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DL1EEC > AGZ 26.01.03 14:55l 225 Lines 9161 Bytes #999 (999) @ DL
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DL: HamRadio 2day 66-2003
Copyright@DL1EEC 2001-2003
26. Januar 2003
Guten Morgen, liebe YLs, OMs und SWLs.
Hier ist DL0AGZ. Sie hoeren den Rundspruch der AGZ e.V., der
Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst. Hier ist er, der
andere Rundspruch, die 66. Folge von HamRadio 2day.
Redaktion: Hermann, DL1EEC
Autoren:
Hermann, DL1EEC
Ralph, DC5JQ
Sprecher:
Ralph, DC5JQ
Liebe XYLs, YLs, SWLs und OMs !
KONTROLLIERBARER BEREICH FALSCH VERSTANDEN
(rps) Funkamateure haben offenbar ein seltsames
Rechtsverstaendnis: In den digitalen Medien des Amateurfunks
wurde vergangene Woche doch ernsthaft vorgeschlagen, nachbarliche
Grundstuecke sowie Raeume, die man selber nicht gemietet hat -
wie z.B. Dachboeden -, mit Videokameras und Bewegungsmeldern
permanent zu ueberwachen. Man erhofft sich dadurch die legale
Ueberschreitung der Feldstaerke-Grenzwerte der BEMFV, wo man es
eigentlich nicht darf - jedenfalls, solange man niemanden auf dem
Monitor sieht oder der Bewegungsmelder sich nicht meldet.
Leider - oder Gott sei Dank - gibt es einschlaegige Urteile mit
dem Tenor, dass jegliche Video- und sonstige Ueberwachung an der
eigenen Grundstuecksgrenze bzw. an den eigenen vier Waenden zu
enden hat. Es ist eben nicht erlaubt, die Kamera rund um die Uhr
auf Nachbars Garten zu richten. Es wirft wieder einmal ein
hoechst dubioses Licht auf den Amateurfunk, wenn man allen
Ernstes die Gesundheit des Nachbarn justament dadurch schuetzen
will, dass man sein Persoenlichkeitsrecht und seine Privatsphaere
verletzt. Das Pikante daran jedoch ist, dass angeblich einige
Funkamateure die Verwendung dieser an Geheimdienste erinnernden
"Technik" bereits in ihrer Selbstanzeige der RegTP mitgeteilt
haben - und diese habe es angeblich bisher nicht beanstandet ...
Aber - wir haben eine Loesung fuer diese Leute anzubieten:
Schliessen Sie einfach mit Ihrem Nachbarn einen Vertrag, der
Ihnen die Video-Ueberwachung seines Grundstuecks erlaubt -
schliesslich sei Ihr Hobby derart gefaehrlich, dass Sie nur so
seine gesundheitliche Gefaehrdung beim Sonnenbad im Garten
verhindern koennten ...
ZEICHNERISCHE DARSTELLUNG FALSCH VERSTANDEN
(hfs) Vielerorts wurden eingereichte Lageplaene von Aussenstellen
der RegTP beanstandet und an Funkamateure zurueckgesandt. Oftmals
fehlten schlichtweg der einzuzeichnende kontrollierbare Bereich,
die Sicherheitsabstaende und der Ergaenzungsbereich. Sehr viele
Eingaben scheitern aber nicht am Funkamateur, sondern an der
RegTP, die der Meinung ist, dass der Sicherheitsabstand auf die
zweidimensionale Schnittebene herunter projiziert werden solle.
Dabei wuerde z.B. bei einer Masthoehe von 6 m aus einem echten
kugelfoermigen Sicherheitsabstand von 8 m ein auf Null Meter
Hoehe projizierter "Sicherheitsabstand" von nur etwa 5 m.
Daraufhin argumentiert dann der RegTP-Sachbearbeiter mit dem
Kommentar:
"Mit 5 m Abstand koennen sie keinen Betrieb auf 40 m machen."
weil angeblich 5 Meter bei 7 MHz bereits im Nahfeld liegen und 8
Meter nicht. Die RegTP will es offenbar nicht berechnet haben -
sie will es gezeichnet haben. Also Leute packt Euer altes
Geodreieck und Eure Mathe-Kenntnisse wieder aus, denn sie
akzeptieren offenbar keine Zeichnungen, wo die Beamten selber
mittels der Anwendung elementarer Beziehungen in rechtwinkligen
Dreiecken (Stichwort Pythagoras) Abstaende erkennen muessen,
sondern sie verlangen die Draufsicht am Erdboden und zwei
rechtwinklige Seitenansichten, alles natuerlich bemasst.
Ebenfalls verstehen einige Sachbearbeiter der RegTP offenbar
nicht, dass es den "einen" Sicherheitsabstand physikalisch gar
nicht gibt und dass der Sicherheitsbereich statt dessen ein oft
komplex gestaltetes dreidimensionales Volumen ist, dessen
zweidimensionale zeichnerische Darstellung am Erdboden nicht
gelingen kann; die Stichworte lauten hier: Rotationskoerper und
Kegelschnitte.
Offensichtlich mausert sich die Durchfuehrung der BEMFV
zu einer erweiterten Pisa-Studie.
Gute Beispiele von Lageplaenen finden Sie unter www.darc.de,
allerdings vorwiegend auf der Basis von Messungen - nicht von
Berechnungen, also im UKW-Bereich kaum anwendbar - und nur fuer
Mitglieder.
NEUER SERVICE
(rps) Die AGZ veroeffentlicht ab sofort in einer Art FAQ wichtige
rechtliche Tipps fuer Funkamateure im Internet. Wir beginnen mit
Ratschlaegen fuer das Verhalten bei Hausdurchsuchungen und
Beschlagnahmen.
KLAGE GEGEN VERFUEGUNG 306/97 ENDGUELTIG GESCHEITERT
(rps) Das Oberverwaltungsgericht Muenster hat die Berufung von
Rechtsanwalt Boyke Dettmers, DJ4KD, in Sachen "Verfuegung 306"
nicht zur Entscheidung zugelassen und damit das Urteil des
Verwaltungsgerichts Koeln vom April letzten Jahres in vollem
Umfang bestaetigt. Der Beschluss vom Dezember 2002 ist
unanfechtbar. Damit steht nun endgueltig fest, dass diese
Amtsblattverfuegung - und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine jede
derart gestrickte Verfuegung - keine Verbindlichkeit fuer den
Funkamateur besitzt und nur eine behoerden-interne Funktion hat.
Ausserdem hat das OVG Muenster klar gestellt, dass die Verfuegung
306/97 des damaligen BMPT durch die BEMFV ueberholt und
gegenstandslos ist. Eine ausdrueckliche Aufhebung durch die RegTP
sei daher nicht erforderlich.
Quelle: RA Boyke Dettmers, DJ4KD
10 PROZENT ZUWACHS IN UK
(hfs) Mit 6000 neuen Lizenzen im Jahr 2002 hatte das Vereinigte
Koenigreich einen Zuwachs von 10%. Auch in USA - so berichtet
Bill Pasternak, WA6ITF - erhoehte sich die Zahl der Funkamateure
um 2200 auf 682591. Das ist gegenueber einem Verlust von 816
Lizenzen in 2001 ein sehr gutes Ergebnis. Seit der Senkung der
Hemmschwelle CW hatten sich zusaetzliche 4082 Funkamateure zur
Extra-Klasse entschlossen. Ein klarer Sieg fuer die RICHTIGE
Entscheidung, CW als Zugangsvoraussetzung zur KW zunaechst zu
entschaerfen und schliesslich abzuschaffen.
Quelle: RSGB
VIDEOCLIPS
(hfs) ueber Powerline-Stoerungen sind im Internet abrufbar.
Funkamateure des Oesterreichischen Versuchssender-Verbandes
(OeVSV) haben zwei Videofilme gedreht, in denen gezeigt wird,
welche Stoerungen "Powerline Communication" (Datenuebertragung
auf Stromleitungen, PLC) bei anderen Funkanwendern verursacht.
Die Aufnahmen entstanden in Fulpmes (Suedtirol) und in Linz an
der Donau. In beiden Orten sind zur Zeit Powerline-Netze in
Betrieb. Fuer das Netz in Fulpmes werden Geraete der Firma Ascom
verwendet; das Netz in Linz arbeitet mit Powerline-Technik der
Firma Main.net. Die beiden Videofilme koennen unter
www.qsl.net/dl5qe/plc_fulp.wmv oder www.qsl.net/dl5qe/plc_vide.rm
abgerufen werden. Weitere Infos unter:
www.muenster.de/~dl5qe/plc099.htm
Technischer Hinweis: Fuer das Abspielen der Videos ist der
Windows Media Player bzw. der RealPlayer erforderlich.
QUELLE: www.funkmagazin.de
HAMRADIO 2DAY AUS EA8
(hfs) Sie hoeren uns am 2. Februar 2003 (HamRadio 2day Nr. 67)
und am 9. Februar 2003 (Nr. 68) auf zusaetzlichen
Kurzwellenfrequenzen von den Kanarischen Inseln:
Zeit QRG
11h00 MEZ 14.340 kHz
11h15 MEZ 21.340 kHz
11h30 MEZ 28.340 kHz
LESERBRIEF
Frank schreibt:
Hallo an das HamRadio 2day-Team!
Neben dem DARC-Rundspruch am Donnerstag (Pflichtlektuere
eines DARCisten wie mich(?)) lese ich seit einigen Monaten
regelmaessig Sonntags HamRadio 2day. Und ich muss sagen es
ist eine wirkliche Bereicherung fuer den Amateurfunk
heutzutage (2day)! Hier wird nichts wiederholt was der
"Andere" schon "vorgekaut" hat, sondern in zeitgemaess
lockerer Form werden neue und interessante News praesentiert
Macht weiter so!!!
Vy 73 de Frank DG5HO
Vy 73
Hermann, DL1EEC
Dieser Rundspruch ist nur zur persoenlichen Nutzung durch
Funkamateure und zur Vervielfaeltigung durch Amateurfunk-Medien
unter Quellenangabe bestimmt. Rueckfragen und Anregungen
adressieren Sie bitte an dl0agz@aol.com im Internet oder an
dl1eec@db0zka in Packet Radio.
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet
Radio unter den Rubriken
AGZ, ALLE und MEINUNG
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen koennen; auch in Digital Audio im MP3-Format. Machen
Sie's gut. Bis zur naechsten Woche. DL0AGZ.
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