|
DL1EEC > AGZ 02.03.03 12:57l 254 Lines 11138 Bytes #999 (999) @ DL
BID : 23DDB0ZKA004
Read: DB0FHN DK5RAS GUEST DO6NP
Subj: DL: HamRadio 2day 71-2003
Path: DB0FHN<DB0RGB<DB0MRW<DB0PV<DB0ZKA
Sent: 030302/1040z @:DB0ZKA.#BAY.DEU.EU [Augsburg JN58ki] bcm1.44k LT:999
From: DL1EEC @ DB0ZKA.#BAY.DEU.EU (Hermann)
To: AGZ @ DL
X-Info: Received from 64.12.96.107 by HTTP-frontend
DL: HamRadio 2day 71-2003
Copyright@DL1EEC 2001-2003
2. Maerz 2003
Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.
Hier ist DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der AGZ e.V., der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist er, der
andere Rundspruch, die 71. Folge von HamRadio 2day.
Redaktion: Hermann, DL1EEC
Autoren:
Hermann, DL1EEC
Ralph, DC5JQ
Sprecher:
Ralph, DC5JQ
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
LEITARTIKEL
(hfs) Am 7. April 1993 - also vor fast genau zehn Jahren -
schrieb das damalige Bundesministerium fuer Post und
Telekommunikation einen Entwurf fuer eine neue DV-AfuG und wollte
darin die unbegrenzte Vernetzung des Amateurfunkdienstes mit
anderen leitergebundenen Netzdiensten legalisieren. Zehn lange
Jahre haben sich seither organisierte Funkamateure bei der
Innovation ihrer Freizeitgestaltung selbst im Weg gestanden,
indem sie die Hand der Behoerde beharrlich ausschlugen und bis
heute NOWIRE rufen. Gleiches gilt fuer die Telegrafiepruefung,
die das Ministerium auch schon 1994 zur Disposition stellte.
Heute liegt uns wieder ein Entwurf einer neuen
Amateurfunkverordnung zur Kommentierung vor, der aus den letzten
zehn Jahren nichts, aber auch gar nichts gelernt hat. Die Autoren
haben sich nicht einmal die Muehe gemacht, eine
Amateurfunkverordnung auf der Ermaechtigungsbasis des
uebergeordneten 1997er Gesetzes zu entwickeln; sie haben schlicht
nur aus alten Entwuerfen abgeschrieben und die gute Idee eines
modernen Amateurfunkgesetzes verschlimmbessert.
Es ist unbegreiflich, warum die Kommunikation ueber Transponder
und andere Medien nicht expliziert fuer alle Genehmigungsklassen
freigeraeumt wird. Warum scheuen die Autoren die schlichte
Aussage, dass exklusiv koordiniert zugeteilte Frequenzen
verpflichtend fuer die Nutzung durch die Gemeinschaft aller
Funkamateure sind und somit auch die drahtlosen und/oder die
drahtgebundenen Zusatzeinrichtungen und Komponenten?
Ich wuensche mir, dass die neue AfuV zum AfuG 97 eine solide
Basis fuer einen modernen Amateurfunkdienst bildet, die
aufgeschlossene Funkamateure beguenstigt und die der
Voelkerverstaendigung in der Praxis wirklich dient.
DIE NEUE AFUV - HEUTE:
AUTOMATISCHE UND FERNBEDIENTE AMATEURFUNKSTELLEN
(rps) Wie letzte Woche versprochen, wollen wir Ihnen
scheibchenweise Neuigkeiten und Veraenderungen der geplanten
Novellierung der Amateurfunkverordnung erklaeren. Fangen wir an
mit Relais, Digipeatern, Baken und aehnlichen sogenannten
"besonderen" Funkstellen. Das Bundesministerium fuer Wirtschaft
und Arbeit haengt dieses Thema hoch auf und schreibt dazu in
seiner Presseerklaerung:
"Die Erfahrungen der letzten Jahre seit dem Inkrafttreten
der geltenden Amateurfunkbestimmungen haben gezeigt, dass
sich nicht alle Regelungen bewaehrt haben und insbesondere
eine Ueberarbeitung hinsichtlich der Verantwortlichkeiten
fuer besondere Amateurfunkstellen, die fuer die Benutzung
durch die allgemeine Amateurfunk-Oeffentlichkeit bestimmt
sind, erforderlich ist."
Redet das Amateurfunk-Gesetz noch davon, dass die Verordnung hier
nur die Planung und die Fortschreibung von Frequenzen regeln darf
und dass besondere Rufzeichen auf Antrag zu erteilen sind, so
macht Paragraf 14 des AFuV-Entwurfs daraus ploetzlich eine im
Ermessen der RegTP liegende Kann-Bestimmung - also schon gleich
zu Beginn ein klarer Rechtsverstoss.
Weiter sollen die Parameter der Funkstellen sowie die Einzel
heiten des vorgeschriebenen Koordinationsverfahrens und der
Mitwirkung von Amateurfunkvereinen von der Regulierungsbehoerde -
also von einem Organ der Exekutive - lediglich in ihrem Amtsblatt
veroeffentlicht werden. In der Verordnung suchen wir diese
wichtigen Einzelheiten vergeblich. Amtsblattverfuegungen sind
naemlich nur behoerden-intern verbindlich und haben keine
Bedeutung fuer den Buerger - so die Lehre aus den Prozessen um
die Verfuegung 306. Der Funkamateur als Buerger und vor allem als
Antragsteller ist jedoch direkt betroffen von der Koordination
und ihren Einzelheiten. Also gehoert dies schon aus Gruenden der
Bestimmtheit und der Verbindlichkeit in die AFuV und damit ins
Bundesgesetzblatt - nicht aber ins Amtsblatt: ein weiterer
Rechtsbruch.
Und schliesslich:
"Der Funkverkehr ueber Sendefrequenzen fernbedienter oder
automatisch arbeitender Amateurfunkstellen darf vom uebrigen
Amateurfunkverkehr nicht beeintraechtigt werden" - so heisst es
im Entwurf. Damit werden diese Frequenzen unter einen besonderen
Schutz gestellt, was automatisch eine Einschraenkung der
Nutzbarkeit der allen restlichen Funkamateuren zugeteilten
Frequenzen bedeutet: Sie koennen z.B. den Bereich 145,600 bis
145,7875 MHz nicht sendeseitig nutzen, obwohl er ihnen
unzweifelhaft "gehoert" - ein weiterer Rechtsverstoss, der durch
das Gesetz nicht gedeckt ist?
Ach ja, und wo genau steht eigentlich verbindlich, was denn die
"Sendefrequenzen fernbedienter oder automatisch arbeitender
Amateurfunkstellen" sind? Wo wird mir das mitgeteilt? Woran
erkenne ich mit juristischer Bestimmtheit, dass meine gerade
gewaehlte Frequenz durch ein Relais belegt ist? Private
Bandplaene und Vereinsinformationen koennen es jedenfalls nicht
sein. Und warum darf ich nur Relaisaussendungen nicht stoeren?
Sollen individuelle Aussendungen ungeschuetzt bleiben? Genuegt
das dem Gleichheitsgrundsatz?
Also wieder unverbindliche Unbestimmtheiten und Fragen ueber
Fragen. Der Entwurf bedarf einer gruendlichen Ueberarbeitung.
Naechste Woche geht's weiter.
DER PATE I
(hfs) Am 26. Februar versuchte DL8FBH - Michael Wuensche - der
AGZ ans Bein zu pinkeln, indem er bei ABUSE eine Anordnung
verlangte, den AGZ-Rundspruch nicht mehr in der Newsgroup
de.comm.ham zu dulden. Er suggerierte ABUSE, dass es sich bei dem
AGZ-Rundspruch um eine Spam-Mail mit strafrechtlich verfolgbarem
Werbe-Inhalt handele, die unaufgefordert zugeschickt werde. Die
Verantwortlichen bei ABUSE haben wohl aus weiser Voraussicht der
AGZ den Anzeiger zur Kenntnis gebracht - schliesslich ist
HamRadio 2day weder Werbung noch Spam, es wird naemlich nicht
durch private Email verteilt - und eine oeffentliche Newsgroup
ist keine private Email.
DER PATE II
(hfs) Die Verlagsleitung der Amateurfunk-Zeitschrift FUNK feuerte
am 26. Februar mit sofortiger Wirkung aufgrund "aeusserer
Einfluesse" - wie es im Kuendigungsschreiben heisst - einen
Redakteur, der klar ersichtlich durch Funkamateure bei seinem
Arbeitgeber gemobbed wurde. Bereits vor zehn Jahren versuchte
Horst Ellgering, einen Redakteur bei der FUNK zu kippen, weil er
die Richtung des DARC nicht vertrat, sondern kritisierte.
Offensichtlich machen Funkamateure in ihrem fundamentalistischen
Wahn noch nicht mal vor der Zerstoerung beruflicher Existenzen
halt.
DRESDNER CB-FUNKER
(hfs) mit Fluthelfer-Orden ausgezeichnet. Acht Dresdner CB-Funker
sind vom Ministerpraesidenten des Freistaates Sachsen und vom
Praesidenten des Saechsischen Landtages mit dem Fluthelfer-Orden
ausgezeichnet worden. Sie gehoeren zu den insgesamt 3708 Dresdner
Buergern, denen die Landesregierung am 22. Februar 2003 in einer
Feierstunde fuer den selbstlosen Einsatz bei der Flutkatastrophe
im August vergangenen Jahres dankte.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BEANTWORTE FRAGENKATALOG DER CB-FUNKER
(hfs) Das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat
nach mehr als einem Jahr den "Berliner Fragenkatalog"
beantwortet. Im Oktober 2001 hatten CB-Funker bei einem Treffen
mit dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Heil in Berlin einen neun
Punkte umfassenden Fragenkatalog uebergeben. Hubertus Heil
erklaerte sich damals bereit, diese Fragen an das
Wirtschaftministerium weiterzuleiten.
In seiner Antwort weist das Ministerium darauf hin, dass fuer es
"gegenwaertig und in absehbarer Zukunft" keine Spielraeume fuer
die Abschaffung der Schutzzonen fuer 80-Kanal-Geraete sieht. Auch
die Schaffung eines eigenstaendigen CB-Funk-Gesetzes wird vom
Ministerium nicht unterstuetzt. Hinsichtlich Powerline und der
Nutzung von ex-C-Netz-Frequenzen verweist das BMWA auf laufende
Verordnungs- bzw. Planungsvorhaben. Zur Frage des Antennenbaus
macht das Ministerium keine Angaben. Dies falle nicht in seinen
Zustaendigkeitsbereich, sondern unterliege dem Baurecht der
einzelnen Bundeslaender. Zum Thema "Rufzeichenpflicht" nahm das
BMWA keine Stellung.
Quelle: FM - Das Funkmagazin
BERLIN DIGITAL
(hfs) In Berlin sind ab dem 28. Februar 2003 bei den Privaten die
analogen Sender abgeschaltet; das digitale Zeitalter bricht bei
TV und Hoerfunk an. Bis 2004 soll auch in NRW terrestrisch
umgestellt werden. Hoffentlich kommen die Funkamateure um Uwe
Kraus mit ihrem D-ATV rechtzeitig aus dem Quark.
ES BROECKELT
(hfs) Der ehemalige OVV von R13 sinniert in seinem letzten
Rundspruch:
"Dieses OV-Telegramm wird jeden Monat in unsere Home Page im
Internet eingespielt. Einige Freunde und Mitglieder erhalten
diese OV-INFO als e-Mail. Zum Schluss eine persoenliche
Frage. In unserer BOX bei DB0FBB lesen diese OV-Info nur
noch 3 bis 4 Mitglieder. Der Rest sind OV-Fremde. Die
Mehrheit ca 33 XYL und OM erhaelt die Info via e-Mail.
Weitere Freunde ohne PR oder Internet haben die
Moeglichkeit, jeden Mittwoch im OV-Heim Einblick zu nehmen.
Lohnt sich der Aufwand in PR noch??"
Die Selbstabtakelung schreitet also fort. Ach uebrigens, wie wir
aus gut unterrichteten Kreisen erfahren haben, ist der
Herausgeber des FUNKAMATEUR auch schon aus dem DARC ausgetreten
...
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist nur zur persoenlichen Nutzung durch
Funkamateure und zur Vervielfaeltigung durch Amateurfunk-Medien
unter Quellenangabe bestimmt. Rueckfragen und Anregungen
adressieren Sie bitte an dl0agz@aol.com im Internet oder an
dl1eec@db0zka in Packet Radio.
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet
Radio unter den Rubriken
AGZ, ALLE und MEINUNG
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen koennen; auch in Digital Audio im MP3-Format. Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ.
Read previous mail | Read next mail
| |