25 Sekunden betraegt, fuer die Laserklasse 2. Ein
Dauerstrich-Laser im Sichtbaren – also zwischen 400 und 750
Nanometer Wellenlaenge – darf dabei nicht mehr als 1 Milliwatt
Leistung haben.
Die Zeugnisklasse 3 soll in diesem Zusammenhang keine einzige
betriebliche Verbesserung erfahren. Hiermit sind wir in der AGZ
nicht einverstanden. Wir denken an eine Anhebung der in der
Praxis kaum einhaltbaren Grenze von 10 Watt EIRP und – nach der
Weltfunkkonferenz in diesem Sommer – an die Freigabe des 10-
Meterbandes fuer die Einsteigerklasse. Auch eine Aufstockungs-
Pruefung auf die kommende gemeinsame Klasse 1/2 sollte moeglich
sein – doch dazu mehr, wenn wir ueber Pruefungen reden. Naechste
Woche geht's weiter.
GERICHT RUETTELT AN SENDEMASTEN
(wvg/rps) Ein aktueller Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes
Muenster nimmt die kommunalen Baugenehmigungsbehoerden in die
Pflicht: Gesundheitliche Auswirkungen und aesthetische Aspekte
der Mobilfunkmasten sind vorher zu pruefen – jedenfalls in
Nordrhein-Westfalen, wo das OVG Muenster zustaendig ist.
Der weitere Ausbau mit den umstrittenen Sendemasten duerfte jetzt
speziell fuer UMTS noch schwerer werden. Moeglicherweise muessen
auch Antennen in den Innenstaedten wieder abgebaut werden. Die
Qualitaet des OVG-Beschlusses ist fuer den Nachbarschutz in
Wohngebieten von immenser Bedeutung, fuer die Mobilfunkbetreiber
koennte es knueppeldick kommen. In drei wesentlichen Punkten hat
das Gericht betroffenen Nachbarn neue Klagemoeglichkeiten
eroeffnet und die Pruefpflicht der Behoerden erweitert:
Erstens – die Optik der Anlagen: Erstmals hat ein
Oberverwaltungsgericht von den Gemeinden verlangt, auch die
"optischen Auswirkungen der Mobilfunksendeanlage" in den Blick zu
nehmen, wenn es um die Beurteilung nachbarrechtlicher Belange
geht. Im Klartext: Sieht eine Antenne im Wohngebiet besonders
haesslich aus, koennte sie als "stoerender Gewerbebetrieb"
eingestuft werden.
Zweitens – Umweltschaeden: Die Baugenehmigungsbehoerde muss nach
dem Beschluss "in eigener Zustaendigkeit pruefen, ob schaedliche
Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden". Dazu zaehlen auch die
besonders umstrittenen Strahlenemissionen – neben der BEMFV also
nun eine weitere Strahlen-Huerde.
Und Drittens – der Sicherheitsabstand als Baulast: Sollte der
Sicherheitsabstand der Antennen (dieser weist einen Radius von
typisch fuenf bis neun Metern aus) auf dem Grundstueck eines
Nachbarn liegen, so koenne der den Abriss fordern, falls er seine
eigene Bautaetigkeit beeintraechtigt sieht. Die Behoerde muss
jetzt also immer pruefen, ob Nachbarn betroffen sind.
"Das gefaehrdet massiv Arbeitsplaetze gerade im Mittelstand",
sagt Klaus-Dieter Maass, Chef eines Antennenbaubetriebs mit 35
Beschaeftigten in Hamminkeln. Sein Unternehmen allein habe jetzt
schon 110 Bauantraege auf Halde liegen, deren Genehmigung nicht
voran komme. "Die Beamten wissen nicht mehr, nach welchen
Kriterien sie Genehmigungen erteilen sollen." Dazu komme die
Angst, fuer etwaige Strahlenschaeden haftbar gemacht zu werden.
Das duerfte jetzt noch schlimmer werden.
Das Urteil des Oberwaltungsgerichts Muenster hat das Aktenzeichen
10 B 2417/02. Wir werden seine Relevanz fuer den
Amateurfunkdienst sorgfaeltig pruefen. Jedenfalls ist nun der
Gesetzgeber gefragt: Man kann nicht 100 Milliarden Deutsche Mark
an Lizenzgebuehren kassieren und den Unternehmen danach den
Aufbau der notwendigen Infrastruktur behoerdlicherseits
verweigern ...
Quelle: Rheinische Post vom 6. Maerz 2003
DATV BOOMT
(hfs) Uwe Kraus – DJ8DW – bestaetigte am 4. Maerz der Redaktion
von HamRadio 2day, dass bereits 100 Bestellungen fuer die neue
Digital-ATV-Technik vorliegen – sogar aus Uebersee. Uwe legt Wert
darauf zu betonen, dass JEDER Funkamateur die fuer DATV
notwendige Technik erwerben kann. Ein Versuch mit ueber 50 Usern
vom Hochhaus der Deutschen Welle auf 23 cm war ein toller Erfolg.
Wer sich fuer DATV interessiert, der schaue bitte vorbei bei
www.agaf.de
SUMMA CUM LAUDE FUER DIE AGZ
(hfs) und speziell fuer ihre Lobbyarbeit entnehme ich dem schon
im Leitartikel angesprochenen "Memorandum zur Situation des DARC
und des Amateurfunks" einer Arbeitsgruppe um Horst Ellgering,
DL9MH. Er schreibt auszugsweise:
"Dabei spielen nach der zwoelfjaehrigen Erfahrung der
Verfasser im Umgang mit Politik und Verwaltung nicht die
Mitgliederzahl, sondern deren Qualifikation die
entscheidende Rolle."
Danke fuer diese spaete Bestaetigung, dass Qualitaet sich nicht
an der Delegationsgroesse oder der Mitgliederzahl festmacht.
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist nur zur persoenlichen Nutzung und zur
Vervielfaeltigung durch Amateurfunk-Medien unter Quellenangabe
bestimmt. Rueckfragen und Anregungen adressieren Sie bitte an
dl0agz@aol.com im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet
Radio unter den Rubriken
AGZ, ALLE und MEINUNG
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen koennen; auch in Digital Audio im MP3-Format. Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ.
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