| |
DD3DJ > 50MHZ 12.07.00 14:34l 31 Lines 1235 Bytes #-9516 (0) @ DL
BID : C70DB0FBB02R
Read: DH9MAG DF7RG DH0GHU GUEST
Subj: RE: DB7NW zu DG4XD
Path: DB0AAB<DB0RGB<DB0MRW<DB0ERF<DB0FBB
Sent: 000712/1028z @:DB0FBB.#NRW.DEU.EU [Dortmund, JO31RM, OP:DK1DO] BCM1.42
From: DD3DJ @ DB0FBB.#NRW.DEU.EU (Dirk)
To: 50MHZ @ DL
Hallo Rudi und Andere,
leider macht Rudi einen Denkfehler: das Vorhandensein oder
Nicht-Vorhandensein einer DEUTSCHEN 50MHz-Sondergenehmigung hat *nichts*
damit zu tun, ob man im AUSLAND auf 6m Funkbetrieb machen darf, oder
nicht!
Beispiel: in OZ darf *jeder* einschkl. Klasse 2 auf 50 MHz senden, egal
ob er hier im Heimatland eine 6m-Sonderlizenz hat, oder nicht!
Nach jüngsten Infos (F8-Call, habe ich grade nicht parat) gilt dasselbe
für Frankreich. Insofern ist die Frage von DG4XD durchaus berechtigt, ob
er in GRIECHENLAND auf 6m funken darf, oder nicht.
Das entscheided einzig und allein die AUSLÄNDISCHE Fernmeldeverwaltung.
Eine diesbzgl. Anfrage von mir in Liechtenstein ergab genau dasselbe, auf
Antrag kann dort *jeder* eine befristete Sondergenehmigung für 50
MHZ-Betrieb erhalten, völlig egal, ob er hier 'ne (6-)Lizenz hat, oder
nicht. Das interessiert die Beamten dort - auf deutsch gesagt - einen
feuchten Kericht :-)
Ich hoffe, ich habe meinem Namensvetter durch diese Zeilen ein wenig Mut
bei seinem Ansinnen machen können und verbleibe mit Grüssen und
best DX auf dem "Magic Band",
dirk, dd3dj@db0fbb.#nrw.deu.eu
JO31ol
http://dd3dj.de
Read previous mail | Read next mail
| |