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DL1EEC > AGZ      26.01.03 15:55l 225 Lines 9161 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: DL: HamRadio 2day 66-2003
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                                        DL: HamRadio 2day 66-2003
                                       Copyright@DL1EEC 2001-2003
                                                  26. Januar 2003


Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.

Hier  ist  DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der  AGZ  e.V.,  der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist  er,  der
andere Rundspruch, die 66. Folge von HamRadio 2day.

                   Redaktion: Hermann, DL1EEC
                                
                            Autoren:
                         Hermann, DL1EEC
                          Ralph, DC5JQ
                                
                            Sprecher:
                          Ralph, DC5JQ


Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !


KONTROLLIERBARER BEREICH FALSCH VERSTANDEN

(rps)     Funkamateure    haben    offenbar     ein     seltsames
Rechtsverstaendnis:  In  den digitalen  Medien  des  Amateurfunks
wurde vergangene Woche doch ernsthaft vorgeschlagen, nachbarliche
Grundstuecke  sowie Raeume, die man selber nicht gemietet  hat  -
wie  z.B.  Dachboeden  -, mit Videokameras  und  Bewegungsmeldern
permanent  zu  ueberwachen. Man erhofft sich dadurch  die  legale
Ueberschreitung der Feldstaerke-Grenzwerte der BEMFV, wo  man  es
eigentlich nicht darf - jedenfalls, solange man niemanden auf dem
Monitor sieht oder der Bewegungsmelder sich nicht meldet.

Leider  - oder Gott sei Dank - gibt es einschlaegige Urteile  mit
dem  Tenor, dass jegliche Video- und sonstige Ueberwachung an der
eigenen  Grundstuecksgrenze bzw. an den eigenen vier  Waenden  zu
enden hat. Es ist eben nicht erlaubt, die Kamera rund um die  Uhr
auf  Nachbars  Garten  zu  richten. Es wirft  wieder  einmal  ein
hoechst  dubioses  Licht  auf  den Amateurfunk,  wenn  man  allen
Ernstes  die Gesundheit des Nachbarn justament dadurch  schuetzen
will, dass man sein Persoenlichkeitsrecht und seine Privatsphaere
verletzt.  Das  Pikante daran jedoch ist, dass  angeblich  einige
Funkamateure  die Verwendung dieser an Geheimdienste  erinnernden
"Technik"  bereits  in ihrer Selbstanzeige der  RegTP  mitgeteilt
haben - und diese habe es angeblich bisher nicht beanstandet ...

Aber  -  wir  haben  eine  Loesung fuer diese  Leute  anzubieten:
Schliessen  Sie  einfach mit Ihrem Nachbarn  einen  Vertrag,  der
Ihnen  die  Video-Ueberwachung  seines  Grundstuecks  erlaubt   -
schliesslich sei Ihr Hobby derart gefaehrlich, dass  Sie  nur  so
seine   gesundheitliche  Gefaehrdung  beim  Sonnenbad  im  Garten
verhindern koennten ...


ZEICHNERISCHE DARSTELLUNG FALSCH VERSTANDEN

(hfs) Vielerorts wurden eingereichte Lageplaene von Aussenstellen
der RegTP beanstandet und an Funkamateure zurueckgesandt. Oftmals
fehlten  schlichtweg der einzuzeichnende kontrollierbare Bereich,
die  Sicherheitsabstaende und der Ergaenzungsbereich. Sehr  viele
Eingaben  scheitern  aber nicht am Funkamateur,  sondern  an  der
RegTP,  die der Meinung ist, dass der Sicherheitsabstand auf  die
zweidimensionale Schnittebene herunter projiziert  werden  solle.
Dabei  wuerde  z.B. bei einer Masthoehe von 6 m aus einem  echten
kugelfoermigen  Sicherheitsabstand von 8 m  ein  auf  Null  Meter
Hoehe  projizierter  "Sicherheitsabstand"  von  nur  etwa  5   m.
Daraufhin  argumentiert  dann  der RegTP-Sachbearbeiter  mit  dem
Kommentar:

  "Mit 5 m Abstand koennen sie keinen Betrieb auf 40 m machen."

weil angeblich 5 Meter bei 7 MHz bereits im Nahfeld liegen und  8
Meter  nicht. Die RegTP will es offenbar nicht berechnet haben  -
sie  will  es  gezeichnet  haben. Also  Leute  packt  Euer  altes
Geodreieck  und  Eure  Mathe-Kenntnisse  wieder  aus,  denn   sie
akzeptieren  offenbar keine Zeichnungen, wo  die  Beamten  selber
mittels  der  Anwendung elementarer Beziehungen in rechtwinkligen
Dreiecken  (Stichwort  Pythagoras)  Abstaende  erkennen  muessen,
sondern  sie  verlangen  die  Draufsicht  am  Erdboden  und  zwei
rechtwinklige Seitenansichten, alles natuerlich bemasst.

Ebenfalls  verstehen  einige Sachbearbeiter  der  RegTP  offenbar
nicht,  dass  es den "einen" Sicherheitsabstand physikalisch  gar
nicht  gibt und dass der Sicherheitsbereich statt dessen ein  oft
komplex   gestaltetes  dreidimensionales  Volumen   ist,   dessen
zweidimensionale  zeichnerische  Darstellung  am  Erdboden  nicht
gelingen  kann; die Stichworte lauten hier: Rotationskoerper  und
Kegelschnitte.

     Offensichtlich mausert sich die Durchfuehrung der BEMFV
                zu einer erweiterten Pisa-Studie.

Gute  Beispiele  von  Lageplaenen finden Sie  unter  www.darc.de,
allerdings  vorwiegend auf der Basis von Messungen  -  nicht  von
Berechnungen, also im UKW-Bereich kaum anwendbar - und  nur  fuer
Mitglieder.


NEUER SERVICE

(rps) Die AGZ veroeffentlicht ab sofort in einer Art FAQ wichtige
rechtliche Tipps fuer Funkamateure im Internet. Wir beginnen  mit
Ratschlaegen  fuer  das  Verhalten  bei  Hausdurchsuchungen   und
Beschlagnahmen.


KLAGE GEGEN VERFUEGUNG 306/97 ENDGUELTIG GESCHEITERT

(rps)  Das  Oberverwaltungsgericht Muenster hat die Berufung  von
Rechtsanwalt  Boyke Dettmers, DJ4KD, in Sachen  "Verfuegung  306"
nicht  zur  Entscheidung  zugelassen und  damit  das  Urteil  des
Verwaltungsgerichts  Koeln vom April  letzten  Jahres  in  vollem
Umfang   bestaetigt.  Der  Beschluss  vom   Dezember   2002   ist
unanfechtbar.  Damit  steht  nun  endgueltig  fest,  dass   diese
Amtsblattverfuegung - und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine  jede
derart  gestrickte  Verfuegung - keine Verbindlichkeit  fuer  den
Funkamateur besitzt und nur eine behoerden-interne Funktion  hat.
Ausserdem hat das OVG Muenster klar gestellt, dass die Verfuegung
306/97   des  damaligen  BMPT  durch  die  BEMFV  ueberholt   und
gegenstandslos ist. Eine ausdrueckliche Aufhebung durch die RegTP
sei daher nicht erforderlich.

Quelle: RA Boyke Dettmers, DJ4KD


10 PROZENT ZUWACHS IN UK

(hfs)  Mit  6000 neuen Lizenzen im Jahr 2002 hatte das Vereinigte
Koenigreich  einen Zuwachs von 10%. Auch in USA  -  so  berichtet
Bill  Pasternak, WA6ITF - erhoehte sich die Zahl der Funkamateure
um  2200  auf  682591. Das ist gegenueber einem Verlust  von  816
Lizenzen  in  2001 ein sehr gutes Ergebnis. Seit der Senkung  der
Hemmschwelle  CW  hatten sich zusaetzliche 4082 Funkamateure  zur
Extra-Klasse  entschlossen. Ein klarer  Sieg  fuer  die  RICHTIGE
Entscheidung,  CW als Zugangsvoraussetzung zur  KW  zunaechst  zu
entschaerfen und schliesslich abzuschaffen.

Quelle: RSGB


VIDEOCLIPS

(hfs)  ueber  Powerline-Stoerungen  sind  im  Internet  abrufbar.
Funkamateure   des   Oesterreichischen   Versuchssender-Verbandes
(OeVSV)  haben  zwei Videofilme gedreht, in denen  gezeigt  wird,
welche  Stoerungen  "Powerline Communication"  (Datenuebertragung
auf  Stromleitungen,  PLC) bei anderen Funkanwendern  verursacht.
Die  Aufnahmen entstanden in Fulpmes (Suedtirol) und in  Linz  an
der  Donau.  In  beiden  Orten sind zur Zeit  Powerline-Netze  in
Betrieb. Fuer das Netz in Fulpmes werden Geraete der Firma  Ascom
verwendet;  das  Netz in Linz arbeitet mit Powerline-Technik  der
Firma Main.net. Die beiden Videofilme koennen unter

www.qsl.net/dl5qe/plc_fulp.wmv oder www.qsl.net/dl5qe/plc_vide.rm

abgerufen werden. Weitere Infos unter:

                www.muenster.de/~dl5qe/plc099.htm

Technischer  Hinweis:  Fuer  das Abspielen  der  Videos  ist  der
Windows Media Player bzw. der RealPlayer erforderlich.

QUELLE: www.funkmagazin.de


HAMRADIO 2DAY AUS EA8

(hfs)  Sie hoeren uns am 2. Februar 2003 (HamRadio 2day  Nr.  67)
und   am   9.   Februar   2003   (Nr.   68)   auf   zusaetzlichen
Kurzwellenfrequenzen von den Kanarischen Inseln:

          Zeit                QRG

          11h00 MEZ           14.340 kHz
          11h15 MEZ           21.340 kHz
          11h30 MEZ           28.340 kHz


LESERBRIEF

Frank schreibt:

     Hallo an das HamRadio 2day-Team!
     
     Neben  dem  DARC-Rundspruch  am Donnerstag  (Pflichtlektuere
     eines  DARCisten wie mich(?)) lese ich seit einigen  Monaten
     regelmaessig Sonntags HamRadio 2day. Und ich muss  sagen  es
     ist   eine   wirkliche  Bereicherung  fuer  den  Amateurfunk
     heutzutage  (2day)!  Hier  wird nichts  wiederholt  was  der
     "Andere"  schon  "vorgekaut"  hat,  sondern  in  zeitgemaess
     lockerer Form werden neue und interessante News praesentiert
     Macht weiter so!!!
     
     Vy 73 de Frank DG5HO


Vy 73
Hermann, DL1EEC


Dieser  Rundspruch  ist  nur  zur  persoenlichen  Nutzung   durch
Funkamateure  und  zur Vervielfaeltigung durch Amateurfunk-Medien
unter   Quellenangabe   bestimmt.  Rueckfragen   und   Anregungen
adressieren  Sie  bitte an dl0agz@aol.com  im  Internet  oder  an
dl1eec@db0zka in Packet Radio.

Das  war  die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in  Packet
Radio unter den Rubriken

                      AGZ, ALLE und MEINUNG

sowie auf unserer Internet-Website

                          www.agz-ev.de

nachlesen  koennen;  auch in Digital Audio im MP3-Format.  Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ.

 


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