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DB0FHN

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DL6IM  > AGZ      19.02.03 16:29l 55 Lines 2641 Bytes #999 (7) @ DL
BID : HAK7TQDB0PKE
Read: DB0FHN DK5RAS GUEST DO6NP
Subj: RE^2:AGZ zu 50 MHz
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      DB0NOS<DB0GOS<DB0PKE
Sent: 030219/1420z @:DB0PKE.#NRW.DEU.EU [BBS-Kevelaer] DP6.00 $:HAK7TQDB0PKE
From: DL6IM @ DB0PKE.#NRW.DEU.EU (Guenter)
To:   AGZ @ DL

Hallo Ulrich, liebe Leser,

>laßt euch von der AGZ nicht hinters Licht führen - seit Jahren wird vom DARC
>bzw vom RTA Lobby-Arbeit in Sachen 50 MHz geleistet.

Das kann ich bestaetigen. Ende der 90er Jahre hatte der RTA den damals
zustaendiegen Abteilungsleiter im BMWi zu einem Gespraech eingeladen. Dabei
ging es auch um die 50 MHz Zulassungen. Ich konnte ihn damals mit stichhalti-
gen Argumenten davon ueberzeugen, dass die Zeugnisklasse kein geeignetes
Auswahlkriterium fuer die Zulassung zu 50 MHz sei. Wenn schon der/die Primaer-
nutzer auf einer zahlenmaessigen Begrenzung bestehe, muesse der Zugang gleich-
berechtigt fuer die Klassen 1 und 2 moeglich sein. Dem ist die Behoerde dann
auch gefolgt, wenn auch mit erheblichem buerokratischem Aufwand.
Die Zulassung fuer die Klasse 2 war also ein Erfolg des RTA, nicht der AGZ.


>..., wird
>feststellen, daß die AGZ wieder einmal dem DARC hinterher rennt, allenfalls
>hier und da einige Detailunterschiede vorweist.
>Das ist kein Novum - in den 90er-Jahren hat sich die AGZ sehr spät den
>Forderungen des DARCs nach neuen Sondergenehmigungen für Klasse 1 UND 2
>angeschlossen. Vermutlich einfach deshalb, weil sie Wind davon bekommen
>hatte, daß das auch die RTA-Forderung war - und auch ein bischen Lorbeeren
>ernten wollte.

Das war nicht weiter schwierig, denn RTA und DARC haben damals ihre Forde-
rungen oeffentlich gemacht, sogar in PR. (Heute ist das leider anders.)

>Eine allgemeine Freigabe war damals übrigens absolut illusorisch.

Weil ein Primaernutzer das nicht wollte!

Falls der Entwurf einer neuen AFuV in diesem Punkt Wirklichkeit wird, sind
die Forderungen von RTA/DARC wohl bald erfuellt. Der Entwurf sieht vor:

Betrieb durch Inhaber der Zeugnisklassen 1 und 2 im Bereich 50,08 - 51 MHz
in den Sendearten A1A und J3E mit einer maximalen Leistung von 25 W ERP auf
sekundaerer Basis. Keine Vorschrift bezueglich Antennenpolarisation.
Lediglich in den Schutzzonen um die Fernsehsender Biedenkopf, Goettelborner
Hoehe und Gruenten darf nur dann Amateurfunkbetrieb durchgefuehrt werden,
wenn der betr. Sender weder Programm, Videotext noch Testbild sendet (kommt
wohl nicht vor :-( ).

Wer nun glaubt, diese Regelungen seien aufgrund der juengsten AGZ-Forderungen
in den seit Jahren in Arbeit befindlichen Verordnungsentwurf hineingekommen,
der ist wohl schon sehr blauaeugig.

Übrigens: Die weiteren Forderungen der AGZ bezueglich Frequenzbereich, Band-
breite der Aussendungen und hoher Sendeleistung finden sich im Verordnungs-
entwurf nicht wieder.

*** vy 73 de Guenter, DL6IM @ DB0PKE.#NRW.DEU.EU ***



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