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DB0FHN

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DC5JQ  > AGZ      10.03.03 17:37l 223 Lines 9960 Bytes #999 (0) @ DL
BID : 93DDB0ZKA003
Read: DL4DBX DB0FHN DK5RAS GUEST DO6NP
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From: DC5JQ @ DB0ZKA.#BAY.DEU.EU  (Ralph)
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                                        DL: HamRadio 2day 72-2003
                                       Copyright@DL1EEC 2001-2003
                                                    9. Maerz 2003


Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.

Hier  ist  DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der  AGZ  e.V.,  der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist  er,  der
andere Rundspruch, die 72. Folge von HamRadio 2day.

                   Redaktion: Hermann, DL1EEC
                                
                            Autoren:
                        Wolfgang, DL5EDA
                          Ralph, DC5JQ
                         Hermann, DL1EEC
                                
                            Sprecher:
                          Ralph, DC5JQ


Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !


LEITARTIKEL – KONKURRENZ FUER DIE AGZ E.V. ??

(wvg)  Drei  namhafte Funkamateure, die alle in der Vergangenheit
in  verantwortlicher Funktion fuer den DARC in der Pflicht waren,
haben  sich  Anfang  Februar Gedanken ueber die  Entwicklung  des
Amateurfunkdienstes in Deutschland gemacht. Dabei halten Sie eine
Loesung  dieses  Problems  nur fuer moeglich,  wenn  ihr  eigener
Verein  seine  Strukturen  endlich grundlegend  aendert  und  den
Teufelskreis  aus  nicht umgesetzten Konzepten und  nachfolgender
Frustration durchbricht. Das hoert sich gut an.

Nur  – wo waren diese Funkfreunde, als engagierte Mitglieder  die
heutige  Entwicklung nachhaltig und schonungslos schon Mitte  der
90er aufzeigten? Sie waren "in Amt und Wuerden".

Und  wie  haben  sie  reagiert? Applaus gab  es  nur  hinter  den
Kulissen. Auf der Buehne haben sie zielstrebig diejenigen Kraefte
unterstuetzt,  denen die neuen Ideen nicht in den  Kram  passten.
Konnten  sie  doch so in "bewaehrter" Form in der Oeffentlichkeit
fuer  den  Amateurfunkdienst taetig sein –  und  vor  allem  auch
bleiben. Die innovativen Denkmodelle wurden innerhalb des Vereins
im  Kein  erstickt.  Wer es dennoch wagte,  aus  der  Deckung  zu
kommen, musste mit dem Rausschmiss rechnen.

Wenn  es  den  Dreien gelingen sollte, neben der  AGZ  e.V.  eine
schlagkraeftige Truppe aus ihrem Verein zu machen, waere ich  der
Letzte, der dies nicht begruessen wuerde.

Ich  wuensche den ehemaligen Vorsitzenden DJ8BN, DL9MH und  DK9HU
viel Erfolg mit ihrem "Memorandum zur Situation des DARC und  des
Amateurfunks",  das  Sie auf der Homepage  des  Ortsverbands  G25
(Siebengebirge)  lesen koennen. Und wenn  es  gar  nicht  klappen
sollte, gibt es ja immer noch die AGZ e.V., wo Mitarbeit fuer den
Amateurfunkdienst noch immer erfolgreich war.

Vy 73 de
Wolfgang, DL5EDA
Vorsitzender der AGZ e.V.


DIE NEUE AFUV – HEUTE: WAS BESSER WERDEN SOLL

(rps)  Der Entwurf zu einer neuen Amateurfunkverordnung  enthaelt
auch  Gutes: so z.B. eine Leistungserhoehung auf 1 Watt EIRP  bei
135  kHz  auf  Langwelle – allerdings sind die  Betriebsorte  der
RegTP  anzuzeigen und die Bandbreite ist auf 800 Hz  beschraenkt.
Der  Bereich 1810 bis 1850 kHz darf kuenftig mit 750 Watt genutzt
werden  und  1890  bis  2000 kHz steht nicht  nur  in  den  neuen
Bundeslaendern, sondern ueberall in Deutschland mit 10  Watt  out
zur  Verfuegung.  Erlaubt sind die Sendearten A1A,  F1B  und  J3E
sowie eine Bandbreite von maximal 2,7 kHz. Im 30-Meter-Band  gibt
es  eine Ueberraschung: Von 10100 bis 10150 kHz darf kuenftig mit
300  Watt  anstatt  mit  150 Watt gesendet  werden  –  bei  einer
Bandbreite von maximal 7 kHz. SSB ist nun erlaubt – wenn es  kein
Druckfehler ist.

Besonders  hervorzuheben ist die vorgesehene  generelle  Freigabe
des  50 MHz-Bandes fuer alle Inhaber der Zeugnisklassen 1 und  2.
Allerdings   sollen   die  Sperrzonen  um   die   drei   Fernseh-
Grundnetzsender im Kanal E2 und die Beschraenkung auf 25 Watt ERP
und  die  Sendearten CW und SSB bestehen bleiben. Hier  gilt  es,
Nachbesserungen zu verlangen.

Der  Informationsaustausch mittels Licht wird fuer  Wellenlaengen
kuerzer  als  etwa 314 Mikrometer entsprechend 956 GHz  erstmalig
als   "Amateurfunk"  deklariert  und  generell   fuer   zulaessig
erklaert,  sofern die Lichterzeugung den Laserklassen  1  oder  2
entspricht.  Dies  bedeutet die Forderung  nach  einer  voelligen
Ungefaehrlichkeit  der Strahlung fuer das  menschliche  Auge  bei
Laserklasse  1,  und  nach einer Ungefaehrlichkeit,  solange  das
Licht im sichtbaren Bereich liegt und die Pulsdauer nicht laenger
als   0,25  Sekunden  betraegt,  fuer  die  Laserklasse  2.   Ein
Dauerstrich-Laser  im  Sichtbaren – also  zwischen  400  und  750
Nanometer  Wellenlaenge – darf dabei nicht mehr als  1  Milliwatt
Leistung haben.

Die  Zeugnisklasse  3 soll in diesem Zusammenhang  keine  einzige
betriebliche Verbesserung erfahren. Hiermit sind wir in  der  AGZ
nicht  einverstanden.  Wir denken an eine  Anhebung  der  in  der
Praxis  kaum einhaltbaren Grenze von 10 Watt EIRP und – nach  der
Weltfunkkonferenz  in  diesem Sommer – an die  Freigabe  des  10-
Meterbandes  fuer  die Einsteigerklasse. Auch eine  Aufstockungs-
Pruefung  auf die kommende gemeinsame Klasse 1/2 sollte  moeglich
sein  – doch dazu mehr, wenn wir ueber Pruefungen reden. Naechste
Woche geht's weiter.


GERICHT RUETTELT AN SENDEMASTEN

(wvg/rps)  Ein  aktueller  Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes
Muenster  nimmt  die kommunalen Baugenehmigungsbehoerden  in  die
Pflicht:  Gesundheitliche Auswirkungen und  aesthetische  Aspekte
der  Mobilfunkmasten  sind  vorher zu  pruefen  –  jedenfalls  in
Nordrhein-Westfalen, wo das OVG Muenster zustaendig ist.

Der weitere Ausbau mit den umstrittenen Sendemasten duerfte jetzt
speziell fuer UMTS noch schwerer werden. Moeglicherweise  muessen
auch  Antennen in den Innenstaedten wieder abgebaut  werden.  Die
Qualitaet  des  OVG-Beschlusses ist  fuer  den  Nachbarschutz  in
Wohngebieten  von immenser Bedeutung, fuer die Mobilfunkbetreiber
koennte es knueppeldick kommen. In drei wesentlichen Punkten  hat
das   Gericht   betroffenen  Nachbarn  neue   Klagemoeglichkeiten
eroeffnet und die Pruefpflicht der Behoerden erweitert:

Erstens   –   die   Optik   der   Anlagen:   Erstmals   hat   ein
Oberverwaltungsgericht  von  den  Gemeinden  verlangt,  auch  die
"optischen Auswirkungen der Mobilfunksendeanlage" in den Blick zu
nehmen,  wenn  es  um die Beurteilung nachbarrechtlicher  Belange
geht.  Im  Klartext:  Sieht eine Antenne im Wohngebiet  besonders
haesslich   aus,  koennte  sie  als  "stoerender  Gewerbebetrieb"
eingestuft werden.

Zweitens – Umweltschaeden: Die Baugenehmigungsbehoerde muss  nach
dem  Beschluss "in eigener Zustaendigkeit pruefen, ob schaedliche
Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden". Dazu zaehlen  auch  die
besonders umstrittenen Strahlenemissionen – neben der BEMFV  also
nun eine weitere Strahlen-Huerde.

Und  Drittens  – der Sicherheitsabstand als Baulast:  Sollte  der
Sicherheitsabstand der Antennen (dieser weist  einen  Radius  von
typisch  fuenf  bis  neun Metern aus) auf dem  Grundstueck  eines
Nachbarn liegen, so koenne der den Abriss fordern, falls er seine
eigene  Bautaetigkeit beeintraechtigt sieht.  Die  Behoerde  muss
jetzt also immer pruefen, ob Nachbarn betroffen sind.

"Das  gefaehrdet  massiv Arbeitsplaetze gerade  im  Mittelstand",
sagt  Klaus-Dieter Maass, Chef eines Antennenbaubetriebs  mit  35
Beschaeftigten in Hamminkeln. Sein Unternehmen allein habe  jetzt
schon  110 Bauantraege auf Halde liegen, deren Genehmigung  nicht
voran  komme.  "Die  Beamten  wissen  nicht  mehr,  nach  welchen
Kriterien  sie  Genehmigungen erteilen sollen."  Dazu  komme  die
Angst,  fuer etwaige Strahlenschaeden haftbar gemacht zu  werden.
Das duerfte jetzt noch schlimmer werden.

Das Urteil des Oberwaltungsgerichts Muenster hat das Aktenzeichen
10    B   2417/02.   Wir   werden   seine   Relevanz   fuer   den
Amateurfunkdienst  sorgfaeltig pruefen. Jedenfalls  ist  nun  der
Gesetzgeber gefragt: Man kann nicht 100 Milliarden Deutsche  Mark
an  Lizenzgebuehren  kassieren und  den  Unternehmen  danach  den
Aufbau    der    notwendigen   Infrastruktur   behoerdlicherseits
verweigern ...

Quelle: Rheinische Post vom 6. Maerz 2003


DATV BOOMT

(hfs)  Uwe  Kraus – DJ8DW – bestaetigte am 4. Maerz der Redaktion
von  HamRadio 2day, dass bereits 100 Bestellungen fuer  die  neue
Digital-ATV-Technik vorliegen – sogar aus Uebersee. Uwe legt Wert
darauf   zu  betonen,  dass  JEDER  Funkamateur  die  fuer   DATV
notwendige Technik erwerben kann. Ein Versuch mit ueber 50  Usern
vom Hochhaus der Deutschen Welle auf 23 cm war ein toller Erfolg.
Wer sich fuer DATV interessiert, der schaue bitte vorbei bei

                           www.agaf.de


SUMMA CUM LAUDE FUER DIE AGZ

(hfs)  und speziell fuer ihre Lobbyarbeit entnehme ich dem  schon
im  Leitartikel angesprochenen "Memorandum zur Situation des DARC
und  des  Amateurfunks" einer Arbeitsgruppe um  Horst  Ellgering,
DL9MH. Er schreibt auszugsweise:

    "Dabei   spielen  nach  der  zwoelfjaehrigen  Erfahrung   der
    Verfasser  im  Umgang  mit Politik und Verwaltung  nicht  die
    Mitgliederzahl,     sondern    deren    Qualifikation     die
    entscheidende Rolle."

Danke  fuer diese spaete Bestaetigung, dass Qualitaet sich  nicht
an der Delegationsgroesse oder der Mitgliederzahl festmacht.


Vy 73
Hermann, DL1EEC


Dieser  Rundspruch  ist  nur zur persoenlichen  Nutzung  und  zur
Vervielfaeltigung  durch Amateurfunk-Medien  unter  Quellenangabe
bestimmt.  Rueckfragen und Anregungen adressieren  Sie  bitte  an
dl0agz@aol.com im Internet oder an dl1eec@db0zka in Packet Radio.

Das  war  die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in  Packet
Radio unter den Rubriken

                      AGZ, ALLE und MEINUNG

sowie auf unserer Internet-Website

                          www.agz-ev.de

nachlesen  koennen;  auch in Digital Audio im MP3-Format.  Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ.
 


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