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DB0FHN

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DL1EEC > AGZ      02.03.03 12:57l 254 Lines 11138 Bytes #999 (999) @ DL
BID : 23DDB0ZKA004
Read: DB0FHN DK5RAS GUEST DO6NP
Subj: DL: HamRadio 2day 71-2003
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                                        DL: HamRadio 2day 71-2003
                                       Copyright@DL1EEC 2001-2003
                                                    2. Maerz 2003


Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.

Hier  ist  DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der  AGZ  e.V.,  der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist  er,  der
andere Rundspruch, die 71. Folge von HamRadio 2day.

                   Redaktion: Hermann, DL1EEC
                                
                            Autoren:
                         Hermann, DL1EEC
                          Ralph, DC5JQ
                                
                            Sprecher:
                          Ralph, DC5JQ


Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !


LEITARTIKEL

(hfs)  Am  7.  April  1993 - also vor fast genau  zehn  Jahren  -
schrieb   das   damalige   Bundesministerium   fuer   Post    und
Telekommunikation einen Entwurf fuer eine neue DV-AfuG und wollte
darin  die  unbegrenzte  Vernetzung des  Amateurfunkdienstes  mit
anderen  leitergebundenen Netzdiensten legalisieren.  Zehn  lange
Jahre  haben  sich  seither  organisierte  Funkamateure  bei  der
Innovation  ihrer  Freizeitgestaltung selbst  im  Weg  gestanden,
indem  sie die Hand der Behoerde beharrlich ausschlugen  und  bis
heute  NOWIRE  rufen.  Gleiches gilt fuer die Telegrafiepruefung,
die das Ministerium auch schon 1994 zur Disposition stellte.

Heute    liegt    uns    wieder   ein   Entwurf    einer    neuen
Amateurfunkverordnung zur Kommentierung vor, der aus den  letzten
zehn Jahren nichts, aber auch gar nichts gelernt hat. Die Autoren
haben    sich    nicht   einmal   die   Muehe    gemacht,    eine
Amateurfunkverordnung    auf    der    Ermaechtigungsbasis    des
uebergeordneten 1997er Gesetzes zu entwickeln; sie haben schlicht
nur  aus  alten Entwuerfen abgeschrieben und die gute Idee  eines
modernen Amateurfunkgesetzes verschlimmbessert.

Es  ist  unbegreiflich, warum die Kommunikation ueber Transponder
und  andere Medien nicht expliziert fuer alle Genehmigungsklassen
freigeraeumt  wird.  Warum  scheuen  die  Autoren  die  schlichte
Aussage,   dass   exklusiv  koordiniert   zugeteilte   Frequenzen
verpflichtend  fuer  die  Nutzung durch  die  Gemeinschaft  aller
Funkamateure  sind  und  somit auch die drahtlosen  und/oder  die
drahtgebundenen Zusatzeinrichtungen und Komponenten?

Ich  wuensche  mir, dass die neue AfuV zum AfuG  97  eine  solide
Basis   fuer   einen  modernen  Amateurfunkdienst   bildet,   die
aufgeschlossene   Funkamateure   beguenstigt    und    die    der
Voelkerverstaendigung in der Praxis wirklich dient.


DIE NEUE AFUV  -  HEUTE:
AUTOMATISCHE UND FERNBEDIENTE AMATEURFUNKSTELLEN

(rps)   Wie   letzte   Woche  versprochen,   wollen   wir   Ihnen
scheibchenweise  Neuigkeiten  und  Veraenderungen  der  geplanten
Novellierung der Amateurfunkverordnung erklaeren. Fangen  wir  an
mit   Relais,   Digipeatern,  Baken  und  aehnlichen  sogenannten
"besonderen"  Funkstellen. Das Bundesministerium fuer  Wirtschaft
und  Arbeit  haengt dieses Thema hoch auf und  schreibt  dazu  in
seiner Presseerklaerung:

    "Die  Erfahrungen  der letzten Jahre seit  dem  Inkrafttreten
    der  geltenden  Amateurfunkbestimmungen haben  gezeigt,  dass
    sich  nicht  alle Regelungen bewaehrt haben und  insbesondere
    eine  Ueberarbeitung  hinsichtlich  der  Verantwortlichkeiten
    fuer  besondere  Amateurfunkstellen, die fuer  die  Benutzung
    durch  die  allgemeine  Amateurfunk-Oeffentlichkeit  bestimmt
    sind, erforderlich ist."

Redet das Amateurfunk-Gesetz noch davon, dass die Verordnung hier
nur die Planung und die Fortschreibung von Frequenzen regeln darf
und  dass  besondere Rufzeichen auf Antrag zu erteilen  sind,  so
macht  Paragraf  14 des AFuV-Entwurfs daraus ploetzlich  eine  im
Ermessen  der RegTP liegende Kann-Bestimmung - also schon  gleich
zu Beginn ein klarer Rechtsverstoss.

Weiter  sollen  die Parameter der Funkstellen  sowie  die  Einzel
heiten  des  vorgeschriebenen  Koordinationsverfahrens  und   der
Mitwirkung von Amateurfunkvereinen von der Regulierungsbehoerde -
also von einem Organ der Exekutive - lediglich in ihrem Amtsblatt
veroeffentlicht  werden.  In  der  Verordnung  suchen  wir  diese
wichtigen  Einzelheiten  vergeblich.  Amtsblattverfuegungen  sind
naemlich   nur  behoerden-intern  verbindlich  und  haben   keine
Bedeutung  fuer den Buerger - so die Lehre aus den  Prozessen  um
die Verfuegung 306. Der Funkamateur als Buerger und vor allem als
Antragsteller  ist jedoch direkt betroffen von  der  Koordination
und  ihren Einzelheiten. Also gehoert dies schon aus Gruenden der
Bestimmtheit  und der Verbindlichkeit in die AFuV und  damit  ins
Bundesgesetzblatt  -  nicht  aber  ins  Amtsblatt:  ein  weiterer
Rechtsbruch.

Und   schliesslich:
"Der  Funkverkehr   ueber   Sendefrequenzen   fernbedienter  oder
automatisch  arbeitender  Amateurfunkstellen  darf  vom  uebrigen
Amateurfunkverkehr nicht beeintraechtigt werden" - so  heisst  es
im  Entwurf. Damit werden diese Frequenzen unter einen besonderen
Schutz   gestellt,   was  automatisch  eine  Einschraenkung   der
Nutzbarkeit   der  allen  restlichen  Funkamateuren   zugeteilten
Frequenzen  bedeutet: Sie koennen z.B. den  Bereich  145,600  bis
145,7875   MHz   nicht  sendeseitig  nutzen,  obwohl   er   ihnen
unzweifelhaft "gehoert" - ein weiterer Rechtsverstoss, der  durch
das Gesetz nicht gedeckt ist?

Ach  ja, und wo genau steht eigentlich verbindlich, was denn  die
"Sendefrequenzen   fernbedienter  oder  automatisch   arbeitender
Amateurfunkstellen"  sind?  Wo wird mir  das   mitgeteilt?  Woran
erkenne  ich  mit  juristischer Bestimmtheit, dass  meine  gerade
gewaehlte   Frequenz  durch  ein  Relais  belegt   ist?   Private
Bandplaene  und Vereinsinformationen koennen es jedenfalls  nicht
sein.  Und  warum darf ich nur Relaisaussendungen nicht  stoeren?
Sollen  individuelle Aussendungen ungeschuetzt  bleiben?  Genuegt
das dem Gleichheitsgrundsatz?

Also  wieder  unverbindliche Unbestimmtheiten  und  Fragen  ueber
Fragen.  Der  Entwurf  bedarf einer gruendlichen  Ueberarbeitung.
Naechste Woche geht's weiter.


DER PATE  I

(hfs)  Am 26. Februar versuchte DL8FBH - Michael Wuensche  -  der
AGZ  ans  Bein  zu  pinkeln, indem er bei  ABUSE  eine  Anordnung
verlangte,  den  AGZ-Rundspruch  nicht  mehr  in  der   Newsgroup
de.comm.ham zu dulden. Er suggerierte ABUSE, dass es sich bei dem
AGZ-Rundspruch um eine Spam-Mail mit strafrechtlich  verfolgbarem
Werbe-Inhalt handele, die unaufgefordert zugeschickt  werde.  Die
Verantwortlichen bei ABUSE haben wohl aus weiser Voraussicht  der
AGZ  den  Anzeiger  zur  Kenntnis  gebracht  -  schliesslich  ist
HamRadio  2day  weder Werbung noch Spam, es wird  naemlich  nicht
durch  private  Email verteilt - und eine oeffentliche  Newsgroup
ist keine private Email.


DER PATE  II

(hfs) Die Verlagsleitung der Amateurfunk-Zeitschrift FUNK feuerte
am   26.  Februar  mit  sofortiger  Wirkung  aufgrund  "aeusserer
Einfluesse"  -  wie es im Kuendigungsschreiben  heisst  -   einen
Redakteur,  der  klar ersichtlich durch Funkamateure  bei  seinem
Arbeitgeber  gemobbed  wurde. Bereits vor zehn  Jahren  versuchte
Horst Ellgering, einen Redakteur bei der FUNK zu kippen, weil  er
die Richtung des DARC nicht vertrat, sondern kritisierte.

Offensichtlich  machen Funkamateure in ihrem fundamentalistischen
Wahn  noch  nicht mal vor der Zerstoerung beruflicher  Existenzen
halt.


DRESDNER CB-FUNKER

(hfs) mit Fluthelfer-Orden ausgezeichnet. Acht Dresdner CB-Funker
sind  vom  Ministerpraesidenten des Freistaates Sachsen  und  vom
Praesidenten  des Saechsischen Landtages mit dem Fluthelfer-Orden
ausgezeichnet worden. Sie gehoeren zu den insgesamt 3708 Dresdner
Buergern, denen die Landesregierung am 22. Februar 2003 in  einer
Feierstunde  fuer den selbstlosen Einsatz bei der Flutkatastrophe
im August vergangenen Jahres dankte.

Quelle: FM - Das Funkmagazin


WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BEANTWORTE FRAGENKATALOG DER CB-FUNKER

(hfs) Das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat
nach   mehr   als   einem   Jahr  den  "Berliner   Fragenkatalog"
beantwortet.  Im Oktober 2001 hatten CB-Funker bei einem  Treffen
mit dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Heil in Berlin einen neun
Punkte   umfassenden  Fragenkatalog  uebergeben.  Hubertus   Heil
erklaerte   sich   damals   bereit,   diese   Fragen    an    das
Wirtschaftministerium weiterzuleiten.

In  seiner Antwort weist das Ministerium darauf hin, dass fuer es
"gegenwaertig  und in absehbarer Zukunft" keine Spielraeume  fuer
die Abschaffung der Schutzzonen fuer 80-Kanal-Geraete sieht. Auch
die  Schaffung  eines eigenstaendigen CB-Funk-Gesetzes  wird  vom
Ministerium  nicht unterstuetzt. Hinsichtlich Powerline  und  der
Nutzung  von ex-C-Netz-Frequenzen verweist das BMWA auf  laufende
Verordnungs-  bzw. Planungsvorhaben. Zur Frage  des  Antennenbaus
macht  das Ministerium keine Angaben. Dies falle nicht in  seinen
Zustaendigkeitsbereich,  sondern  unterliege  dem  Baurecht   der
einzelnen Bundeslaender. Zum Thema "Rufzeichenpflicht"  nahm  das
BMWA keine Stellung.

Quelle: FM - Das Funkmagazin


BERLIN DIGITAL

(hfs) In Berlin sind ab dem 28. Februar 2003 bei den Privaten die
analogen  Sender abgeschaltet; das digitale Zeitalter bricht  bei
TV  und  Hoerfunk  an.  Bis 2004 soll auch  in  NRW  terrestrisch
umgestellt  werden.  Hoffentlich kommen die Funkamateure  um  Uwe
Kraus mit ihrem D-ATV rechtzeitig aus dem Quark.


ES BROECKELT

(hfs) Der ehemalige OVV von R13 sinniert in seinem letzten
Rundspruch:

    "Dieses OV-Telegramm wird jeden Monat in unsere Home Page  im
    Internet  eingespielt. Einige Freunde und Mitglieder erhalten
    diese  OV-INFO  als  e-Mail.  Zum Schluss  eine  persoenliche
    Frage.  In  unserer  BOX bei DB0FBB lesen diese  OV-Info  nur
    noch  3  bis  4  Mitglieder.  Der Rest  sind  OV-Fremde.  Die
    Mehrheit  ca  33  XYL  und OM erhaelt die  Info  via  e-Mail.
    Weitere   Freunde   ohne   PR   oder   Internet   haben   die
    Moeglichkeit, jeden Mittwoch im OV-Heim Einblick  zu  nehmen.
    Lohnt sich der Aufwand in PR noch??"



Die  Selbstabtakelung schreitet also fort. Ach uebrigens, wie wir
aus   gut   unterrichteten  Kreisen  erfahren  haben,   ist   der
Herausgeber  des FUNKAMATEUR auch schon aus dem DARC  ausgetreten
...

Vy 73
Hermann, DL1EEC


Dieser  Rundspruch  ist  nur  zur  persoenlichen  Nutzung   durch
Funkamateure  und  zur Vervielfaeltigung durch Amateurfunk-Medien
unter   Quellenangabe   bestimmt.  Rueckfragen   und   Anregungen
adressieren  Sie  bitte an dl0agz@aol.com  im  Internet  oder  an
dl1eec@db0zka in Packet Radio.

Das  war  die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in  Packet
Radio unter den Rubriken

                      AGZ, ALLE und MEINUNG

sowie auf unserer Internet-Website

                          www.agz-ev.de

nachlesen  koennen;  auch in Digital Audio im MP3-Format.  Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ.

 


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