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DC5JQ  > AGZ      02.02.03 14:02l 220 Lines 9301 Bytes #999 (0) @ DL
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                                        DL: HamRadio 2day 67-2003
                                       Copyright@DL1EEC 2001-2003
                                                  2. Februar 2003


Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.

Hier  ist  DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der  AGZ  e.V.,  der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist  er,  der
andere Rundspruch, die 67. Folge von HamRadio 2day.

                   Redaktion: Hermann, DL1EEC
                                
                            Autoren:
                         Hermann, DL1EEC
                          Ralph, DC5JQ
                                
                            Sprecher:
                          Ralph, DC5JQ


Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !


LEITARTIKEL

(rps/hfs)  Wir berichteten bereits letzte Woche: Boyke  Dettmers'
Klage  gegen  die  Verfuegung  306/97  ist  endgueltig  vor   dem
Oberverwaltungsgericht Muenster gescheitert – und damit auch  die
anderen  etwa 500 bisher beim Verwaltungsgericht Koeln  lediglich
zurueck gestellten Einzelklagen von Funkamateuren.

Der Einsatz dieser OMs fuer unsere gemeinsame Sache ist zu loben;
dies ist in der heutigen Gesellschaft selten. Wir haben die Sache
selbst gewonnen: Die Verfuegung 306 hat fuer uns Funkamateure nie
gegolten. Gegen etwas, was uns nie betroffen hat, kann  man  aber
nicht  klagen  – und daher gingen die Prozesse aus rein  formalen
Gruenden  verloren und die Kosten wurden den Klaegern  auferlegt.
Das war vorher nicht abzusehen: Die Regulierungsbehoerde und ihre
Vorgaenger  haben  jahrzehntelang ganz  selbstverstaendlich  ihre
Amtsblattverfuegungen fuer verbindlich gehalten – und  vor  allem
auch   so   gegen   Funkamateure  gehandelt,   indem   sie   z.B.
Leistungsbeschraenkungen aussprachen. Die Klagen  schafften  also
dringend notwendige Klarheit.

Die  Klaeger  muessen nun jeweils 311 Euro an den Anwalt  zahlen.
Diese  vordergruendig "verlorenen" Kosten sind jedoch bei genauem
Hinsehen und bei genauer Inspektion der Urteilsbegruendungen sehr
gut    angelegt,    was    eventuell    anstehende    juristische
Auseinandersetzungen um die BEMFV anbelangt: Die Klagen  sind  ja
"nur"  formal gescheitert, nicht aber in der Sache selbst  –  und
die  BEMFV war nicht beklagt. Demnaechst mehr zu diesem brisanten
Zukunftsthema.

In  der Sache bedeutet dies fuer den einzelnen Funkamateur,  dass
er    seine   Leistungsgrenzen   innerhalb   des   AFuG-97,   der
dazugehoerenden  AFuV und – vor allem – der noch gueltigen  Teile
der  alten DV-AFuG unbeschadet der Verfuegung 306/97 ausschoepfen
kann.  Sollte  die  RegTP  auf die Idee kommen,  sich  mit  einem
Funkamateur anzulegen, riskiert sie den Untergang der BEMFV.

Die  Gemeinschaft der Kurzwellenamateure sollte  nun  unabhaengig
von  Vereinsmitgliedschaften ueberlegen,  wie  sie  mit  den  500
Betroffenen   Solidaritaet  ueben  kann  –  auf  Kurzwelle   sind
schliesslich mehr als 500 OMs und YLs mit mehr als 10 Watt QRV.


AGZ NIMMT STELLUNG ZUR VSIFUNK

(rps)   Die   AGZ  e.V.  hat  vergangene  Woche  gegenueber   dem
Bundesministerium  fuer  Wirtschaft und Arbeit  den  Entwurf  der
"Verordnung  zum  Schutz  von  zu Sicherheitszwecken  verwendeten
Empfangs-  oder  Sendefunkgeraeten"  –  auch  VSiFunk  genannt  –
kommentiert.  Wir sind der Meinung, dass die Bundesregierung  PLC
mittels  einer  Art  "Verdraengungsreaktion" in  die  57  Prozent
ungeschuetzten Frequenzbereiche auf Kurzwelle treibt,  also  auch
in   die  Amateurfunkbaender,  wo  der  Stoerpegel  mittelfristig
deutlich  steigen wird. Eine wesentliche Eigenschaft der  VSiFunk
ist,  dass sie in den 43 Prozent geschuetzten Bereichen der RegTP
das  Recht einraeumt, vorsorglich taetig zu werden, waehrend  der
Funkamateur sich in jedem einzelnen Stoerfall mit dem allgemeinen
EMV-Recht  und  deutlich  schlechteren  EMV-Normen  muehsam   und
kostenaufwaendig wehren muss.

Die  vollstaendige Stellungnahme finden Sie auf unserer  Website:
Wir  fordern die Einbeziehung auch der Amateurfunkbereiche in die
Liste   der  geschuetzten  Frequenzen;  schliesslich  steht   der
Amateurfunk  wegen  seiner wissenschaftlichen Orientierung  unter
dem  besonderen  Schutz  des Staates bzw. des  Grundgesetzes  und
schliesslich hat er Sicherheits-aehnliche Aufgaben  im  Not-  und
Katastrophenfall.


NATIONALE GRUPPE ZEMENTIERT CW-LINIE ZUR WRC-03

(rps)  Am vergangenen Montag, dem 27. Januar tagte in Bonn wieder
die  Nationale Gruppe zur Vorbereitung der Weltfunkkonferenz, die
vom  9.  Juni  bis zum 4. Juli dieses Jahres in Genf stattfindet.
Interessantestes  Highlight der Sitzung war, dass  der  DARC  nun
endlich  –  wie es im Protokoll heisst – "widerwillig"  zustimmt,
dass die Pflicht zur Morsetelegrafiepruefung zukuenftig wegfallen
soll.  Atmosphaerisch  ist  aus den  internationalen  Gremien  zu
berichten,  dass Russland keine Chance mehr sieht, seine  Pro-CW-
Position  in  der  CEPT durchzusetzen, und dass  auch  ausserhalb
Europas  praktisch  alle wichtigen Telekommunikationsverwaltungen
das   Ende  der  CW-Pruefung  unterstuetzen:  so  etwa  kuerzlich
Brasilien,    Kanada   und   Uruguay   in   der    amerikanischen
laenderuebergreifenden   Organisation   CITEL,   und   auch   die
asiatische Vereinigung der Telekommunikationsverwaltungen  APT  –
hier allen voran Korea – hat sich so festgelegt.


SCHWEIZER CB-FUNKER IM 70-CM-AMATEURFUNK-BAND

(hfs) Das Schweizer Bundesamt fuer Kommunikation (BAKOM) hat  den
Vorschlag gemacht, fuer CB-Datenfunk-Linkstrecken moeglicherweise
zwei bis drei Kanaele im 70-cm-Amateurfunkband zur Verfuegung  zu
stellen.  Dies  meldet  der Fachjournalist  Henning  Gajek  unter
Berufung auf die Schweizer CB-Vereinigung SCBO.

Dieser   Meldung  zufolge  ist  angedacht,  die  neuen  70-cm-CB-
Datenfunkkanaele koordiniert nur an eingetragene Funk-Vereine  zu
vergeben.  Die  Kanaele  sollen  nur  fuer  Linkstrecken  genutzt
werden.  Eine  Freigabe fuer Jedermann ist nicht vorgesehen.  Die
Koordination der Kanaele sowie die Vergabemodalitaeten sind  noch
unklar.

Bisher  haben  die  Schweizer  CB-Datenfunker  ihre  Linkstrecken
vorwiegend im 933 MHz-Bereich betrieben, der in der Schweiz  fuer
Jedermannfunkzwecke  freigegeben  ist.  Die  Genehmigungen   fuer
diesen Frequenzbereich laufen jedoch am 31.12.2003 aus.

Quelle: www.funkmagazin.de


DER FUENFTE WELTWEITE IARU HSCW-WORKSHOP

(hfs) findet vom 4. bis zum 8. Mai 2003 in der Naehe von Minsk im
Olympic  Sports  Complex "Raubichi" statt. Dazu sind  alle  IARU-
Mitgliedsverbaende  herzlich  eingeladen.  Weitere  Informationen
gibt es unter

                     http://hst2003.osto.by/

Quelle: Vladimir Sidorov, EU1SA


AMATEURFUNK IN DER HISTORIE BEWAHREN

(hfs) Sowohl im aktuellen Editorial der Zeitschrift "Funkamateur"
als  auch auf der Homepage www.qsl.at empfinden die Autoren, dass
man  sich sehr wohl mit der Entwicklung des Amateurfunks auch  in
weniger    demokratisch   angehauchten   Staaten   oder    Zeiten
auseinandersetzen  solle.  Das  internationale   Kuratorium   QSL
COLLECTION    ist,    so   die   offizielle   Bezeichnung,    ein
Dokumentationsarchiv   zur   Erforschung   der   Geschichte   des
Funkwesens  und der elektronischen Medien – beheimatet  in  Wien,
taetig  weltweit, unterstuetzt von vielen Funkfreunden und  ihren
Verbaenden  bzw.  Institutionen.  Der  FUNKAMATEUR  war  taetiger
Foerderer der ersten Stunde und ist es bis heute geblieben.

Quelle: Wolf Harranth, OE1WHC


LZ1KIS IST FUER PACKET RADIO TOT

(hfs) Offensichtlich wurde den Sysops dort bewusst, welchen Unfug
sie zuliessen. Aber nicht die dortigen Sysops sind zu schelten  –
sie   haben   hervorragende  technische  und  innovative   Arbeit
geleistet  –,  sondern  die  nach aussen  sich  honorig  gebenden
Rufzeichenmissbraucher,  die die Anonymitaet  schamlos  ausnutzen
und so den ehrlichen Funkamateuren eine Experimentiermoeglichkeit
nahmen. Wer serioese – mit Passwort und Registrierung ausgestatte
– Gateways finden moechte, der kontaktiere

            http://www.ampr-gates.net/infoboard_d.asp
                                
                              oder
                                
                 http://www.savin.org/gateways/


HAMRADIO 2DAY AUS EA8

(hfs) Sie hoeren uns auch naechste Woche am 9. Februar 2003  (das
ist  HamRadio 2day Nr. 68) auf zusaetzlichen Kurzwellenfrequenzen
von den Kanarischen Inseln:

        Zeit            QRG

        11h00 MEZ        14.340 kHz
        11h15 MEZ        21.340 kHz
        11h30 MEZ        28.340 kHz


Vy 73
Hermann, EA8/DL1EEC


Dieser  Rundspruch  ist  nur  zur  persoenlichen  Nutzung   durch
Funkamateure  und  zur Vervielfaeltigung durch Amateurfunk-Medien
unter   Quellenangabe   bestimmt.  Rueckfragen   und   Anregungen
adressieren  Sie  bitte an dl0agz@aol.com  im  Internet  oder  an
dl1eec@db0zka in Packet Radio.

Das  war  die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in  Packet
Radio unter den Rubriken

                      AGZ, ALLE und MEINUNG

sowie auf unserer Internet-Website

                          www.agz-ev.de

nachlesen  koennen;  auch in Digital Audio im MP3-Format.  Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ und EA8/DL0AGZ.
 


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